Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Junger HSV Fan zündet Kracher
Prozess Jugendrichter stellt Verfahren gegen einen jungen Hamburger Fußballfan ein. Er hatte mit dem unerlaubten Böller in der Bahnhofstraße einen Mann verletzt
fünfköpfige Fangruppe aus Hamburg, die mit dem Zug angereist war. Vier der fünf jungen Leute hatten bereits auf der Fahrt ein FünfLiter-Bierfass geleert, darunter der Angeklagte.
Und der führte einen Böller mit sich, von dem er wusste, dass es wohl keine Chance geben würde, ihn im Augsburger Stadion zu zünden. Also ließ er es bereits mittags in der Bahnhofstraße krachen. „Ich wollte vor meinen Freunden toll dastehen“, erklärte er dem Richter, warum er den Knallkörper anzündete.
Er habe niemanden verletzen wollen, bekräftigte der junge Mann. Dass durch den von ihm verursachten Knall jemand verletzt worden war, habe er zunächst gar nicht mitbekommen. Erst als ihn ein Kom- mando der Polizei in Bahnhofsnähe abpasste, sei ihm klar geworden, dass etwas passiert sei. Nämlich das, dass der Gast eines Straßencafés in der Bahnhofstraße ein Knalltrauma erlitten hatte.
Der Geschädigte musste zum Arzt und hatte mehrere Tage Schmerzen, so Staatsanwalt Sebastian Konrad in der Anklageschrift, die dem Hamburger „vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“vorwirft.
Durch die anschließenden Polizeimaßnahmen blieb dem HSV-Fan seinerzeit zumindest die Pleite seines Vereins in Augsburg erspart. Positiv nahm Richter Kugler auf, dass der Angeklagte die Tatvorwürfe einräumte und dass er sich mit dem Geschädigten bereits im Vorfeld der Verhandlung auf einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich eingelassen hatte.
Knapp 1000 Euro habe er dem Geschädigten an Schmerzensgeld und an Behandlungskosten bezahlt, so der heute 19-Jährige, der derzeit monatlich 635 Euro Lehrgeld erhält. Weil der bislang noch unbescholtene Fußballfan jetzt auch noch seine und die Anreise seines Rechtsanwaltes nach Augsburg zu bezahlen hatte, sah ihn Richter Kugler genug gestraft und brachte eine Einstellung des Verfahrens ins Spiel.
Der Staatsanwalt stimmte zu und nicht einmal eine halbe Stunde nach Prozessbeginn konnte der Angeklagte das Augsburger Gericht wieder verlassen und die Heimreise antreten.