Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wein für Kaminkehrer, Pralinen für Erzieherin
Weihnachten Ein paar Nüsse, Sekt oder ein Gutschein: Was dürfen Postboten, Pfarrer, Pfleger und Co. annehmen?
Landkreis Augsburg Hin und wieder einmal festliche Karten, Selbstgebackenes oder ein Weihnachtsstern – so sehen die Weihnachtsgeschenke des Pfarrers der evangelischen Gemeinde Diedorf-Fischach aus. Insgesamt bekommt Alan Büching eher selten etwas von seinen Gemeindemitgliedern geschenkt. „Laut Kirchengesetz sollten teure Präsente nicht angenommen werden“, fügt Büching hinzu. Bares Geld würde der Pfarrer theoretisch annehmen, um es als Spende nach Papua-Neuguinea zu schicken. Dort wirkte er einst als Missionar und Dozent.
Ein Weihnachtsstern für den Diedorfer Pfarrer, Wein für den Westheimer Kaminkehrer: Zum Jahresende werden gerne jene Menschen beschenkt, die uns im Alltag eine Stütze sind. Das kann der Lehrer in der Schule sein, der Postbote oder auch die Kinderpflegerin. Doch gibt es auch Grenzen? Wem darf ich was schenken?
Als Lehrer dürften „wertige“Weihnachtsgeschenke nicht angenommen werden, wie Renate Haase-Heinfeldner erklärt. Sie ist fachliche Leiterin des staatlichen Schulamts im Landkreis Augsburg. Ausgenommen von der Vorschrift seien Blumensträuße oder Selbstgebasteltes von Eltern oder Schülern. Diese Regelung, die von den Lehrern unterschrieben werden muss, soll einer Bestechung vorbeugen. HaaseHeinfeldner fügt hinzu: „Anerkennung kann auch durch persönliche, kleine Präsente gezeigt werden.“Das gelte genauso für den Hausmeister.
Ein kleines Trinkgeld zu Weih- nachten für Paket- und Briefzusteller hingegen ist durchaus keine Seltenheit. Carolin Gruber von der Pressestelle der Deutschen Post erklärt, dass dafür keine besondere Regelung existiere. Doch ganz allgemein steht fest: Beamten und Arbeitnehmern der Post ist es nicht gestattet, Belohnungen oder Geldgeschenke anzunehmen – außer, der Grenzwert von 25 Euro wird nicht überschritten.
Dieses Limit gilt auch für die städtischen Angestellten in Gersthofen, wie Pressesprecherin AnnChristin Joder bestätigt: „Im Jahr dürfen Geschenke im Wert von maximal 25 Euro angenommen werden – allerdings keine baren Geldbeträge.“Daher empfiehlt es sich beispielsweise, sein Geschenk statt an eine einzelne Erzieherin an die gesamte Kita zu richten. Abgesehen davon könnten sich Eltern für kleine Anerkennungen zusammenschließen, Klassiker sind die Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen.
Im Weldener Vitalis-Seniorenzentrum Sankt Thekla sind Geschenke an die Pfleger bis maximal zehn Euro erlaubt: So hat es die Orpea-Gruppe, Anbieterin des Seniorenhauses in Welden, festgelegt. Heimleiter Günther Scherer sieht darin durchaus einen Sinn: „Einwohner, die sich teure Geschenke nicht leisten können, sollen genauso behandelt werden wie diejenigen mit mehr Geld.“Gern gesehen sind eine Flasche Wein, ein Pfund Kaffee oder selbst gebackene Plätzchen für die Pfleger als Gemeinschaft. „Das Dankeschönsagen zu Weihnachten sollte in diesem Rahmen nicht verwehrt werden“, findet Scherer. Schokolade, Wein oder Sekt in der Vorweihnachtszeit oder hin zum neuen Jahr sind auch für den Kaminkehrer Daniel Heufelder aus Westheim nicht unbekannt. „Zu Nikolaus habe ich auch schon ein paar Nüsse bekommen“, schmunzelt er. Insgesamt handelt es sich oft nur um geringe Summen von ein bis zwei Euro, die in kleine Aufmerksamkeiten gesteckt werden: „Nur wenige Kunden, die den Kaminkehrern wohl gesonnen sind, geben ein Trinkgeld oder andere Kleinigkeiten.“
Währenddessen hat Pfarrer Alan Büching in diesem Jahr bereits eine Ausnahme erlebt: „Der Kirchenvorstand in Zusmarshausen hat mir und meiner Frau einen Gutschein für ein Wellnesshotel überreicht.“Und so ein Gutschein lässt sich nun einmal schlecht nach Papua-Neuguinea schicken.