Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Was tun mit dem Wespennest?

Regelung Gersthofer Feuerwehre­n rücken bei Insektensc­hwärmen künftig nur bei Gefahr aus

- VON GERALD LINDNER

Gersthofen Was tun, wenn man ein Wespennest im Haus hat oder sich gerade ein Bienenschw­arm niedergela­ssen hat? Man ruft die Feuerwehr, die gegen einen geringen Betrag die lästigen Insekten beseitigt. Doch damit soll in Gersthofen Schluss sein. Denn die Stadt hat die Regelungen geändert.

Zwar wurde die „Satzung über Aufwendung­s- und Kostenersa­tz für Einsätze und andere Leistungen der freiwillig­en Feuerwehre­n der Stadt Gersthofen“, so der sperrige Name, erst im Jahr 2015 neu erlassen. Nach Angaben der Stadtverwa­ltung haben sich allerdings seitdem einige Änderungen ergeben.

So wurde der Abschnitt über die Insektenhi­lfe gegen Entschädig­ung ersatzlos gestrichen. Denn das Entfernen von Insektenne­stern (Bienen, Wespen) ist nach dem Bayerische­n Feuerwehrg­esetz keine Aufgabe der freiwillig­en Feuerwehre­n. Diese sollen nicht in Konkurrenz mit privaten Anbietern treten.

Die freiwillig­en Feuerwehre­n entfernen diese Insektenne­ster also nur noch bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Allergiker­n oder wenn Kleinkinde­r gefährdet sind. Eine Gefahr durch Insekten ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtun­g in ihrer Mobilität stark eingeschrä­nkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbe­fall nicht ausreichen­d schützen können. Dies ist zum Beispiel in Krankenhäu­sern, Kindergärt­en und Altenheime­n gegeben. „In diesem Fall ist eine Verrechnun­g jedoch ausgeschlo­ssen, da diese Leistung dann unter das Thema Menschenre­ttung fällt und daher kostenfrei ist“, so die Stadtverwa­ltung weiter.

Bei den Unteren Naturschut­zbehörden der Landkreise und kreisfreie­n Städte können sich von Wespennest­ern Betroffene die Kontaktdat­en von „Wespenbera­tern“geben lassen. Diese Wespenbera­ter schauen sich gegebenenf­alls die Situation vor Ort an. Sie können die Wespenart bestimmen, wissen, wie man sich und die Wespen schützen kann, und siedeln – wenn nötig – ein Wespennest auch um. Der Gang zum Schädlings­bekämpfer sollte immer der letzte Ausweg bleiben. Wenn die Abtötung eines Wespenvolk­es unumgängli­ch ist, sollten sich die Grundstück­sund Wohnungsbe­sitzer auch zu ihrem eigenen Schutz an einen Schädlings­bekämpfer, der ökologisch arbeitet, wenden. Diese haben sich zum Beispiel im Verein zur Förderung ökologisch­er Schädlings­bekämpfung zusammenge­schlossen.

Eine weitere Satzungsän­derung betrifft die Feuerwehrz­ufahrten. Damit kommt die Stadt Gersthofen einer Empfehlung des Landratsam­ts nach. Der Grund: Besonders der derzeitige Wohnungsba­u, der überpropor­tional viele Wohngebäud­e enthält, die mit tragbaren Leitern nicht mehr erreichbar sind, sowie teilweise fehlende eigene zweite Rettungswe­ge wie ein zweiter Treppenrau­m machen Feuerwehrz­ufahrten unabdingba­r. Diese sind zudem grundsätzl­ich bei Gebäuden erforderli­ch, die ganz oder in Teilen mehr als 50 Meter von einer öffentlich­en Straße oder einem öffentlich­en Weg entfernt sind, sowie ab mindestens vier Geschossen (drittes Obergescho­ss).

In vergangene­r Zeit sei es im Landkreis Augsburg vermehrt zu Problemen mit der Ausweisung oder Ausführung solcher Zufahrten gekommen. Der Brandschut­z und die Prüfung von Rettungs- und Anfahrtswe­gen für die Feuerwehr ist zwar in der Bayerische­n Bauordnung verankert, eine expliziert­e Prüfung ist jedoch in den meisten baurechtli­chen Genehmigun­gsverfahre­n nicht vorgeschri­eben.

Das Landratsam­t hat deswegen eine Arbeitsgru­ppe aus Vertretern der größten Städte im Landkreis gebildet, die Empfehlung­en ausarbeite­t. Das bedeutet, dass künftig mehr Aufwand nötig ist, um den korrekten Bau von Feuerwehrz­ufahrten sicherzust­ellen. Deswegen werden in der neuen Satzung neue Beträge als Aufwendung­s- und Kostenersa­tz eingearbei­tet. Diese neue Pauschale soll aber laut Verwaltung nur bei neuen Bauverfahr­en zum Tragen kommen. Bestehende Zufahrten werden im Zuge der Feuerbesch­au nach und nach überprüft. Sie werden aber nicht verrechnet, da sich bisher in den meisten Fällen die Eigentümer sehr kooperativ gezeigt und dann bei Beanstandu­ngen einen hohen zeitlichen und finanziell­en Beitrag geleistet hätten.

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Symbolfoto: Stephanie Millonig Wenn ein Wespennest nie manden gefährdet, kommt die Feuerwehr nicht mehr.

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