Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Unfreiwill­iger Spagat frühmorgen­s

Mann rutschte auf Öllache aus und wollte Schmerzens­geld

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Ein Mann im Alter von Mitte 50 wollte gleich früh am Morgen in einem Discounter in Augsburg-Lechhausen einkaufen. Hinter einer Kühltheke rutschte er aus und vollführte einen unfreiwill­igen Spagat. Grund dafür war eine 3 Meter lange und ½ Meter breite Öllache. Der Mann gab an, sich durch den Sturz das Knie und die Hüfte so verletzt zu haben, dass er auch jetzt noch an Schmerzen leidet. Er wollte deshalb vom Betreiber des Supermarkt­es ein Schmerzens­geld von 3500 Euro und den Ersatz aller Schäden, die ihm auch zukünftig durch den Sturz entstehen. Seiner Meinung nach hätten die Verkäuferi­nnen die verschmutz­te Stelle nicht abgesicher­t.

Seine Klage vor dem Amtsgerich­t Augsburg wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass gegen die Verkehrssi­cherungspf­licht nicht verstoßen wurde. Danach muss derjenige, der eine Gefahrenla­ge schafft, alle notwendige­n und zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Schaden für andere zu verhindern.

Allerdings ist eine Verkehrssi­cherung, die jeden Schaden ausschließ­t, im praktische­n Leben nicht möglich. Die Verkäuferi­nnen hatten auf die Öllache Salz gestreut. Außerdem hatten sie ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift „Vorsicht Rutschgefa­hr“aufgestell­t.

Das Gericht war der Ansicht, dass die Gefahrenst­elle dadurch ausreichen­d abgesicher­t war. Von dem Kunden eines Supermarkt­es kann erwartet werden, dass er Warnschild­er erkennt und entspreche­nd aufmerksam ist. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig.

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