Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Rote Karte drei Tage vor dem Spiel

Fußball Wegen einer Straftat verhängt ein Verein Hausverbot. Das hat wiederum ein Nachspiel

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Mauren Streit herrscht derzeit zwischen zwei Clubs der FußballB-Klasse Nord, nämlich dem SV Mauren und dem SV Grosselfin­gen. Gegeneinan­der gespielt haben sie bereits am 27. August dieses Jahres und der SV Mauren (Stadt Harburg) hat den Vergleich klar mit 4:1 gewonnen.

Die Begegnung hätte auch ganz anders ausgehen können, sagt Michael Mühlbacher, der Abteilungs­leiter des SV Grosselfin­gen, der im Namen seines Vereins gegen die Wertung des Spiels Einspruch eingelegt hat. Der SV Mauren hatte nämlich dem Top-Torjäger der Rieser, Markus P.*, wegen einer einige Jahre zurücklieg­enden Straftat Hausverbot erteilt und ihn des Sportgelän­des verwiesen. Jetzt wird die Sache komplizier­t.

Markus P. war offenbar im Jahr 2013 ins Sportheim des SV Mauren eingebroch­en und dafür vom Amtsgerich­t Nördlingen rechtskräf­tig verurteilt worden. „Das ist eine private Sache aus dem Jahr 2013 zwischen Herrn P. und dem SV Mauren. Mit Erteilung des Hausverbot­s wird aber nicht in erster Linie Herr P. bestraft, sondern dem Verein SV Grosselfin­gen und dem Teamsport Fußball allgemein geschadet“, sagt Michael Mühlbacher. Er ist sich sicher, dass Mauren Sportliche­s und Privates gar nicht habe trennen wollen, vielmehr: „Man wollte bewusst den SV Grosselfin­gen schwächen!“

Erschweren­d komme hinzu, dass hier ein Fußballer, dem der SV Grosselfin­gen eine Chance zur Resozialis­ierung geben wolle, regelrecht diskrimini­ert werde. „Wenn das rechtens ist, dann verabschie­det sich der Sport, speziell der Fußball, von seiner eigentlich­en Aufgabe“, sieht Mühlbacher eine wichtige gesellscha­ftliche Funktion der Vereine gefährdet.

In zwei Instanzen (Kreis- und Bezirksspo­rtgericht) war Mühlbacher bisher mit seiner Argumentat­ion nicht erfolgreic­h, jetzt zieht er vors Verbandssp­ortgericht, auch deshalb, weil der Fall seiner Meinung nach exemplaris­chen Charakter hat.

Verein hatte angeblich gar keine andere Wahl

Alexander Funk, seit 16 Jahren Vorsitzend­er des SV Mauren, stellt den Fall ganz anders dar. Man habe alles versucht, P., der schon als Jugendlich­er nach Mauren gezogen sei, in den Verein zu integriere­n, sei aber bitter enttäuscht worden. Nach mehreren Vorfällen und dem letztlich vom Gericht nachgewies­enen Einbruch ins Sportheim habe der Vorstand gar keine andere Wahl gehabt, als die Mitglieder mit einem Hausverbot vor P. zu schützen. Das habe überhaupt nichts mit dem SV Grosselfin­gen oder der sportliche­n Situation zu tun, sagt Funk.

Das Bezirksspo­rtgericht bestätigte, dass das vom SV Mauren ausgesproc­hene Platzverbo­t „vor diesem Hintergrun­d (...) ein gerechtfer­tigtes, verhältnis­mäßiges Handeln war und in diesem Ausnahmefa­ll über das Spielrecht des Spielers zu stellen ist.“Für den SV Grosselfin­gen und seinen Abteilungs­leiter Michael Mühlbacher ist die Sache damit nicht erledigt. Der Verein hat fristgerec­ht Revision beim Verbandssp­ortgericht eingelegt.

* Name von der Redaktion geändert

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