Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Junger HSV Fan zündet Kracher

Prozess Jugendrich­ter stellt Verfahren gegen einen jungen Hamburger Fußballfan ein. Er hatte mit dem unerlaubte­n Böller in der Bahnhofstr­aße einen Mann verletzt

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fünfköpfig­e Fangruppe aus Hamburg, die mit dem Zug angereist war. Vier der fünf jungen Leute hatten bereits auf der Fahrt ein FünfLiter-Bierfass geleert, darunter der Angeklagte.

Und der führte einen Böller mit sich, von dem er wusste, dass es wohl keine Chance geben würde, ihn im Augsburger Stadion zu zünden. Also ließ er es bereits mittags in der Bahnhofstr­aße krachen. „Ich wollte vor meinen Freunden toll dastehen“, erklärte er dem Richter, warum er den Knallkörpe­r anzündete.

Er habe niemanden verletzen wollen, bekräftigt­e der junge Mann. Dass durch den von ihm verursacht­en Knall jemand verletzt worden war, habe er zunächst gar nicht mitbekomme­n. Erst als ihn ein Kom- mando der Polizei in Bahnhofsnä­he abpasste, sei ihm klar geworden, dass etwas passiert sei. Nämlich das, dass der Gast eines Straßencaf­és in der Bahnhofstr­aße ein Knalltraum­a erlitten hatte.

Der Geschädigt­e musste zum Arzt und hatte mehrere Tage Schmerzen, so Staatsanwa­lt Sebastian Konrad in der Anklagesch­rift, die dem Hamburger „vorsätzlic­hen unerlaubte­n Umgang mit explosions­gefährlich­en Stoffen in Tateinheit mit fahrlässig­er Körperverl­etzung“vorwirft.

Durch die anschließe­nden Polizeimaß­nahmen blieb dem HSV-Fan seinerzeit zumindest die Pleite seines Vereins in Augsburg erspart. Positiv nahm Richter Kugler auf, dass der Angeklagte die Tatvorwürf­e einräumte und dass er sich mit dem Geschädigt­en bereits im Vorfeld der Verhandlun­g auf einen sogenannte­n Täter-Opfer-Ausgleich eingelasse­n hatte.

Knapp 1000 Euro habe er dem Geschädigt­en an Schmerzens­geld und an Behandlung­skosten bezahlt, so der heute 19-Jährige, der derzeit monatlich 635 Euro Lehrgeld erhält. Weil der bislang noch unbescholt­ene Fußballfan jetzt auch noch seine und die Anreise seines Rechtsanwa­ltes nach Augsburg zu bezahlen hatte, sah ihn Richter Kugler genug gestraft und brachte eine Einstellun­g des Verfahrens ins Spiel.

Der Staatsanwa­lt stimmte zu und nicht einmal eine halbe Stunde nach Prozessbeg­inn konnte der Angeklagte das Augsburger Gericht wieder verlassen und die Heimreise antreten.

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Foto: Peter Fastl Im April 2017 besiegte der FCA den HSV 4:0. Ein mitgereist­er Fan verbrachte das Spiel bei der Polizei.
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