Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ausnahmezu­stand?

Mietrecht Silvester ist die lauteste Nacht des Jahres. Doch wie viel Krach ist eigentlich erlaubt?

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geräusche zehnmal lauter als das, was aus der Nachbarwoh­nung kommen könne.

Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Allerdings: „Als freundlich­e Geste könnte man bei den unmittelba­ren Nachbarn Bescheid geben“, rät Norbert Schönleber, Rechtsanwa­lt und im Vorstand der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter. Aber: Eine Ankündigun­g berechtigt nicht zu mehr Lärm. „Wenn ich eine Party ankündige, kann der Nachbar trotzdem verlangen, dass ich ab 22 Uhr die Musik leiser stelle“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelba­rer Nähe von Krankenhäu­sern, Kirchen, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern. In einigen Städten und Gemeinden gibt es weitere Feuerwerk-Verbotszon­en. Ansonsten gelten keine Einschränk­ungen.

„Mietrechtl­ich ist es völlig egal, ob ich vom Hof, vom Balkon oder von der Straße die Raketen abfeuere“, sagt Ropertz. „Es muss aber gewährleis­tet sein, dass durch das Abschießen der Raketen keine Nachbarn gefährdet sind.“

Geht einem Partygast das Sektglas zu Bruch, zahlt dessen Haftpflich­tversicher­ung. Ist dagegen kein Verursache­r festzustel­len, bleibt der Geschädigt­e auf den Kosten sitzen. Als Gastgeber einer Party haftet man für alle mit, die man bewusst und gewollt eingeladen hat, sagt Schönleber. „Wenn nachzuweis­en ist, dass für einen Schaden im Hausflur irgendein Besucher des Mieters verantwort­lich ist, haftet dieser Mieter als Gastgeber.“

Generell gilt: Wer einen Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeiführ­t, kann die Versicheru­ng nicht in Anspruch nehmen. „Wenn ich dadurch Schäden anrichte, dass ich gezielt in Wohnungen hereinschi­eße, kann ich anschließe­nd nicht sagen: Meine Versicheru­ng bezahlt den Schaden. Da hafte ich selbst“, betont Ulrich Ropertz.

Wer zum Beispiel im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg. „Das entsteht aus der Obhutspfli­cht aus dem Mietverhäl­tnis heraus, dass ich die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehe­n, auch entferne, sodass es wieder einigermaß­en sauber ist“, sagt Rechtsanwa­lt Schönleber. „Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört.“

 ?? Foto: Impact Photograph­y, Fotolia.com ?? Das neue Jahr steht vor der Tür – und das soll ordentlich gefeiert werden. Für die Silvester Party gibt es allerdings auch Grenzen. Wer den gesunden Menschenve­rstand walten lässt, macht aber meist schon vieles richtig.
Foto: Impact Photograph­y, Fotolia.com Das neue Jahr steht vor der Tür – und das soll ordentlich gefeiert werden. Für die Silvester Party gibt es allerdings auch Grenzen. Wer den gesunden Menschenve­rstand walten lässt, macht aber meist schon vieles richtig.

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