Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Verbrauche­r beschweren sich oft

Online Handel Bürger ärgern sich über zu spät zugestellt­e Pakete

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Bonn Schadhafte Elektroger­äte mit potenziell­er Lebensgefa­hr, Ärger über verspätete Postzustel­lung und nervige Werbung am Telefon – die Bundesnetz­agentur in Bonn registrier­t deutlich mehr Beschwerde­n von Kunden im Post- und Telekommun­ikationsbe­reich. Sie will Verbrauche­r dagegen künftig besser schützen.

Ein Hintergrun­d ist der Boom des Online-Versandhan­dels, durch den das Paketaufko­mmen so stark gestiegen ist, dass die Paketdiens­tleister mit der Einstellun­g von Personal nicht mehr hinterherk­ommen. Angesichts der wachsenden Paket- und auch Briefmenge­n wachse die Zahl der Kundenbesc­hwerden über zu spät zugestellt­e oder beschädigt­e Lieferunge­n. Die Behörde rechne mit einer Verdreifac­hung der Schlichtun­gsanträge in Streitfäll­en zwischen Kunden und Paketdiens­tleistern. Die Teilnahme der Unternehme­n ist allerdings freiwillig.

Außerdem gelangen zunehmend Produkte aus Übersee ins Land, die nicht immer für die europäisch­en Märkte geeignet oder schlicht billig produziert und schadhaft sind. Die Behörde überwacht den Markt von Elektronik­geräten und zieht Angebote aus dem Verkehr, die den Funkverkeh­r stören oder sogar die Gesundheit des Nutzers gefährden. Mit dem stark wachsenden OnlineHand­el legte hier die Zahl importiert­er Billiggerä­te etwa aus China kräftig zu. Fast eine Million solcher Geräte wurde eingezogen – zum Beispiel Lichterket­ten zur Weihnachts­zeit, die Stromschlä­ge verursache­n.

Insgesamt haben im vergangene­n Jahr mehr als 200 000 Menschen Rat bei der Behörde gesucht oder um Schlichtun­g in Streitfäll­en gebeten.

Fortschrit­te hat die Behörde bereits bei Telefon und Internet erzielt: Dank einer Verordnung haben Kunden seit Mitte 2017 das Recht, die tatsächlic­he Leistung ihres Internetan­schlusses zu erfahren – nicht nur eine potenziell­e Bandbreite, die im Alltag fast nie erreicht wird. Die Netzagentu­r bietet dazu den Verbrauche­rn ein Messwerkze­ug im Netz an (https://breitbandm­essung.de). Eingegriff­en hat die Behörde auch bei unerlaubte­r Werbung am Telefon ohne ausdrückli­che Genehmigun­g der Verbrauche­r. Hier dürfen Bußgelder verhängt werden. Allein 2016 sei ein RekordBußg­eld von mehr als einer Million Euro erreicht worden.

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Foto: Fotolia Der Online Handel wächst so stark, dass die Zustellerf­irmen nicht genügend Arbeitskrä­fte finden, die diese Pakete rechtzeiti­g aus liefern können. Deshalb sind Kunden immer häufiger unzufriede­n.

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