Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Rote Karte drei Tage vor dem Spiel
Fußball Wegen einer Straftat verhängt ein Verein Hausverbot. Das hat wiederum ein Nachspiel
Mauren Streit herrscht derzeit zwischen zwei Clubs der FußballB-Klasse Nord, nämlich dem SV Mauren und dem SV Grosselfingen. Gegeneinander gespielt haben sie bereits am 27. August dieses Jahres und der SV Mauren (Stadt Harburg) hat den Vergleich klar mit 4:1 gewonnen.
Die Begegnung hätte auch ganz anders ausgehen können, sagt Michael Mühlbacher, der Abteilungsleiter des SV Grosselfingen, der im Namen seines Vereins gegen die Wertung des Spiels Einspruch eingelegt hat. Der SV Mauren hatte nämlich dem Top-Torjäger der Rieser, Markus P.*, wegen einer einige Jahre zurückliegenden Straftat Hausverbot erteilt und ihn des Sportgeländes verwiesen. Jetzt wird die Sache kompliziert.
Markus P. war offenbar im Jahr 2013 ins Sportheim des SV Mauren eingebrochen und dafür vom Amtsgericht Nördlingen rechtskräftig verurteilt worden. „Das ist eine private Sache aus dem Jahr 2013 zwischen Herrn P. und dem SV Mauren. Mit Erteilung des Hausverbots wird aber nicht in erster Linie Herr P. bestraft, sondern dem Verein SV Grosselfingen und dem Teamsport Fußball allgemein geschadet“, sagt Michael Mühlbacher. Er ist sich sicher, dass Mauren Sportliches und Privates gar nicht habe trennen wollen, vielmehr: „Man wollte bewusst den SV Grosselfingen schwächen!“
Erschwerend komme hinzu, dass hier ein Fußballer, dem der SV Grosselfingen eine Chance zur Resozialisierung geben wolle, regelrecht diskriminiert werde. „Wenn das rechtens ist, dann verabschiedet sich der Sport, speziell der Fußball, von seiner eigentlichen Aufgabe“, sieht Mühlbacher eine wichtige gesellschaftliche Funktion der Vereine gefährdet.
In zwei Instanzen (Kreis- und Bezirkssportgericht) war Mühlbacher bisher mit seiner Argumentation nicht erfolgreich, jetzt zieht er vors Verbandssportgericht, auch deshalb, weil der Fall seiner Meinung nach exemplarischen Charakter hat.
Verein hatte angeblich gar keine andere Wahl
Alexander Funk, seit 16 Jahren Vorsitzender des SV Mauren, stellt den Fall ganz anders dar. Man habe alles versucht, P., der schon als Jugendlicher nach Mauren gezogen sei, in den Verein zu integrieren, sei aber bitter enttäuscht worden. Nach mehreren Vorfällen und dem letztlich vom Gericht nachgewiesenen Einbruch ins Sportheim habe der Vorstand gar keine andere Wahl gehabt, als die Mitglieder mit einem Hausverbot vor P. zu schützen. Das habe überhaupt nichts mit dem SV Grosselfingen oder der sportlichen Situation zu tun, sagt Funk.
Das Bezirkssportgericht bestätigte, dass das vom SV Mauren ausgesprochene Platzverbot „vor diesem Hintergrund (...) ein gerechtfertigtes, verhältnismäßiges Handeln war und in diesem Ausnahmefall über das Spielrecht des Spielers zu stellen ist.“Für den SV Grosselfingen und seinen Abteilungsleiter Michael Mühlbacher ist die Sache damit nicht erledigt. Der Verein hat fristgerecht Revision beim Verbandssportgericht eingelegt.
* Name von der Redaktion geändert