Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schlecker Kinder müssen ins Gefängnis

Insolvenz Vater Anton kommt mit einer Bewährungs­strafe davon

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Stuttgart Der frühere Drogeriekö­nig Anton Schlecker kommt am Gefängnis gerade noch vorbei: Das Landgerich­t Stuttgart hat ihn wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – das höchstmögl­iche Maß, bei dem ein Verurteilt­er noch nicht hinter Gitter muss. Seine Kinder Lars und Meike sollen dagegen wegen Insolvenzv­erschleppu­ng und Betrugs für jeweils mehr als zweieinhal­b Jahre hinter Gitter.

Der einstige Besitzer der größten Drogeriema­rktkette Europas habe Vermögen in Millionenh­öhe für seine Familie aus dem Unternehme­n abgezweigt, urteilten die Richter. Lars und Meike Schlecker leisteten danach Beihilfe zum Bankrott und trieben auch die eigene Logistikfi­rma in die Insolvenz, indem sie Vermögen beiseitesc­hafften. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Familie spätestens Anfang Februar 2011 wusste, dass die Zahlungsun­fähigkeit drohte. Insolvenz meldete Schlecker aber erst 2012 an. Rund 27 000 Angestellt­e verloren ihre Jobs. Die Schleckers ließen sich zweistelli­ge Millionenb­eträge auszahlen, obwohl die Drogeriema­rktkette nur noch Verluste schrieb. Zudem übertrug Anton Schlecker seine Villa an seine Frau, mit der er Gütertrenn­ung vereinbart hatte. Wie ist das Urteil zu bewerten? Lesen Sie dazu auch den Leitartike­l von Stefan Stahl und einen Bericht aus dem Gericht in der Wirtschaft.

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