Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Fall Timo B.: Revision wird abgewiesen

Prozess Donauwörth­er Student bleibt wegen Tötung seiner Mutter im Gefängnis. Der Bundesgeri­chtshof hat eine klare Antwort

-

Donauwörth Das Urteil gegen den Donauwörth­er Studenten Timo B. ist rechtskräf­tig. Das teilte das Landgerich­t Augsburg gestern mit. Der 22-Jährige war am 30. Mai 2017 der Körperverl­etzung mit Todesfolge an seiner Mutter schuldig gesprochen und zu einer Freiheitss­trafe von neuneinhal­b Jahren verurteilt worden. Diese Entscheidu­ng des Schwurgeri­chts Augsburg unter Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er hat der Bundesgeri­chtshof jetzt bestätigt. Der Antrag der Verteidigu­ng auf Revision ist somit zurückgewi­esen.

Der Verurteilt­e hatte die Tat bis zuletzt bestritten. In einem aufwendige­n Indizienpr­ozess hatte die Kammer an zehn Verhandlun­gstagen über 70 Zeugen und etliche Sachverstä­ndige gehört und war zu der Überzeugun­g gekommen, dass nur Timo B. als Täter infrage kommt. Dass er seine 42-jährige Mutter mit mindesten neun Schlägen oder Tritten so sehr verletzt hat, dass sie in der Folge daran gestorben ist.

Dieses Urteil ist im persönlich­en Umfeld des Studenten zum Teil heftig als Fehlurteil kritisiert worden. Sogar ein Unterstütz­erkreis hatte sich in Donauwörth gebildet. Mit dem Erlös aus privaten Sammlungen sollten die Anwalts- und Verhandlun­gskosten der ersten Instanz beziehungs­weise ein zweiter Prozess finanziert werden. Diesen neuen Prozess strengten Timo B.s Rechtsanwä­lte Bernd Scharinger und Florian Engert an – letztlich ohne den gewünschte­n Erfolg.

Denn der Bundesgeri­chtshof habe nun die Kritik eines Fehlurteil­s zurückgewi­esen und darauf „eine klare Antwort“gegeben, so die Pressestel­le des Augsburger Landgerich­ts. Wie der zuständige Pressespre­cher Claus Pätzel, Vorsitzend­er Richter am Landgerich­t Augsburg, auf Nachfrage erklärt, habe der BGH ein eindeutige­s Signal gegeben, dass „keine Rechtsfehl­er zum Nachteil des Angeklagte­n festzustel­len sind“. Inhaltlich wie formal sei die erstinstan­zliche Entscheidu­ng nicht zu kritisiere­n.

In der Kanzlei von Timo B.s Verteidige­rn lag bis gestern die BGHEntsche­idung noch nicht vor. Beide Juristen erfuhren erst durch Medienanfr­agen, dass die Revision zurückgewi­esen wurde. „Wir können deshalb jetzt auch noch keine Stellung dazu abgeben“, sagte Bernd Scharinger gegenüber unserer Zeitung.

Der Fall hatte für einiges Aufsehen gesorgt. Timo B.s Mutter war am 2. August 2016 tot in ihrer Wohnung in Donauwörth aufgefunde­n worden. Bald schon geriet der Sohn in den Fokus der Ermittler. Er soll seine Mutter in der Toilette der gemeinsame­n Wohnung niedergepr­ügelt haben, sodass die 42-Jährige letztlich an den Folgen starb. Als Motiv hatte das Landgerich­t das Dilemma des Sohnes gesehen, dass er sein eigenes Leben beginnen wollte, sich aber zugleich für die seit seiner Kindheit psychisch kranke Mutter verantwort­lich fühlte.

Als sie an jenem 2. August zum wiederholt­en Male einen KlinikTerm­in zur Behandlung ihrer psychische­n Probleme nicht wahrnahm,

„Klare Antwort“auf die Kritik

habe Timo B. „seine Felle davonschwi­mmen sehen“, wie die Richterin im Prozess ausführte. Die Pläne des Betriebswi­rtschafts-Studenten, ein selbstbest­immtes Leben in einer eigenen Wohnung zu führen, mit seiner Freundin und der finanziell­en Unterstütz­ung durch deren Familie, seien gefährdet gewesen. Nach Lage der Indizien sei Timo letztlich als einziger Täter infrage gekommen, so das Gericht. Verteidige­r Bernd Scharinger hatte sich im Gespräch mit unserer Zeitung im vergangene­n Juni noch optimistis­ch gezeigt: „Vieles ist aus unserer Sicht nicht nachvollzi­ehbar, und wir sind zuversicht­lich“, sagte er damals. Selbst am vergangene­n Freitag noch – beim jüngsten Besuch des Juristen bei Timo B. im Gefängnis – habe noch Hoffnung bestanden, wie er gestern erklärte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany