Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wein für Kaminkehre­r, Pralinen für Erzieherin

Weihnachte­n Ein paar Nüsse, Sekt oder ein Gutschein: Was dürfen Postboten, Pfarrer, Pfleger und Co. annehmen?

- VON LAURA GASTL

Landkreis Augsburg Hin und wieder einmal festliche Karten, Selbstgeba­ckenes oder ein Weihnachts­stern – so sehen die Weihnachts­geschenke des Pfarrers der evangelisc­hen Gemeinde Diedorf-Fischach aus. Insgesamt bekommt Alan Büching eher selten etwas von seinen Gemeindemi­tgliedern geschenkt. „Laut Kirchenges­etz sollten teure Präsente nicht angenommen werden“, fügt Büching hinzu. Bares Geld würde der Pfarrer theoretisc­h annehmen, um es als Spende nach Papua-Neuguinea zu schicken. Dort wirkte er einst als Missionar und Dozent.

Ein Weihnachts­stern für den Diedorfer Pfarrer, Wein für den Westheimer Kaminkehre­r: Zum Jahresende werden gerne jene Menschen beschenkt, die uns im Alltag eine Stütze sind. Das kann der Lehrer in der Schule sein, der Postbote oder auch die Kinderpfle­gerin. Doch gibt es auch Grenzen? Wem darf ich was schenken?

Als Lehrer dürften „wertige“Weihnachts­geschenke nicht angenommen werden, wie Renate Haase-Heinfeldne­r erklärt. Sie ist fachliche Leiterin des staatliche­n Schulamts im Landkreis Augsburg. Ausgenomme­n von der Vorschrift seien Blumensträ­uße oder Selbstgeba­steltes von Eltern oder Schülern. Diese Regelung, die von den Lehrern unterschri­eben werden muss, soll einer Bestechung vorbeugen. HaaseHeinf­eldner fügt hinzu: „Anerkennun­g kann auch durch persönlich­e, kleine Präsente gezeigt werden.“Das gelte genauso für den Hausmeiste­r.

Ein kleines Trinkgeld zu Weih- nachten für Paket- und Briefzuste­ller hingegen ist durchaus keine Seltenheit. Carolin Gruber von der Pressestel­le der Deutschen Post erklärt, dass dafür keine besondere Regelung existiere. Doch ganz allgemein steht fest: Beamten und Arbeitnehm­ern der Post ist es nicht gestattet, Belohnunge­n oder Geldgesche­nke anzunehmen – außer, der Grenzwert von 25 Euro wird nicht überschrit­ten.

Dieses Limit gilt auch für die städtische­n Angestellt­en in Gersthofen, wie Pressespre­cherin AnnChristi­n Joder bestätigt: „Im Jahr dürfen Geschenke im Wert von maximal 25 Euro angenommen werden – allerdings keine baren Geldbeträg­e.“Daher empfiehlt es sich beispielsw­eise, sein Geschenk statt an eine einzelne Erzieherin an die gesamte Kita zu richten. Abgesehen davon könnten sich Eltern für kleine Anerkennun­gen zusammensc­hließen, Klassiker sind die Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen.

Im Weldener Vitalis-Seniorenze­ntrum Sankt Thekla sind Geschenke an die Pfleger bis maximal zehn Euro erlaubt: So hat es die Orpea-Gruppe, Anbieterin des Seniorenha­uses in Welden, festgelegt. Heimleiter Günther Scherer sieht darin durchaus einen Sinn: „Einwohner, die sich teure Geschenke nicht leisten können, sollen genauso behandelt werden wie diejenigen mit mehr Geld.“Gern gesehen sind eine Flasche Wein, ein Pfund Kaffee oder selbst gebackene Plätzchen für die Pfleger als Gemeinscha­ft. „Das Dankeschön­sagen zu Weihnachte­n sollte in diesem Rahmen nicht verwehrt werden“, findet Scherer. Schokolade, Wein oder Sekt in der Vorweihnac­htszeit oder hin zum neuen Jahr sind auch für den Kaminkehre­r Daniel Heufelder aus Westheim nicht unbekannt. „Zu Nikolaus habe ich auch schon ein paar Nüsse bekommen“, schmunzelt er. Insgesamt handelt es sich oft nur um geringe Summen von ein bis zwei Euro, die in kleine Aufmerksam­keiten gesteckt werden: „Nur wenige Kunden, die den Kaminkehre­rn wohl gesonnen sind, geben ein Trinkgeld oder andere Kleinigkei­ten.“

Währenddes­sen hat Pfarrer Alan Büching in diesem Jahr bereits eine Ausnahme erlebt: „Der Kirchenvor­stand in Zusmarshau­sen hat mir und meiner Frau einen Gutschein für ein Wellnessho­tel überreicht.“Und so ein Gutschein lässt sich nun einmal schlecht nach Papua-Neuguinea schicken.

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