Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Fall Timo B.: Revision wird abgewiesen
Prozess Donauwörther Student bleibt wegen Tötung seiner Mutter im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat eine klare Antwort
Donauwörth Das Urteil gegen den Donauwörther Studenten Timo B. ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Augsburg gestern mit. Der 22-Jährige war am 30. Mai 2017 der Körperverletzung mit Todesfolge an seiner Mutter schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Diese Entscheidung des Schwurgerichts Augsburg unter Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser hat der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt. Der Antrag der Verteidigung auf Revision ist somit zurückgewiesen.
Der Verurteilte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. In einem aufwendigen Indizienprozess hatte die Kammer an zehn Verhandlungstagen über 70 Zeugen und etliche Sachverständige gehört und war zu der Überzeugung gekommen, dass nur Timo B. als Täter infrage kommt. Dass er seine 42-jährige Mutter mit mindesten neun Schlägen oder Tritten so sehr verletzt hat, dass sie in der Folge daran gestorben ist.
Dieses Urteil ist im persönlichen Umfeld des Studenten zum Teil heftig als Fehlurteil kritisiert worden. Sogar ein Unterstützerkreis hatte sich in Donauwörth gebildet. Mit dem Erlös aus privaten Sammlungen sollten die Anwalts- und Verhandlungskosten der ersten Instanz beziehungsweise ein zweiter Prozess finanziert werden. Diesen neuen Prozess strengten Timo B.s Rechtsanwälte Bernd Scharinger und Florian Engert an – letztlich ohne den gewünschten Erfolg.
Denn der Bundesgerichtshof habe nun die Kritik eines Fehlurteils zurückgewiesen und darauf „eine klare Antwort“gegeben, so die Pressestelle des Augsburger Landgerichts. Wie der zuständige Pressesprecher Claus Pätzel, Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, auf Nachfrage erklärt, habe der BGH ein eindeutiges Signal gegeben, dass „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festzustellen sind“. Inhaltlich wie formal sei die erstinstanzliche Entscheidung nicht zu kritisieren.
In der Kanzlei von Timo B.s Verteidigern lag bis gestern die BGHEntscheidung noch nicht vor. Beide Juristen erfuhren erst durch Medienanfragen, dass die Revision zurückgewiesen wurde. „Wir können deshalb jetzt auch noch keine Stellung dazu abgeben“, sagte Bernd Scharinger gegenüber unserer Zeitung.
Der Fall hatte für einiges Aufsehen gesorgt. Timo B.s Mutter war am 2. August 2016 tot in ihrer Wohnung in Donauwörth aufgefunden worden. Bald schon geriet der Sohn in den Fokus der Ermittler. Er soll seine Mutter in der Toilette der gemeinsamen Wohnung niedergeprügelt haben, sodass die 42-Jährige letztlich an den Folgen starb. Als Motiv hatte das Landgericht das Dilemma des Sohnes gesehen, dass er sein eigenes Leben beginnen wollte, sich aber zugleich für die seit seiner Kindheit psychisch kranke Mutter verantwortlich fühlte.
Als sie an jenem 2. August zum wiederholten Male einen KlinikTermin zur Behandlung ihrer psychischen Probleme nicht wahrnahm,
„Klare Antwort“auf die Kritik
habe Timo B. „seine Felle davonschwimmen sehen“, wie die Richterin im Prozess ausführte. Die Pläne des Betriebswirtschafts-Studenten, ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung zu führen, mit seiner Freundin und der finanziellen Unterstützung durch deren Familie, seien gefährdet gewesen. Nach Lage der Indizien sei Timo letztlich als einziger Täter infrage gekommen, so das Gericht. Verteidiger Bernd Scharinger hatte sich im Gespräch mit unserer Zeitung im vergangenen Juni noch optimistisch gezeigt: „Vieles ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, und wir sind zuversichtlich“, sagte er damals. Selbst am vergangenen Freitag noch – beim jüngsten Besuch des Juristen bei Timo B. im Gefängnis – habe noch Hoffnung bestanden, wie er gestern erklärte.