Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Grundwasser muss geschützt werden
Gemeinderat Beim ehemaligen Kieswerk Deil muss die ganze Fläche versiegelt werden. Nur dann sind neue Hallen erlaubt. Warum die Abfälle, die im Boden lagern, eine so große Rolle spielen
Meitingen Für das Gelände des ehemaligen Kieswerks Deil muss der Bebauungsplan geändert werden. Der Grund: Dort sollen Gewerbehallen entstehen, und deshalb fordert das Wasserwirtschaftsamt eine volle Versiegelung der Fläche. Wie mehrfach berichtet, ist der Untergrund dort in der Vergangenheit aufgefüllt worden, vor allem mit Grafitabfällen der Firma SGL. Nun soll verhindert werden, dass Oberflächenwasser mit den Abfällen in Berührung kommt und dadurch das Grundwasser verunreinigt wird, wie Bürgermeister Michael Higl erläuterte. Dies sei aber nur möglich, wenn das Oberflächenwasser abgeleitet wird.
Das Areal des ehemaligen Kieswerks Deil gehört der Max-AicherGruppe und wird laut Higl derzeit zurzeit über einen Makler möglichen Interessenten angeboten. Daneben errichtet die Marktgemeinde derzeit ihren neuen Wertstoffhof. Für die Änderung des Bebauungsplans, der ein rund 70000 Quadratmeter großes Gebiet umfasst, haben die Behörden und Verbände ihre Stellungnahme abgegeben. Der Marktgemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit diesen Anregungen und Bedenken. Dann wurde der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – südlich der Staatsstraße 2045 und westlich der Kreisstraße A29“einstimmig als Satzung beschlossen.
Nicht gerade leicht hat es die Marktgemeinde mit einem weiteren Bebauungsplan namens „MeitingenNord II – Via Claudia“. Die Automatentankstelle in diesem Gebiet soll auch nach 22 Uhr betrieben werden können, doch dafür reichten die Emissionskontingente bisher nicht aus. Diese Kontingente sind auf die Flächen im Bebauungsplan verteilt, allerdings nicht so, wie benötigt. Drei Lärmgutachter seien hinzugezogen worden, um in wochenlangen Beratungen die Kontingente neu zu verteilen und damit den Nachtbetrieb der Tankstelle zu ermöglichen, so Bürgermeister Higl.
Der Marktgemeinderat behandelte nun die Bedenken und Anregungen aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und folgte dabei den Empfehlungen, dort keine Betriebsleiterwohnungen oder Hotelbetriebe zuzulassen. Schließlich wurde der Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen.
Auch mit einem dritten Bebauungsplan hat sich der Meitinger Rat in seiner jüngsten Sitzung befasst: Im „Mischgebiet an der Raiffeisenstraße – südlicher Abschnitt“stehen Häuser, die einst als zulässige Bebauung im Außenbereich entstanden sind. Deshalb könne dort auf einen aktiven Lärmschutz verzichtet werden, so Bauamtsleiter Thomas Dahlmann. Dies gelte aber nicht für neue Gebäude. Deshalb werde man in dem Bebauungsplan alle Gebäude ausschließen, die nächtlichen Lärmschutz benötigen. Denn andernfalls müsste eine hunderte Meter lange Lärmschutzwand für etwa eine halbe Million Euro errichtet werden, um die nachts vorgeschriebenen Lärmwerte sicherzustellen.
Die möglicherweise dort geplante Behindertenwerkstätte könne jedoch problemlos gebaut werden, ebenso andere gewerbliche Stätten. Für den Bebauungsplan wurde schließlich einstimmig der Billigungsund Auslegungsbeschluss gefasst. Voraussichtlich im Dezember liegt er öffentlich im Meitinger Rathaus aus.