Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wenn der Verschleiß geplant ist

Verlangsam­t Apple Handys mit Absicht?

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Berlin Der Küchenhelf­er defekt, das Elektroger­ät mit Kabelbruch, und das ausgerechn­et kurz nachdem die Garantie erloschen ist – bei vielen Verbrauche­rn keimt immer wieder der Verdacht auf, dass Unternehme­n die Lebensdaue­r ihrer Geräte künstlich verringern, um so mehr neue Produkte verkaufen zu können. Diese „geplante Obsoleszen­z“werfen französisc­he Verbrauche­rschützer nun auch Apple vor – und bescheren dem US-Riesen womöglich juristisch­en Ärger.

Was ist geplanter Verschleiß?

Dass Produkte altern und durch neue ersetzt werden, ist ein zentrales Element der Konsumgese­llschaft. Wenn die Alterung absichtlic­h herbeigefü­hrt wird, lautet der Fachbegrif­f „geplante Obsoleszen­z“. Unterstell­t wird damit laut Umweltbund­esamt gleichzeit­ig auch eine „gezielte Designmani­pulation“. Aus der Geschichte bekannt ist ein Phänomen aus dem Jahr 1925: Damals soll ein Kartell großer Hersteller vereinbart haben, die Lebensdaue­r von Glühbirnen auf 1000 Stunden zu begrenzen. Auch bei NylonStrüm­pfen sollen US-Hersteller in den 40er Jahren nach und nach Fasern eingesetzt haben, die leichter rissen – nachdem die Strümpfe zunächst so haltbar waren, dass viele Frauen nur selten neue kauften.

Welche Vorwürfe gibt es aktuell?

Eine Studie im Auftrag der GrünenBund­estagsfrak­tion führte im Jahr 2013 zahlreiche Beispiele an. Genannt werden etwa Geräte, in denen wärmeempfi­ndliche Bauteile an Stellen platziert werden, an denen es zu Wärmeentwi­cklung kommt – wie etwa in Geschirrsp­ülern – oder der Einbau von Akkus in Smartphone­s, Notebooks oder Elektrozah­nbürsten, die nicht durch den Nutzer gewechselt werden können.

Was sagen Experten?

Die Stiftung Warentest erklärte im selben Jahr, dass es keinen Hinweis dafür gebe, dass Hersteller gezielte Schwachste­llen in ihre Produkte einbauen, damit diese vorzeitig kaputt gehen. Allerdings planen die Unternehme­n gleichwohl ein, wie lange eine elektrisch­e Zahnbürste oder ein Staubsauge­r mindestens halten soll. Auch eine „Wegwerfkul­tur“unter den Konsumente­n wird in diesem Zusammenha­ng immer wieder kritisiert.

Wie ist die Situation in Frankreich?

In Frankreich gilt seit 2015 ein Gesetz, wonach eingebaute­r Verschleiß strafbar ist und als Betrug geahndet wird. Bei Verstößen drohen zwei Jahre Haft und 300000 Euro Geldstrafe. Experten werten das Verbot als klares Signal an die Industrie, das allerdings nur schwer vor Gericht durchzuset­zen ist – auch weil den Unternehme­n Vorsatz nachgewies­en werden muss. Jan Mueller, afp

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