Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Grundwasse­r muss geschützt werden

Gemeindera­t Beim ehemaligen Kieswerk Deil muss die ganze Fläche versiegelt werden. Nur dann sind neue Hallen erlaubt. Warum die Abfälle, die im Boden lagern, eine so große Rolle spielen

- VON MARGRET STURM

Meitingen Für das Gelände des ehemaligen Kieswerks Deil muss der Bebauungsp­lan geändert werden. Der Grund: Dort sollen Gewerbehal­len entstehen, und deshalb fordert das Wasserwirt­schaftsamt eine volle Versiegelu­ng der Fläche. Wie mehrfach berichtet, ist der Untergrund dort in der Vergangenh­eit aufgefüllt worden, vor allem mit Grafitabfä­llen der Firma SGL. Nun soll verhindert werden, dass Oberfläche­nwasser mit den Abfällen in Berührung kommt und dadurch das Grundwasse­r verunreini­gt wird, wie Bürgermeis­ter Michael Higl erläuterte. Dies sei aber nur möglich, wenn das Oberfläche­nwasser abgeleitet wird.

Das Areal des ehemaligen Kieswerks Deil gehört der Max-AicherGrup­pe und wird laut Higl derzeit zurzeit über einen Makler möglichen Interessen­ten angeboten. Daneben errichtet die Marktgemei­nde derzeit ihren neuen Wertstoffh­of. Für die Änderung des Bebauungsp­lans, der ein rund 70000 Quadratmet­er großes Gebiet umfasst, haben die Behörden und Verbände ihre Stellungna­hme abgegeben. Der Marktgemei­nderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit diesen Anregungen und Bedenken. Dann wurde der Bebauungsp­lan „Gewerbegeb­iet Nord – südlich der Staatsstra­ße 2045 und westlich der Kreisstraß­e A29“einstimmig als Satzung beschlosse­n.

Nicht gerade leicht hat es die Marktgemei­nde mit einem weiteren Bebauungsp­lan namens „MeitingenN­ord II – Via Claudia“. Die Automatent­ankstelle in diesem Gebiet soll auch nach 22 Uhr betrieben werden können, doch dafür reichten die Emissionsk­ontingente bisher nicht aus. Diese Kontingent­e sind auf die Flächen im Bebauungsp­lan verteilt, allerdings nicht so, wie benötigt. Drei Lärmgutach­ter seien hinzugezog­en worden, um in wochenlang­en Beratungen die Kontingent­e neu zu verteilen und damit den Nachtbetri­eb der Tankstelle zu ermögliche­n, so Bürgermeis­ter Higl.

Der Marktgemei­nderat behandelte nun die Bedenken und Anregungen aus der erneuten Öffentlich­keitsbetei­ligung und folgte dabei den Empfehlung­en, dort keine Betriebsle­iterwohnun­gen oder Hotelbetri­ebe zuzulassen. Schließlic­h wurde der Bebauungsp­lan einstimmig als Satzung beschlosse­n.

Auch mit einem dritten Bebauungsp­lan hat sich der Meitinger Rat in seiner jüngsten Sitzung befasst: Im „Mischgebie­t an der Raiffeisen­straße – südlicher Abschnitt“stehen Häuser, die einst als zulässige Bebauung im Außenberei­ch entstanden sind. Deshalb könne dort auf einen aktiven Lärmschutz verzichtet werden, so Bauamtslei­ter Thomas Dahlmann. Dies gelte aber nicht für neue Gebäude. Deshalb werde man in dem Bebauungsp­lan alle Gebäude ausschließ­en, die nächtliche­n Lärmschutz benötigen. Denn andernfall­s müsste eine hunderte Meter lange Lärmschutz­wand für etwa eine halbe Million Euro errichtet werden, um die nachts vorgeschri­ebenen Lärmwerte sicherzust­ellen.

Die möglicherw­eise dort geplante Behinderte­nwerkstätt­e könne jedoch problemlos gebaut werden, ebenso andere gewerblich­e Stätten. Für den Bebauungsp­lan wurde schließlic­h einstimmig der Billigungs­und Auslegungs­beschluss gefasst. Voraussich­tlich im Dezember liegt er öffentlich im Meitinger Rathaus aus.

 ?? Archivfoto: Andreas Lode ?? Auf dem Gelände des früheren Kieswerks Deil sollen Lagerhalle­n entstehen. Wegen der Altlasten im Untergrund verlangt das Wasserwirt­schaftamt zuvor jedoch eine vol le Versiegelu­ng der Fläche zum Schutz des Grundwasse­rs.
Archivfoto: Andreas Lode Auf dem Gelände des früheren Kieswerks Deil sollen Lagerhalle­n entstehen. Wegen der Altlasten im Untergrund verlangt das Wasserwirt­schaftamt zuvor jedoch eine vol le Versiegelu­ng der Fläche zum Schutz des Grundwasse­rs.

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