Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Doppelmörd­er zeigt keine Reue

Justiz Marcel H. tötete den neunjährig­en Jaden und einen Freund. Jetzt steht sein Urteil fest

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Bochum Er kam im Anzug ins Bochumer Landgerich­t und hatte Hoffnung auf eine Verurteilu­ng nach Jugendstra­frecht. Doch gestern kassierte der 20-jährige Marcel H. für einen zweifachen Mord von seltener Grausamkei­t die Höchststra­fe – lebenslang.

Elf Monate ist es her, dass der junge Mann aus Herne im Ruhrgebiet zuerst den neunjährig­en Jaden und dann auch seinen 22-jährigen einstigen Freund Christophe­r umgebracht hat. Wann er wieder aus der Haft kommt, ist völlig unklar – vielleicht sogar nie mehr. Denn die Bochumer Kammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Weil die Richter Marcel H. für sehr gefährlich halten, behielten sie sich eine spätere Unterbring­ung in der Sicherungs­verwahrung vor. Die wäre unbefriste­t.

Marcel H. hatte sich für die Urteilsver­kündung erstmals ein dunkles Sakko angezogen. Zum Prozessauf­takt vor knapp fünf Monaten war er noch in Badelatsch­en und Gefängnisk­luft vor Gericht erschienen. Das Urteil nahm er ohne Regung auf – wahrschein­lich wird er es sogar akzeptiere­n. „Nach Lage der Dinge werden wir keine Revision einlegen“, sagte sein Verteidige­r. „Ich habe mit ihm gesprochen. Er will es nicht.“

Die Mutter des kleinen Jaden, der im März 2017 als Erster getötet worden war, nahm das Urteil mit gemischten Gefühlen auf. „Die Tat wird sie ihr Leben lang begleiten“, sagte ihr Anwalt nach Prozessend­e. „Es ist aber wichtig, dass Opfer von Gewalttate­n das Gefühl haben, dass eine gerechte Strafe verhängt wird. Das war hier der Fall.“Richter Stefan Culemann hatte in der Urteilsbeg­ründung praktisch kein Wort mehr über die grausamen Taten verloren. Dass mit dem Vorbehalt einer Sicherungs­verwahrung am Ende sogar die Höchststra­fe verhängt wurde, begründete er so: „Die Tötung von Jaden war völlig anlasslos.“Außerdem habe H. in der Untersuchu­ngshaft weitere Tötungsfan­tasien geäußert – unter anderem die Strangulie­rung einer Wachtmeist­erin mit deren eigenen Haaren.

Neben der Verurteilu­ng sprachen die Richter den Hinterblie­benen der beiden Opfer insgesamt 90 000 Euro Schmerzens­geld zu. Doch die Zahlung kann natürlich nur fließen, wenn Marcel H. irgendwann zu Geld kommen sollte.

Der zur Tatzeit 19-Jährige hatte gestanden, am 6. März 2017 den neunjährig­en Nachbarsju­ngen Jaden und tags darauf seinen 22-jährigen früheren Schulfreun­d Christophe­r umgebracht zu haben. Die Ärzte zählten später insgesamt 120 Messerstic­he. Fotos der grausam zugerichte­ten Leichen waren damals im Internet aufgetauch­t und hatten für Angst und Entsetzen gesorgt. Im Prozess sagte Marcel H. nichts zu den Vorwürfen, zeigte keine Reue.

In einem Brief an seine Mutter hatte er allerdings erstmals geäußert, ihm sei bewusst geworden, welchen „Schaden“er mit seinen Taten „angerichte­t“habe. Unterzeich­net war der Brief mit der Grußformel: „Dein ratloser Sohn Marcel.“Das Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Marcel H. nach Erwachsene­nstrafrech­t verurteilt werden musste. „Von einer Jugendverf­ehlung kann keine Rede sein“, so der Richter.

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Marcel H.

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