Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mit dem Auto einen Jugendlichen angefahren?
Justiz Der Einsatz als Parkplatzwärter endete für einen 16-Jährigen mit einer Knieverletzung. Ein 52-jähriger Autofahrer ist deshalb angeklagt – er schildert den Vorfall aber anders
Am Ende lag ein 16-jähriger Jugendlicher im Krankenwagen, auf einen 52-jährigen Autofahrer wartete die Polizei. Der 52-Jährige musste sich jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht wegen Körperverletzung, Nötigung und schweren Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten, weil er den jugendlichen Parkplatzwärter absichtlich angefahren haben soll. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Es war am Sonntag, 2. April dieses Jahres, auf dem Parkplatz von Real in der Reichenberger Straße, dass dort Flohmarkt angesagt war. Hier arbeitete der 16-jährige Geschädigte als Parkplatzwärter. Seine Aufgabe: Einige der Parkplätze mit Hilfe von extra aufgestellten orangefarbenen Plastikhütchen freizuhalten für die Mitglieder eines Sportstudios, das am Sonntag geöffnet hat. Eben solch einen noch freien Parkplatz entdeckte zur Mittagszeit der Angeklagte, der mit seinem Auto, darin seine Familie, den Flohmarkt besuchen wollte.
Aber der 16-Jährige wies ihn ab, er dürfe hier nicht parken und auch nicht in den Zufahrten zwischen den Parkplätzen. Kurzerhand stieg die Ehefrau des Angeklagten aus und stellte eines der Absperr-Hütchen zur Seite, damit man dort die Familienkutsche abstellen kann. Das sah der Parkplatzwärter und stellte sich in den Weg. Bis hier entsprechen sich die Anklageschrift sowie die Aussagen des Angeklagten und des Zeugen. Dann gehen die Schilderungen auseinander. Die Anklageschrift und der Geschädigte beschreiben den weiteren Ablauf so: Der Angeklagte sei mit seinem Auto vorgefahren und habe den 16-Jährigen derart am Knie touchiert, dass der Jugendliche aus Mühlhausen (Kreis Aichach-Friedberg) eine Kreuzbanddehnung erlitt.
Stimmt nicht, sagt der Angeklagte (Verteidiger: Thomas Reitschuster). Er ist vor Gericht gelandet, weil er gegen einen vorangegangenen 3000-Euro-Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte. Er sei überhaupt nicht nach vorne gefahren, denn schließlich habe ja auch seine Frau vor dem Auto gestanden, beteuerte der Autofahrer. Während der Geschädigte humpelnd nach seinem Chef, dem Veranstalter des Flohmarktes suchte, stellte der Angeklagte seinen Wagen auf dem „eroberten“Parkplatz ab, um eine Runde auf dem Flohmarkt zu drehen. Als man zum Auto zurückkam, wartete bereits die Polizei auf den Fahrer.
Manches blieb unklar am ersten Verhandlungstermin. So ließ sich auch nicht zweifelsfrei klären, ob der Parkplatzwärter eine orangefarbene Warnweste getragen hatte – der Angeklagte sagte Nein, der Geschädigte selbst konnte es nicht versichern. Beim nächsten Verhandlungstermin sollen nun jene beiden Polizeibeamten als Zeugen angehört werden, die als Erste am Ort des Geschehens eingetroffen waren.
Beim nächsten Termin sagen die Polizisten aus