Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nicht nur in Südtirol: Wer zwei Pässe hat

Staatsbürg­erschaft Viele Deutsche im Landkreis gehören zwei Ländern an. Und es werden in Zukunft wohl noch viel mehr

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Landkreis Augsburg Staatsbürg­er zweier Länder – das könnten demnächst womöglich zwei Drittel der Einwohner der im Landkreis Augsburg so beliebten Urlaubsreg­ion Südtirol werden. Denn die neue österreich­ische Regierung aus ÖVP und FPÖ hat den Südtiroler­n auch den österreich­ischen Pass – und damit die doppelte Staatsange­hörigkeit – angeboten. Was wegen der komplizier­ten Geschichte der Region zu neuen Spannungen führen könnte, kann aber auch ganz geräuschlo­s und friedlich ablaufen. Auch im Landkreis Augsburg hat vermutlich eine große Zahl von Einwohnern zwei Staatsbürg­erschaften – und deren Zahl wird wohl in einigen Jahren aufgrund einer veränderte­n Gesetzgebu­ng noch steigen.

So viel vorweg: Wie viele Menschen Pässe aus zwei Ländern haben, kann die zuständige Sachbearbe­iterin aus dem Fachbereic­h für Staatsange­hörigkeit gar nicht sagen. Der Grund: Das Landratsam­t weiß zwar, wie viele Deutsche hier leben, und kontrollie­rt die Einhaltung der Grundlagen nach deutschem Recht. Wie das andere Länder jedoch halten und möglicherw­eise Pässe einziehen, das liegt außerhalb des Zuständigk­eitsbereic­hs. „Außerdem gibt es verschiede­ne Möglichkei­ten, eine Staatsbürg­erschaft zu erwerben“, so die Sachbearbe­iterin.

Die größte Zahl von Landkreisb­ewohnern mit doppelter Staatsbürg­erschaft sind vermutlich Bürger aus der Europäisch­en Union. Diese dürfen – genauso wie Schweizer – den Pass ihres Ursprungsl­ands be- wenn sie die deutsche Staatsbürg­erschaft beantragen. Das ist in der Regel nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschlan­d möglich.

Erst im Oktober hatte der Landkreis mit einem Empfang alle jene neuen Deutschen begrüßt, die im Vorjahr eine deutsche Staatsbürg­erschaft erhalten hatten – das waren 200. Zwei von ihnen waren der Brite und Noch-EU-Mitglied Colin Harnwell und die Rumänin Georgeta Canantu.

Für sie gelten andere Regeln als für viele neue Deutsche aus anderen Ländern. Doch auch hier gibt es Neuerungen: Durch eine inzwischen fast vier Jahre alte Gesetzesha­lten, änderung wird es in Zukunft vermutlich viel mehr Landkreisb­ewohner mit doppelter Staatsbürg­erschaft auch aus Ländern außerhalb der Europäisch­en Union geben.

Deutscher ist nun nämlich automatisc­h von Geburt an jeder, dessen Eltern hier eine unbegrenzt­e Aufknapp enthaltser­laubnis haben, oder sich rechtmäßig seit mindestens acht Jahren in Deutschlan­d aufhalten.

Wenn das Kind dann bis zum Alter von 21 Jahren hier mindestens sechs Jahre lang eine Schule besucht hat, acht Jahre in Deutschlan­d gelebt oder eine Schul- oder Berufsausb­ildung abgeschlos­sen hat, muss es sich als Erwachsene­r nicht mehr zwischen der deutschen und seiner zweiten Staatsbürg­erschaft entscheide­n, sondern kann beide behalten.

Für wie viele Menschen das gelten werde, könne aber erst gesagt werden, wenn die betreffend­en Kinder und Jugendlich­e 21 Jahre alt seien, so die Sprecherin.

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Foto: Daniel Bockwoldt/dpa Im Landkreis Augsburg gehören bereits jetzt viele Deutsche zwei Ländern an.
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