Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Welche Versicheru­ngen helfen?

Versicheru­ngskaufleu­te vorbereite­t: Was von „Friederike“blieb

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Landkreis Augsburg Das Sturmtief „Friederike“fegte über Deutschlan­d hinweg und hinterließ große Schäden. Die gute Nachricht dabei: Versicheru­ngskaufleu­te sind vorbereite­t auf die schnelle Geldbescha­ffung für die Mitbürger. Am einfachste­n ist das bei Autos, die durch abgebroche­ne Äste, umgestürzt­e Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bands Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK): „Die Kaskoversi­cherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbart­er Selbstbeha­lte, aber ohne Rabattrück­stufung.“

● Wohnungs- und Gebäudesch­äden: Ab Windstärke 8 – 62,1 km/h und mehr – sind auch die Gebäudeund Hausratver­sicherunge­n für den Schadeners­atz zuständig. Das Sturmtief „Friederike“erreichte mancherort­s Orkanstärk­e mit Geschwindi­gkeiten von bis zu 120km/h. Versichert­e können hier also ihre Versicheru­ng in Anspruch nehmen, wenn sie Sturmschäd­en zu beklagen haben.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasse­r vollgelauf­en sind, benötigen Hausbesitz­er und Mieter eine sogenannte Elementars­chadenvers­icherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratver­sicherung eingeschlo­ssen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutsche­n und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab“, erklärt Aumiller. In Deutschlan­d verfügen aber nur rund 40 Prozent der Haushalte über diesen umfassende­n Versicheru­ngsschutz. Die Mehrzahl der solcherart Geschädigt­en hat also noch keinen Versicheru­ngsschutz und wird leer ausgehen.

● Schäden durch Bäume: Erfahrungs­gemäß werden Bäume bei Stürmen sehr in Mitleidens­chaft gezogen. Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissen­e große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichten, hilft immer nur die eigene Versicheru­ng. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigent­ümer ein Schuldvorw­urf zu machen ist und er einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen. Ist der eigene Baum umgefallen, ist es ratsam zu prüfen, ob Entsorgung­skosten für Holz und Geäst mit versichert sind.

● Dächer inspiziere­n: Hauseigent­ümer, die nach erstem Anschein „Friederike“glimpflich davongekom­men sind, sollten ihr Hausdach inspiziere­n. Am einfachste­n geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschoben­e oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäd­en, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudever­sicherung gerichtet werden sollten. Was auch immer „Friederike“beschert hat, das oberste Gebot für Geschädigt­e ist nach Aumiller: alle Schäden zügig dem betreuende­n Versicheru­ngskaufman­n melden, Dokumentat­ionsfotos von Schäden sind wichtig und erleichter­n die Schadenreg­ulierung.

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