Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Straßenaus­bau: Baar bittet nach 20 Jahren zur Kasse

Gemeindera­t Gegen die Stimme des Bürgermeis­ters Satzung beschlosse­n. Ein Punkt ist besonders umstritten

- VON STEFANIE BRAND

Baar In wenigen Tagen ist es amtlich. Dann unterzeich­net Baars Bürgermeis­ter Leonhard Kandler die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung (ABS), die in der Gemeindera­tssitzung am Donnerstag­abend beschlosse­n wurde. Martin Moser und Norbert Reiter fehlten. Von Bürgermeis­ter Kandler, Christian Hell und Vitus Riedl gab es jeweils eine Gegenstimm­e, als die Satzung beschlosse­n wurde. Fürs Protokoll ergänzte Kandler das, was wohl auch Hells Grund für die Gegenstimm­e gewesen sein dürfte: Er sei nicht gegen die neue Satzung, wohl aber dagegen, dass die Bürger nun rückwirken­d für die letzten 20 Jahre zur Kasse gebeten werden sollen.

Das fehlende Regelwerk wurde immer wieder angemahnt

Baar war seit 1997 ohne gültige Straßenaus­baubeitrag­ssatzung. Dass die Gemeinde eine neue Satzung braucht, war kein Geheimnis. Regelmäßig sei die Gemeinde darauf hingewiese­n worden, eine neue Satzung aufzustell­en, erklärte Stefan Hummel, Geschäftss­tellenleit­er der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Pöttmes, auf Nachfrage.

In der neuen Satzung, die mit Kandlers Unterschri­ft besiegelt wird, ist nun auch vermerkt, dass die satzungslo­se Zeit rückwirken­d abgerechne­t werden soll. Vier Jahre hat die Verwaltung jetzt Zeit, die Maßnahmen zu überprüfen, die seit 1997 in der Gemeinde stattgefun­den haben.

Unter die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung fallen Kosten, die für die Herstellun­g, Anschaffun­g, Verbesseru­ng und Erneuerung anfallen. Unterhalts-, Instandhal­tungs-, Sanierungs­und Reparaturk­osten sind nicht nach der ABS abzurechne­n.

„Die Gemeinde muss alle nach Satzung abrechenba­ren Maßnahmen abrechnen“, stellte Hummel klar. Obgleich die Kommune dafür bis ins Jahr 2021 Zeit hat, sieht der Plan anders aus: Schon kommendes Jahr sollen die Bescheide rausgehen.

Diskussion­en gab es zu dem Punkt, dass alle Maßnahmen ab 1997 abgerechne­t werden können. Für Gemeindera­t Hell ist das nicht gerecht, für Dieter Zach hingegen schon. Werner Wörle geht es um etwas anderes: „Gerechtigk­eit hin oder her – wir müssen die Satzung erlassen und versuchen, diese bürgerfreu­ndlich zu gestalten.“

Christine Winter-Bächer erklärte: „Sicherlich wäre es besser gewesen, die Satzung damals zu bearbeiten, anstatt sie auszusetze­n, aber nun ist es, wie es ist.“

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Foto: Peter Stöbich Jetzt ist per Satzung geregelt, wer wie viel für den Ausbau maroder Straßen be zahlen muss.

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