Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nicht nur in Südtirol: Wer zwei Pässe hat
Staatsbürgerschaft Viele Deutsche im Landkreis gehören zwei Ländern an. Und es werden in Zukunft wohl noch viel mehr
Landkreis Augsburg Staatsbürger zweier Länder – das könnten demnächst womöglich zwei Drittel der Einwohner der im Landkreis Augsburg so beliebten Urlaubsregion Südtirol werden. Denn die neue österreichische Regierung aus ÖVP und FPÖ hat den Südtirolern auch den österreichischen Pass – und damit die doppelte Staatsangehörigkeit – angeboten. Was wegen der komplizierten Geschichte der Region zu neuen Spannungen führen könnte, kann aber auch ganz geräuschlos und friedlich ablaufen. Auch im Landkreis Augsburg hat vermutlich eine große Zahl von Einwohnern zwei Staatsbürgerschaften – und deren Zahl wird wohl in einigen Jahren aufgrund einer veränderten Gesetzgebung noch steigen.
So viel vorweg: Wie viele Menschen Pässe aus zwei Ländern haben, kann die zuständige Sachbearbeiterin aus dem Fachbereich für Staatsangehörigkeit gar nicht sagen. Der Grund: Das Landratsamt weiß zwar, wie viele Deutsche hier leben, und kontrolliert die Einhaltung der Grundlagen nach deutschem Recht. Wie das andere Länder jedoch halten und möglicherweise Pässe einziehen, das liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs. „Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Staatsbürgerschaft zu erwerben“, so die Sachbearbeiterin.
Die größte Zahl von Landkreisbewohnern mit doppelter Staatsbürgerschaft sind vermutlich Bürger aus der Europäischen Union. Diese dürfen – genauso wie Schweizer – den Pass ihres Ursprungslands be- wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Das ist in der Regel nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
Erst im Oktober hatte der Landkreis mit einem Empfang alle jene neuen Deutschen begrüßt, die im Vorjahr eine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten – das waren 200. Zwei von ihnen waren der Brite und Noch-EU-Mitglied Colin Harnwell und die Rumänin Georgeta Canantu.
Für sie gelten andere Regeln als für viele neue Deutsche aus anderen Ländern. Doch auch hier gibt es Neuerungen: Durch eine inzwischen fast vier Jahre alte Gesetzeshalten, änderung wird es in Zukunft vermutlich viel mehr Landkreisbewohner mit doppelter Staatsbürgerschaft auch aus Ländern außerhalb der Europäischen Union geben.
Deutscher ist nun nämlich automatisch von Geburt an jeder, dessen Eltern hier eine unbegrenzte Aufknapp enthaltserlaubnis haben, oder sich rechtmäßig seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten.
Wenn das Kind dann bis zum Alter von 21 Jahren hier mindestens sechs Jahre lang eine Schule besucht hat, acht Jahre in Deutschland gelebt oder eine Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen hat, muss es sich als Erwachsener nicht mehr zwischen der deutschen und seiner zweiten Staatsbürgerschaft entscheiden, sondern kann beide behalten.
Für wie viele Menschen das gelten werde, könne aber erst gesagt werden, wenn die betreffenden Kinder und Jugendliche 21 Jahre alt seien, so die Sprecherin.