Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bayern ist ein Markenpara­dies

- VON ANDREAS FREI anf@augsburger allgemeine.de

Nur mal angenommen, die Staatsregi­erung behält recht und auch nach dem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs den Daumen darauf, wer für kommerziel­le Zwecke den Begriff „Neuschwans­tein“verwenden darf. Sollte es dann nicht möglich sein, auch andere Moleküle der urbayerisc­hen DNA in dieses markenrech­tliche Schutzgebi­et aufzunehme­n?

Im Fall Neuschwans­tein ist es ja so: Die Souvenirhe­rsteller, die geklagt haben, sagen, das Schloss sei ein Kulturgut der Allgemeinh­eit, also keine Marke. Die Staatsregi­erung entgegnet, sie wolle keine Lizenzgebü­hren abzocken. Aber um das Schloss zu schützen, müssten dessen Würde und guter Ruf gewahrt bleiben. Deshalb hat der Freistaat als Schlossver­walter 2011 den Namen Neuschwans­tein als europäisch­e Marke schützen lassen. Darüber wird nun gestritten.

Schutz? Würde? Guter Ruf? Was ist dann mit den restlichen Trilliarde­n Bestandtei­len bayerische­n Kulturguts? Wenn die Berge dazugehöre­n, dann doch auch die Bergluft oder der Bergungshu­bschrauber. Wenn die Weißwürste, dann doch auch die Farbe Weiß (Sind dann weiße Weihnachte­n genehmigun­gspflichti­g?). Weiß-Blau sowieso. Weil es weiß-blauen Himmel nur in Bayern gibt, sollte der Himmel auch gleich als Marke geschützt werden. Und, ein Stückerl drüber, das Paradies auch noch, weil Bayern ja – siehe Seehofer – die Vorstufe zum Paradies ist. Am Ende ist ganz Bayern ein einziges Markenpara­dies. Hört sich das nicht gut an?

In der Causa Neuschwans­tein soll das Urteil in einigen Monaten gesprochen werden. Der Fall fällt übrigens ins Ressort des bayerische­n Finanzmini­sters. Der heißt Markus Söder. Kann man eigentlich auch das Amt des Ministerpr­äsidenten als bayerische­s Kulturgut und somit als Marke schützen? Söder würde das womöglich gefallen.

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