Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Das Rezept: Mehr Studienplätze
Die Diagnose ist erschreckend. Einerseits gibt es in Deutschland viel zu wenig Ärzte, andererseits wird der Zugang zum Medizinstudium durch unsinnige Regeln bei der Bewerberauswahl erschwert. Es war deshalb so überfällig wie konsequent, dass das Bundesverfassungsgericht nun Bund und Länder dazu aufgefordert hat, ein einheitliches, gerechtes Verfahren zu finden. Bislang können nur Bewerber mit Top-Abitur sicher mit einem der begehrten Studienplätze in Humanmedizin rechnen. Ein Traumabitur allein aber macht noch längst keinen guten Arzt.
Auch bei den eigenen Auswahlverfahren der Hochschulen spielt die Abiturnote eine zu große Rolle. Daneben gibt es noch den Pfad der Geduld, der ins Medizin-Studium führen kann. Wer bereit ist, lange genug zu warten, kann auch mit einem mittelmäßigen Abitur letztlich Arzt werden. Ein künftiges Auswahlverfahren muss neben Schulnoten weitere Faktoren wie Berufserfahrung und soziale Kompetenzen einbeziehen. Den Ärztemangel beenden aber kann eine Reform der Studienplatzvergabe nicht. Im Moment gibt es fünfmal so viele Bewerber wie Studienplätze. Nur wenn die Universitäten ihre Kapazitäten in der Medizinerausbildung deutlich aufstocken, lässt sich die ärztliche Versorgung auf lange Sicht sicherstellen.
Wie geht es weiter?
Das Bundesverfassungsgericht fordert Gesetzesänderungen bis Ende 2019. Bund und Länder haben sich bereits im März auf den „Masterplan Medizinstudium 2020“verständigt. Danach sollen Mediziner schon während ihres Studiums näher an die Patienten herangeführt und die Allgemeinmedizin gestärkt werden. Die Hochschulen sollen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien berücksichtigen – soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Leistungsbereitschaft der Studienbewerber. Zudem soll sich eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen positiv auswirken.