Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Doping: Freiheitsstrafe für Spitzenbodybuilderin
Gericht Fahnder entdecken Hunderte Tabletten bei einem Pärchen aus dem Landkreis, das sich so in Form bringen wollte
Landkreis Augsburg Hunderte Tabletten, zig Ampullen, Pulver und Pillen in unterschiedlichen Farben und Formen: Das alles entdeckten Fahnder vor einem Jahr bei einer Hausdurchsuchung, die jetzt einen 38-Jährigen und eine seine acht Jahre jüngere Lebensgefährtin vor Gericht brachte. Sie hatten sich die Vielzahl an verschiedenen Arzneimitteln besorgt, um damit zu dopen. Jetzt wurden die beiden zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Angeblich waren die gefundenen Substanzen – darunter Clenbuterol, Stanozolol oder Testosteron – der Vorrat für Wettkämpfe in den folgenden ein- bis eineinhalb Jahren. Die Dopingmittel sollten die beiden für internationale Meisterschaften in Form bringen.
Dass schon der Besitz strafbar ist, sei den beiden nicht bewusst gewesen. So erklärten es die Rechtsanwälte Gerd Müssig und Thomas Augste, die das Pärchen vor Gericht vertraten. Beide Angeklagte räumten den Besitz ein. Der ist nach dem neuen Anti-Doping-Gesetz strafbar. Es führte 2015 neue Straftatbestände ein und soll die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen verstärken. Durch das neue Gesetz ist auch das Selbstdoping strafbar. Damit werden gezielt dopende Leistungssportler erfasst, die sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport verschaffen wollen.
Die 30-Jährige, die vor einigen Jahren zur Weltspitze gehörte und nach eigenen Angaben mit dem Wettkampfsport abgeschlossen hatte, gab einen Einblick in die Szene: Der Weg ganz nach oben führe für viele Athleten nur über die Mittel. Sie sagte: „Die Wahrscheinlichkeit, dass es jemanden auf diesem Niveau gibt, der es nicht tut, ist gering.“Ihr Verteidiger mahnte in seinem Plädoyer, die Kirche im Dorf zu lassen. Er hielt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für nicht nachvollziehbar. Staatsanwältin Melanie Zur hatte auch die Vorbildrolle der ehemaligen Profibodybuilderin angesprochen. Für den angeklagten 38-Jährigen forderte sie eine noch härtere Strafe: Ein Jahr und neun Monate wegen vorsätzlich unerlaubtem Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge. Strafschärfend sei, dass der Mann schon einmal Bekanntschaft mit der Justiz geschlossen hatte. Er war 2009 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Potenzmittel über das Internet verkauft hatte. Staatsanwältin Melanie Zur ging auch auf die gesundheitlichen Gefahren der Arzneimittel ein. Anwalt Thomas Augste erklärte daraufhin, dass es Realität sei, dass Menschen manchmal Dinge machen, die ihnen nicht guttun – aber der Gesellschaft sei das egal. Niemand käme auf den Gedanken, jemanden zu verurteilen, nur weil er raucht. In der Wettkampfszene würden Sportler das Risiko, wegen Doping überführt zu werden, bewusst eingehen. Augste hielt wie sein Kollege Müssig eine Geldstrafe für ausreichend.
Doch die gab es nicht. Richter Ralf Hirmer verurteilte die 30-jährige frühere Profisportlerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Frau 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der 38-Jährige erhielt ein Jahr und drei Monate sowie eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Auch diese Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen die beiden Sportler in den nächsten drei Jahren sauber bleiben. Andernfalls droht Gefängnis.