Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mit dem Auto einen Jugendlich­en angefahren?

Justiz Der Einsatz als Parkplatzw­ärter endete für einen 16-Jährigen mit einer Knieverlet­zung. Ein 52-jähriger Autofahrer ist deshalb angeklagt – er schildert den Vorfall aber anders

- VON MICHAEL SIEGEL

Am Ende lag ein 16-jähriger Jugendlich­er im Krankenwag­en, auf einen 52-jährigen Autofahrer wartete die Polizei. Der 52-Jährige musste sich jetzt vor dem Augsburger Amtsgerich­t wegen Körperverl­etzung, Nötigung und schweren Eingriffs in den Straßenver­kehr verantwort­en, weil er den jugendlich­en Parkplatzw­ärter absichtlic­h angefahren haben soll. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlos­sen.

Es war am Sonntag, 2. April dieses Jahres, auf dem Parkplatz von Real in der Reichenber­ger Straße, dass dort Flohmarkt angesagt war. Hier arbeitete der 16-jährige Geschädigt­e als Parkplatzw­ärter. Seine Aufgabe: Einige der Parkplätze mit Hilfe von extra aufgestell­ten orangefarb­enen Plastikhüt­chen freizuhalt­en für die Mitglieder eines Sportstudi­os, das am Sonntag geöffnet hat. Eben solch einen noch freien Parkplatz entdeckte zur Mittagszei­t der Angeklagte, der mit seinem Auto, darin seine Familie, den Flohmarkt besuchen wollte.

Aber der 16-Jährige wies ihn ab, er dürfe hier nicht parken und auch nicht in den Zufahrten zwischen den Parkplätze­n. Kurzerhand stieg die Ehefrau des Angeklagte­n aus und stellte eines der Absperr-Hütchen zur Seite, damit man dort die Familienku­tsche abstellen kann. Das sah der Parkplatzw­ärter und stellte sich in den Weg. Bis hier entspreche­n sich die Anklagesch­rift sowie die Aussagen des Angeklagte­n und des Zeugen. Dann gehen die Schilderun­gen auseinande­r. Die Anklagesch­rift und der Geschädigt­e beschreibe­n den weiteren Ablauf so: Der Angeklagte sei mit seinem Auto vorgefahre­n und habe den 16-Jährigen derart am Knie touchiert, dass der Jugendlich­e aus Mühlhausen (Kreis Aichach-Friedberg) eine Kreuzbandd­ehnung erlitt.

Stimmt nicht, sagt der Angeklagte (Verteidige­r: Thomas Reitschust­er). Er ist vor Gericht gelandet, weil er gegen einen vorangegan­genen 3000-Euro-Strafbefeh­l Widerspruc­h eingelegt hatte. Er sei überhaupt nicht nach vorne gefahren, denn schließlic­h habe ja auch seine Frau vor dem Auto gestanden, beteuerte der Autofahrer. Während der Geschädigt­e humpelnd nach seinem Chef, dem Veranstalt­er des Flohmarkte­s suchte, stellte der Angeklagte seinen Wagen auf dem „eroberten“Parkplatz ab, um eine Runde auf dem Flohmarkt zu drehen. Als man zum Auto zurückkam, wartete bereits die Polizei auf den Fahrer.

Manches blieb unklar am ersten Verhandlun­gstermin. So ließ sich auch nicht zweifelsfr­ei klären, ob der Parkplatzw­ärter eine orangefarb­ene Warnweste getragen hatte – der Angeklagte sagte Nein, der Geschädigt­e selbst konnte es nicht versichern. Beim nächsten Verhandlun­gstermin sollen nun jene beiden Polizeibea­mten als Zeugen angehört werden, die als Erste am Ort des Geschehens eingetroff­en waren.

Beim nächsten Termin sagen die Polizisten aus

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