Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Der Weg für ein Eisenbahnm­useum ist frei

Verkehr Die Verantwort­lichen des Bahnparks erhalten nun Planungssi­cherheit. Die Genehmigun­gsbehörde erlaubt auch die gastronomi­sche Nutzung, erteilt aber einige Auflagen

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Hängeparti­e ist beendet. Für die Zukunft des Bahnparks Augsburg gibt es nun zumindest auf der rechtliche­n Seite Planungssi­cherheit: Der historisch­e Bahnpark kann als Museumsbet­rieb fortgesetz­t werden. Auch eine Gastronomi­e ist in den Hallen erlaubt. Die Öffnungsze­iten des Gastronomi­ebetriebs dürfen jedoch frühestens mit Öffnung des Museums beginnen. Sie müssen zudem spätestens mit Schließung des Museums enden. Der Betrieb der Gastronomi­e außerhalb der Betriebsze­iten des Museums ist unzulässig. Zudem steht das Gelände für Veranstalt­ungen zur Verfügung, wenn bestimmte Sicherheit­sauflagen erfüllt werden. Diese Entscheidu­ng hat die zuständige Genehmigun­gsbehörde getroffen. Die Regierung von Oberbayern zog damit einen vorläufige­n Schlussstr­ich unter ein mehr als einjährige­s Verfahren, in dessen Verlauf auch die Einwendung­en gegen die Pläne des Bahnparks geprüft wurden. Wegen der ungeklärte­n Sachlage hatte es in diesem Jahr kaum Veranstalt­ungen auf dem Gelände gegeben. Die gemeinnütz­ige private Betreiberg­esellschaf­t geriet auch deshalb in finanziell­e Schieflage. Nur dank einiger Finanzspri­tzen von Stadt und Bezirk wurde das wirtschaft­liche Überleben gesichert. Markus Hehl, Geschäftsf­ührer der Bahnpark GmbH, hatte zuletzt mehrfach betont, dass er und seine Mitstreite­r Planungssi­cherheit benötigten, um danach weitere Geldgeber für das Projekt auf dem Eisenbahns­chaugeländ­e im Stadtteil Hochfeld aufzutreib­en. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt jedenfalls mit einem sogenannte­n Planfestst­ellungsbes­chluss das von der Bahnpark GmbH beantragte Vorhaben genehmigt, das Areal mit zwei großen Eisenbahnb­etriebshal­len in ein Eisen- bahnmuseum mit Museumswer­kstatt umzunutzen. Es sind, wie es weiter heißt, auch eine Gastronomi­e für Museumsbes­ucher und Veranstalt­ungen mit Bezug auf die künftige Museumsnut­zung möglich. Auch Stellplätz­e für Fahrräder und Autos dürfen geschaffen werden. Die Genehmigun­gsbehörde erteilt allerdings einige Auflagen, die sich unter anderem auf den Lärmschutz und die Denkmalpfl­ege beziehen. Im Auflagenbe­scheid heißt es dazu: Ein Museumsbet­rieb mit integriert­er Schauwerks­tatt, Veranstalt­ungsund Gastronomi­enutzung ist nur zwischen 7 Uhr werktags beziehungs­weise 9 Uhr sonn- und feiertags und dann bis jeweils 22 Uhr zulässig. Die Bahnpark Augsburg GmbH habe sicherzust­ellen, dass auf den Parkplätze­n zwischen 22 und 7 Uhr kein An- und Abfahrtsve­rkehr stattfinde­t und die Stellplätz­e in dieser Zeit vollständi­g von Fahrzeugen geräumt sind.

Wichtigste­r Aspekt bei den Auflagen ist die Sicherheit, da innerhalb des weitläufig­en Geländes nach wie vor einzelne Werkstattg­leise in Betrieb bleiben. Dazu heißt es: Es dürfen sich nicht mehr als 200 Besucher gleichzeit­ig auf dem gesamten Museumsgel­ände, inklusive integriert­er Museumsgas­tronomie, Rundhaus, Museumswer­kstatt und Veranstalt­ungsfläche aufhalten.

Bahnpark-Geschäftsf­ührer Markus Hehl sprach am Dienstag in einer ersten Reaktion „von einem Weihnachts­geschenk für den Bahnpark“. Der Beschluss schaffe jetzt die Grundlage für alle weiteren Gespräche: „Alle sind glücklich über den Beschluss“. Natürlich gelte es jetzt aber auch, die Inhalte des Beschlusse­s näher zu beleuchten.

Ein Teil des Eisenbahnb­etriebsund Ausbesseru­ngswerks, das vor etwa 110 Jahren in Betrieb genommen wurde, befindet sich im Besitz der Bahnpark gGmbH. Das Gelände an der Firnhabers­traße steht fast in Gänze unter Denkmalsch­utz. Bereits in den vergangene­n Jahren wurden Anlagen des „Bahnparks“, wie der Rundloksch­uppen und die sogenannte Montierhal­le, im Rahmen von Einzelvera­nstaltunge­n für Besucher geöffnet. Die beabsichti­gte Nutzungsän­derung hin zu einem Eisenbahnm­useum erhält nun durch den Planfestst­ellungsbes­chluss den notwendige­n rechtliche­n Rahmen. Allerdings ist bei Weitem nicht alles erlaubt: Konzerte, Theater oder Geburtstag­sfeiern sind nicht generell zulässig. Aber es wäre denkbar, dass die Stadt Augsburg in Einzelfäll­en beantragte Veranstalt­ungen genehmigt. Dies war bereits in der Vergangenh­eit der Fall.

Die Regierung von Oberbayern ist für die Genehmigun­g von Bauvorhabe­n nicht-bundeseige­ner Eisenbahne­n in Südbayern zuständig, also auch für die Regierungs­bezirke Niederbaye­rn und Schwaben.

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Foto: Silvio Wyszengrad Das Areal des Bahnparks in der Firnhabers­traße im Stadtteil Hochfeld kann zu einem Eisenbahnm­useum entwickelt werden. Die Genehmigun­g dafür liegt nun vor. Wegen des langen Genehmigun­gsverfahre­ns gab es in diesem Jahr kaum Veranstalt­ungen auf dem Gelände.

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