Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Was tun mit dem Wespennest?
Regelung Gersthofer Feuerwehren rücken bei Insektenschwärmen künftig nur bei Gefahr aus
Gersthofen Was tun, wenn man ein Wespennest im Haus hat oder sich gerade ein Bienenschwarm niedergelassen hat? Man ruft die Feuerwehr, die gegen einen geringen Betrag die lästigen Insekten beseitigt. Doch damit soll in Gersthofen Schluss sein. Denn die Stadt hat die Regelungen geändert.
Zwar wurde die „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gersthofen“, so der sperrige Name, erst im Jahr 2015 neu erlassen. Nach Angaben der Stadtverwaltung haben sich allerdings seitdem einige Änderungen ergeben.
So wurde der Abschnitt über die Insektenhilfe gegen Entschädigung ersatzlos gestrichen. Denn das Entfernen von Insektennestern (Bienen, Wespen) ist nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz keine Aufgabe der freiwilligen Feuerwehren. Diese sollen nicht in Konkurrenz mit privaten Anbietern treten.
Die freiwilligen Feuerwehren entfernen diese Insektennester also nur noch bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Allergikern oder wenn Kleinkinder gefährdet sind. Eine Gefahr durch Insekten ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist zum Beispiel in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben. „In diesem Fall ist eine Verrechnung jedoch ausgeschlossen, da diese Leistung dann unter das Thema Menschenrettung fällt und daher kostenfrei ist“, so die Stadtverwaltung weiter.
Bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte können sich von Wespennestern Betroffene die Kontaktdaten von „Wespenberatern“geben lassen. Diese Wespenberater schauen sich gegebenenfalls die Situation vor Ort an. Sie können die Wespenart bestimmen, wissen, wie man sich und die Wespen schützen kann, und siedeln – wenn nötig – ein Wespennest auch um. Der Gang zum Schädlingsbekämpfer sollte immer der letzte Ausweg bleiben. Wenn die Abtötung eines Wespenvolkes unumgänglich ist, sollten sich die Grundstücksund Wohnungsbesitzer auch zu ihrem eigenen Schutz an einen Schädlingsbekämpfer, der ökologisch arbeitet, wenden. Diese haben sich zum Beispiel im Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung zusammengeschlossen.
Eine weitere Satzungsänderung betrifft die Feuerwehrzufahrten. Damit kommt die Stadt Gersthofen einer Empfehlung des Landratsamts nach. Der Grund: Besonders der derzeitige Wohnungsbau, der überproportional viele Wohngebäude enthält, die mit tragbaren Leitern nicht mehr erreichbar sind, sowie teilweise fehlende eigene zweite Rettungswege wie ein zweiter Treppenraum machen Feuerwehrzufahrten unabdingbar. Diese sind zudem grundsätzlich bei Gebäuden erforderlich, die ganz oder in Teilen mehr als 50 Meter von einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Weg entfernt sind, sowie ab mindestens vier Geschossen (drittes Obergeschoss).
In vergangener Zeit sei es im Landkreis Augsburg vermehrt zu Problemen mit der Ausweisung oder Ausführung solcher Zufahrten gekommen. Der Brandschutz und die Prüfung von Rettungs- und Anfahrtswegen für die Feuerwehr ist zwar in der Bayerischen Bauordnung verankert, eine explizierte Prüfung ist jedoch in den meisten baurechtlichen Genehmigungsverfahren nicht vorgeschrieben.
Das Landratsamt hat deswegen eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der größten Städte im Landkreis gebildet, die Empfehlungen ausarbeitet. Das bedeutet, dass künftig mehr Aufwand nötig ist, um den korrekten Bau von Feuerwehrzufahrten sicherzustellen. Deswegen werden in der neuen Satzung neue Beträge als Aufwendungs- und Kostenersatz eingearbeitet. Diese neue Pauschale soll aber laut Verwaltung nur bei neuen Bauverfahren zum Tragen kommen. Bestehende Zufahrten werden im Zuge der Feuerbeschau nach und nach überprüft. Sie werden aber nicht verrechnet, da sich bisher in den meisten Fällen die Eigentümer sehr kooperativ gezeigt und dann bei Beanstandungen einen hohen zeitlichen und finanziellen Beitrag geleistet hätten.