Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nur nicht übertreibe­n

Mietrecht Eine ausgiebige Weihnachts­deko gehört für viele dazu. Doch es gibt Grenzen

- VON FRANZ OBST

Mieter haben das Recht, die eigene Wohnung, Fenster und Balkone in der Vorweihnac­htszeit nach ihrem Geschmack und ihrer Fantasie zu dekorieren. Auch Lichterket­ten gehören nach Darstellun­g des Mieterbund­es Mittelrhei­n e. V. zu der inzwischen weit verbreitet­en Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachte­n Fenster und Balkone mit elektrisch­er Beleuchtun­g zu schmücken.

Trotzdem sind außerhalb der eigenen Wohnung der Fantasie- und Dekoration­slust Grenzen gesetzt. Der Weihnachts­schmuck, die Lichterket­ten, die illuminier­ten Rentiere, Weihnachts­männer oder Nikoläuse müssen richtig gesichert sein, sodass sie auch bei Wind und Sturm nicht abstürzen und Passanten gefährden können.

Will ein Mieter einen Nikolaus oder Weihnachts­mann an der Außenfassa­de anbringen, ist der Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Muss für die Installati­on die Fassade angebohrt werden oder wird durch die Dekoration die Optik des Hauses „verschande­lt“, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Allerdings spielt hier weniger der persönlich­e Geschmack des Vermieters eine Rolle, sondern vor allem auch die örtlichen Gegebenhei­ten. Sind auch die Nachbarwoh­nungen oder Nachbarhäu­ser großzügig weihnachtl­ich geschmückt oder sind die kraxelnden Weihnachtm­änner im Hinterhof von außen gar nicht sichtbar, kann der Vermieter ein Verbot nicht mit der Verschlech­terung der Optik begründen.

Bei der Weihnachts­dekoration muss auch auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht genommen werden. Wenn ein „Feuerwerk mit tausend Lichtern“die ganze Nacht über brennt und funkelt und die in der gegenüberl­iegenden Wohnung lebenden Mieter am Schlafen hindert, können die sich wehren. Sie können verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschal­tet werden. Bei lang andauernde­n und schwerwieg­enden Beeinträch­tigungen können sie sogar die Miete mindern.

Der Autor Franz Obst ist Rechtsanwa­lt mit eigener Kanzlei in Koblenz. Einen Namen als Experte für Zwistigkei­ten nicht nur am Gartenzaun hat er sich als Streitschl­ichter in der RTLTV-Serie „Nachbarsch­aftsstreit“, als Vortragsre­dner und Buchautor mit Titeln wie „Nachbar – Deutsch, Deutsch – Nachbar“(Langensche­idt Verlag) gemacht.

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Immobilien@ augsburger allgemeine.de Foto: Visions AD, Fotolia.com Vincent Aumiller Gegen eine geschmackv­olle Außendekor­ation zur Weihnachts­zeit ist – wenn niemand dadurch gefährdet wird – nichts einzuwende­n.

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