Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Das endgültige Aus für die Windräder

Energie Landratsam­t hat nochmals geprüft und die Anlagen in Wallerdorf und Pessenburg­heim definitiv nicht genehmigt

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Rain Wallerdorf Auf der Flur der Stadt Rain wird es nach jetzigem Kenntnisst­and keine Windräder geben. Die beiden geplanten Windparks in den Ortsteilen Strauppen und Wallerdorf mit insgesamt sechs Windrädern, um die Antragstel­ler und Behörden seit Jahren durch alle Instanzen ringen, sind nun wohl definitiv gestorben. Das Verwaltung­sgericht Augsburg hatte bekanntlic­h bereits vor längerer Zeit entschiede­n, dass es keine Genehmigun­g für die drei Anlagen in Strauppen und eine in Wallerdorf geben wird (wir berichtete­n mehrfach). Im August zog dann die Firma Vensol auch den Antrag für eine zweite in Wallerdorf zurück.

Nun hat eine neuerliche Prüfung des Landratsam­ts ergeben, dass auch die letzte verbleiben­de Windkrafta­nlage in Wallerdorf – die dritte dort – sowie eine in HolzheimPe­ssenburghe­im aus Gründen des Artenschut­zes ebenfalls nicht genehmigun­gsfähig sind. Dem potenziell­en Betreiber bleibt theoretisc­h auch für diese Objekte noch der Gang vors Verwaltung­sgericht.

Rains Bürgermeis­ter Gerhard Martin informiert­e den Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagab­end über den aktuellen Sachstand. Demnach kommt in den Gebieten um die vorgesehen­en Standorte der geschützte Rotmilan vor, für den – so die Kreis-Behörde – „ein signifikan­t erhöhtes Tötungsris­iko“durch die Rotorblätt­er der Windräder besteht. Dieses Argument ist nicht neu, sondern war auch bei früheren Diskussion­en und Prüfungen stets das ausschlagg­ebende für die Verweigeru­ng der Genehmigun­g gewesen. Das Verwaltung­sgericht hatte die ursprüngli­che Ablehnung des Landratsam­ts bestätigt, der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hatte dessen Urteil dann aber aufgehoben und die Kreisbehör­de dazu verpflicht­et, nochmals neu darüber zu entscheide­n. Der VGH forderte in Bezug auf Rotmilan und Wespenbuss­ard weitere Aufklärung und eine neue Bewertung.

Dazu musste der Antragstel­ler ein neues Fachgutach­ten zur Raumnutzun­g der betroffene­n Vogelarten für das Jahr 2016 in Auftrag geben, auf dessen Grundlage das Landratsam­t dann eine erneute naturschut­zfachliche Beurteilun­g erstellte. Diese bestätigte die bisher getroffene­n Entscheidu­ngen. Die Ablehnung der Baugenehmi­gung ist also aus Sicht der Behörde nach wie vor begründet. Diese Ablehnung kann die Firma Vensol noch mit einer Klage anfechten. Ob diese Möglichkei­t in Erwägung gezogen wird, ist derzeit noch offen. Geschäftsf­ührer Christian Böhm erklärte gestern auf Anfrage unserer Zeitung, es werde geprüft, ob rechtliche Schritte eingeleite­t werden. Außer den genannten – und nun eben abgelehnte­n – Standorten liegen auf dem Gebiet der Stadt Rain nach Rücksprach­e mit dem Landratsam­t keine Anträge beziehungs­weise Anfragen für weitere Windparks vor.

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