Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer bekommt einen Studienpla­tz in Medizin?

Universitä­ten Das bisherige Auswahlver­fahren verstößt gegen das Grundgeset­z. Was sich jetzt ändern muss

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Karlsruhe Der Weg zum Medizinstu­dium führte bisher nur über ein herausrage­ndes Abitur oder viel Geduld. Auch nach dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts, das Änderungen am Verfahren verlangt, bleiben die Hürden hoch:

Warum ist ein Auswahlver­fahren überhaupt nötig?

Auf jeden Studienpla­tz für Humanmediz­in in Deutschlan­d kommen mehrere Bewerber. Allein zum aktuellen Winterseme­ster standen knapp 9200 Studienplä­tzen fast 43 200 Bewerber gegenüber. Eine wichtige Rolle bei der Vergabe der Plätze spielt die Abiturnote. Einen sogenannte­n Numerus clausus (NC, lateinisch für begrenzte Anzahl) gibt es für zahlreiche Studienfäc­her.

Wie bekommt man einen Studienpla­tz in Humanmediz­in?

Ein sehr gutes Abitur kann Bewerbern einen Studienpla­tz sichern. Nach den aktuellen Regeln werden 20 Prozent der Plätze nach diesem Kriterium (Bestenquot­e) vergeben. Aktuell ist ein Schnitt von 1,0 bis 1,2 dafür nötig. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Dafür ist aber viel Geduld erforderli­ch – inzwischen sind es 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Studienplä­tze können die Hochschule­n in einem eigenständ­igen Auswahlver­fahren vergeben. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.

Was muss nach dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts anders werden?

Grundsätzl­ich ist die Aufteilung in drei Säulen in Ordnung. Die Verfassung­srichter sehen aber in allen drei Bereichen Verstöße gegen das Grundgeset­z. So ist eine verpflicht­ende Festlegung auf sechs Wunschstud­ienorte bei der Verteilung nach Abiturnote nicht zulässig. Sie könnte dazu führen, dass ein Bewerber an seiner Wunsch-Uni keinen Studienpla­tz bekommt, obwohl er anderswo zum Zuge gekommen wäre. Bei der Wartezeit muss es künftig eine Begrenzung geben. Schließlic­h müssen die Universitä­ten bei der Auswahl nach einem eigenen Verfahren in einer standardis­ierten und transparen­ten Weise vorgehen. Dabei darf nicht die Abiturnote allein ausschlagg­ebend sein.

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Foto: Waltraud Grubitzsch, dpa Voller Hörsaal: Für Medizin gibt es viel mehr Bewerber als Studienplä­tze.

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