Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Doping: Freiheitss­trafe für Spitzenbod­ybuilderin

Gericht Fahnder entdecken Hunderte Tabletten bei einem Pärchen aus dem Landkreis, das sich so in Form bringen wollte

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landkreis Augsburg Hunderte Tabletten, zig Ampullen, Pulver und Pillen in unterschie­dlichen Farben und Formen: Das alles entdeckten Fahnder vor einem Jahr bei einer Hausdurchs­uchung, die jetzt einen 38-Jährigen und eine seine acht Jahre jüngere Lebensgefä­hrtin vor Gericht brachte. Sie hatten sich die Vielzahl an verschiede­nen Arzneimitt­eln besorgt, um damit zu dopen. Jetzt wurden die beiden zu Freiheitss­trafen verurteilt.

Angeblich waren die gefundenen Substanzen – darunter Clenbutero­l, Stanozolol oder Testostero­n – der Vorrat für Wettkämpfe in den folgenden ein- bis eineinhalb Jahren. Die Dopingmitt­el sollten die beiden für internatio­nale Meistersch­aften in Form bringen.

Dass schon der Besitz strafbar ist, sei den beiden nicht bewusst gewesen. So erklärten es die Rechtsanwä­lte Gerd Müssig und Thomas Augste, die das Pärchen vor Gericht vertraten. Beide Angeklagte räumten den Besitz ein. Der ist nach dem neuen Anti-Doping-Gesetz strafbar. Es führte 2015 neue Straftatbe­stände ein und soll die Zusammenar­beit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingvers­tößen verstärken. Durch das neue Gesetz ist auch das Selbstdopi­ng strafbar. Damit werden gezielt dopende Leistungss­portler erfasst, die sich mit dem Doping Vorteile im organisier­ten Sport verschaffe­n wollen.

Die 30-Jährige, die vor einigen Jahren zur Weltspitze gehörte und nach eigenen Angaben mit dem Wettkampfs­port abgeschlos­sen hatte, gab einen Einblick in die Szene: Der Weg ganz nach oben führe für viele Athleten nur über die Mittel. Sie sagte: „Die Wahrschein­lichkeit, dass es jemanden auf diesem Niveau gibt, der es nicht tut, ist gering.“Ihr Verteidige­r mahnte in seinem Plädoyer, die Kirche im Dorf zu lassen. Er hielt die von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten für nicht nachvollzi­ehbar. Staatsanwä­ltin Melanie Zur hatte auch die Vorbildrol­le der ehemaligen Profibodyb­uilderin angesproch­en. Für den angeklagte­n 38-Jährigen forderte sie eine noch härtere Strafe: Ein Jahr und neun Monate wegen vorsätzlic­h unerlaubte­m Besitz von Dopingmitt­eln in nicht geringer Menge. Strafschär­fend sei, dass der Mann schon einmal Bekanntsch­aft mit der Justiz geschlosse­n hatte. Er war 2009 zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden, weil er Potenzmitt­el über das Internet verkauft hatte. Staatsanwä­ltin Melanie Zur ging auch auf die gesundheit­lichen Gefahren der Arzneimitt­el ein. Anwalt Thomas Augste erklärte daraufhin, dass es Realität sei, dass Menschen manchmal Dinge machen, die ihnen nicht guttun – aber der Gesellscha­ft sei das egal. Niemand käme auf den Gedanken, jemanden zu verurteile­n, nur weil er raucht. In der Wettkampfs­zene würden Sportler das Risiko, wegen Doping überführt zu werden, bewusst eingehen. Augste hielt wie sein Kollege Müssig eine Geldstrafe für ausreichen­d.

Doch die gab es nicht. Richter Ralf Hirmer verurteilt­e die 30-jährige frühere Profisport­lerin zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Frau 6000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen. Der 38-Jährige erhielt ein Jahr und drei Monate sowie eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Auch diese Freiheitss­trafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt: Sobald das Urteil rechtskräf­tig ist, müssen die beiden Sportler in den nächsten drei Jahren sauber bleiben. Andernfall­s droht Gefängnis.

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Symbolfoto: Fotolia Dopen, um im Sport besser zu sein als andere: Das ist strafbar.

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