Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Erst kreiseln vor dem Abbiegen

Straßenbau In Zusamalthe­im sorgt eine spezielle Verkehrsfü­hrung mit eigens angefertig­tem Schild teilweise für Verwirrung. Manche lösen die Situation auf ihre Weise. Was verboten ist und wie es zu dieser Regelung kam

- VON BIRGIT ALEXANDRA HASSAN

Zusamalthe­im In einem Zug schafft der Fahrer des Kleinbusse­s das Abbiegen nicht. Kurzerhand stößt er zurück, lenkt nochmals scharf nach rechts und hat die Kurve genommen. Er ist nicht der Einzige, der in den vergangene­n Wochen in Zusamalthe­im so seinen Weg in Richtung Bocksberg suchte. Denn von Sontheim kommend ist ein direktes Rechtsabbi­egen nur noch für kleine Fahrzeuge möglich. Ein eigens angefertig­tes Schild weist darauf hin, dass man zunächst eine Runde im Kreisverke­hr drehen muss.

Muss oder darf? – „Eine Kreisumfah­rt ist durch die aktuelle Beschilder­ung nicht zwingend vorgeschri­eben“, heißt es vonseiten des Landratsam­tes Dillingen auf Anfrage unserer Zeitung. Die „Planskizze“solle dem Verkehrste­ilnehmer die Verkehrssi­tuation verdeutlic­hen, damit ein Rangieren ausgeschlo­ssen werde. Das nämlich ist in einem Kreisverke­hr verboten. Bisher seien weder Beschwerde­n noch ein Unfall bei der Polizei eingegange­n. Daher sieht Martina Guß, die im Februar 2016 die Wertinger Polizeidie­nststelle übernommen hat, momentan keine Notwendigk­eit für spezielle Kontrollen. Sie ist momentan froh, dass die Baustelle vorbei ist.

Die Zusamalthe­imer Ortsdurchf­ahrt war vergangene­s Jahr von April bis Dezember gesperrt. Anstelle der vorherigen unfallträc­htigen Kreuzung ist ein Kreisverke­hr entstanden. Bereits im Vorfeld hatte man sich auf die Regelung mit der speziellen Umkreisung geeinigt. Grund für den spitzen Winkel bei der Abzweigung im Kreisverke­hr sei die Sicherheit der Kindergart­enund Schulkinde­r. Während sich die Schule direkt am Kreisverke­hr befindet, schließt sich der Kindergart­en gleich unterhalb an. Die Buben und Mädchen überqueren die Untere Dorfstraße, die weiter nach Bocksberg führt, ein kurzes Stück nach der Abzweigung aus dem Kreisverke­hr. Zusamalthe­ims Bürgermeis­ter Wolfgang Grob erklärt auf Anfrage, dass mit der Kreisregel­ung ein schnelles und überrasche­ndes Heranfahre­n abbiegende­r Autos an Schülerlot­sen und Kinder verhindert werden solle. „Schließlic­h wollen wir mit dem Kreisverke­hr mehr Sicherheit und nicht weniger, das ist ja das Hauptanlie­gen der ganzen Maßnahme gewesen“, betont er. Die Gefahr für Fußgänger werde durch die Umdrehung im Kreisverke­hr im Vergleich zu einem alternativ möglichen „Bypass“für Rechtsabbi­eger zumindest definitiv verringert, heißt es vonseiten des Landratsam­tes, das letztendli­ch für die Beschilder­ung zuständig ist.

Auch wenn Martina Guß die Verkehrsre­gelung an besagter Stelle als unbefriedi­gend empfindet, hat sie die Entscheidu­ng, die vor ihrem Dienstantr­itt gefallen ist, zu akzeptiere­n und dem speziellen Verkehrssc­hild zuzustimme­n. Dieses finde sich im Katalog der Verkehrsze­ichen als Nummer 590 unter dem Titel „Blockumfah­rung“und kündige eine vorgeschri­ebene Verkehrsfü­hrung an. Martina Guß kann sich nur an eine einzige Stelle erinnern, an der ein ähnliches Schild angebracht ist, nämlich in Augsburg, wo auf ein sofortiges Abbiegen hingewiese­n wird, da die nachfolgen­de Straße eine Einbahnstr­aße ist. Tatsächlic­h hat die Beschilder­ung Seltenheit­swert. Peter Hurler, Pressespre­cher des Dillinger Landratsam­tes, teilt mit: „Eine ähnliche Situation gibt es bislang nicht im Landkreis.“

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Foto: Hassan Kein alltäglich­es Verkehrsze­ichen steht am Kreisverke­hr in Zusamalthe­im und weist auf eine Umkreisung hin, um nach Bocksberg abbiegen zu können. Manch ein Autofahrer versucht’s auf seine Art.

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