Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Der Rauch hat sich verzogen

Gesellscha­ft Seit zehn Jahren sind Zigaretten in bayerische­n Gaststätte­n verboten. In Augsburg gab es damals Streit und Demonstrat­ionen. Gastwirte berichten, wie sie heute mit dem Gesetz leben

- VON JAN KANDZORA

Am Anfang herrschte neuer Gestank, zumindest in den Discos und Klubs. Dort hatte bis zur Einführung des Rauchverbo­tes der Zigaretten­qualm in der Regel jeden anderen Geruch überlagert. Nun waren hier Zigaretten verboten, und ein anderer Geruch dominierte: Schweiß. Wie das eben so sein kann, wenn dutzende oder hunderte Menschen auf engstem Raum tanzen. Viele Betreiber hätten sich damals schnell Duftanlage­n besorgt, sagt Gastronom Leo Dietz, der unter anderem das „Peaches“in der Maximilian­straße führt. Anders sei es ja auch nicht gegangen.

Dass sich Club-Betreiber plötzlich Gedanken darüber machen mussten, wie sie die Körpergerü­che ihrer Gäste überdecken, war noch eine der kleineren Änderungen, die das Rauchverbo­t mit sich brachte. Seit gut zehn Jahren besteht es jetzt, und nach einigem Hin und Her und einem Volksentsc­heid ist die Lage seit 2010 eindeutig: In Restaurant­s, Kneipen und Diskotheke­n darf nicht geraucht werden. Schluss, aus, vorbei. Wer quarzen will, muss vor die Tür.

Das Gesetz war zum Schutz der Gesundheit und der Nichtrauch­er gedacht. Unumstritt­en war es nicht. Kritik am Rauchverbo­t kam etwa von Wirten kleinerer Kneipen, die ihre Existenzgr­undlage in Gefahr sahen. Dietz, Kreisvorsi­tzender des Hotel- und Gaststätte­nverbandes in Augsburg, sagt heute, das Rauchverbo­t habe sich unter Gastronome­n der Stadt eingespiel­t. „Im Großen und Ganzen wird es akzeptiert.“

Was offenbar auch für die Gäste selbst gilt, wie Zahlen der Stadt zeigen. Wer gegen das Rauchverbo­t verstößt, muss zahlen. Gäste zunächst 50 Euro, bei wiederholt­em Verstoß 75 Euro. Verantwort­liche Gastwirte erhalten beim Erstversto­ß einen Bußgeldbes­cheid von 150 Euro, bei Wiederholu­ng werden 300 Euro fällig. Seit 2011 seien 239 Bußgeldver­fahren eingeleite­t worden, heißt es vom Ordnungsre­ferat auf Anfrage. Die Tendenz sei absteigend. Man habe mittlerwei­le kaum noch Probleme mit dem Thema.

Das war nicht immer so. Bis Juli 2012 hatte die Ordnungsbe­hörde rund 170 Bußgeldver­fahren einge-

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