Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ließ ein Mann eine Freundin einfach sterben?
Justiz Ein 57-Jähriger soll eine Frau brutal vergewaltigt haben. Sie verblutete. Gerichtsvollzieherin und Polizei entdeckten das Opfer bei einer Zwangsräumung. Ab heute muss sich der Mann vor Gericht verantworten
Es sollte eine Zwangsräumung werden. Dass sie unangenehm werden könnte, hatte die Gerichtsvollzieherin offenbar schon befürchtet, daher waren Polizisten bei dem Termin im Februar dabei. Die Szene, die sie in dem Ein-Zimmer-Apartment in einem Mietshaus in der Jakobervorstadt vorfanden, war dann jedoch weit mehr als nur unangenehm.
Die Wohnung war nach Informationen unserer Redaktion vollkommen verwahrlost und zugemüllt, im Apartment lagen diverse blutverschmierte Lappen und Tücher. Auf einer Matratze in der Wohnung lag die Leiche einer Frau. Sie war verblutet. Die 46-Jährige war, davon gehen die Ermittler aus, zuvor vergewaltigt worden. Mutmaßlicher Täter: der Mieter der Wohnung, der Gerichtsvollzieherin und Polizisten am Vormittag des 15. Februar die Tür öffnete. Ein 57-jähriger Mann, der zu der Frau regelmäßigen Kontakt gepflegt hatte. Sie soll eine Freundin von ihm gewesen sein. Er soll die Frau in der Nacht mit mehreren Gegenständen vergewaltigt und sie dabei schwer verletzt haben. Der Täter muss mit großer Intensität vorgegangen sein, wie eine Obduktion der Leiche ergab.
Die Frau starb nicht sofort in der Nacht auf den 15. Februar, sondern offenbar erst nach mehreren Stunden. Sie hätte vielleicht noch gerettet werden können. Doch der 57-Jährige soll keine Hilfe gerufen haben, obwohl er, davon gehen die Ermittler aus, angesichts des vielen Blutes hätte ahnen können, wie gravierend die Verletzungen der Frau waren. Seit Februar sitzt der Mann in Untersuchungshaft, am heutigen Donnerstag muss sich der 57-Jährige vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung mit Todesfolge vor, darauf stehen laut Strafgesetzbuch mindestes zehn Jahre Haft.
Angesetzt sind Verhandlungstage bis Mitte Dezember. Sein Mandant werde voraussichtlich aussagen, sagt Verteidiger Marco Müller. Auch gegenüber der Polizei hatte der 57-Jährige Angaben gemacht. Der Mann sagte zunächst, er habe morgens gegen 7.30 Uhr noch mit der Freundin gesprochen. Ihr sei kalt gewesen, deshalb habe er der nackten Frau ihre Kleidung angezogen. Danach habe er sich wieder schlafen gelegt. Er habe nicht gemerkt, dass sie gestorben ist. Verteidiger Marco Müller sagt, sein Mandant bestreite jedenfalls, dass er den Tod der Freundin bewusst in Kauf genommen habe. Die Frau, eine gebürtige Kenianerin, hinterließ zwei Kinder, ein Sohn tritt im Prozess als Nebenkläger auf und wird von der Anwältin Marion Zech vertreten.
Eine Frage dürfte im Prozess sein, ob der Angeklagte voll schuldfähig ist oder nicht. Er stand unter amtlicher Betreuung und soll, wie das Opfer auch, der Polizei seit Jahren als Trinker bekannt gewesen sein. Bei seiner Festnahme hatte er noch 1,6 Promille Alkohol im Blut. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es auch Hinweise, dass der Mann womöglich an einer psychischen Störung leiden könnte. Sollte das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen, könnte die Strafe im Falle einer Verurteilung auch unter zehn Jahren liegen. Auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wäre dann möglich.