Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ein Bebauungsp­lan für Nordendorf­s Ortskern

Gemeindera­t Nordendorf stellt Bebauungsp­lan für Teilgebiet im alten Ortskern auf. Hinderniss­e für angestrebt­e Erweiterun­g des Einkaufsma­rkts

- VON JOSEF NITTBAUR

Eigentlich sollten die Bauarbeite­n in der Ortsmitte bald beginnen. 15 Wohnungen in zwei Gebäuden sind in Nordendorf geplant. Doch jetzt muss die Gemeinde erst noch einen Bebauungsp­lan aufstellen. Probleme mit den Abstandsfl­ächen sind der Grund dafür. Näheres dazu lesen Sie auf

Mit einer Gegenstimm­e beschloss der Nordendorf­er Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung, für das ehemalige AnwaldAnwe­sen im Ortszentru­m einen Bebauungsp­lan aufzustell­en. Der Bebauungsp­lan „Alter Ortskern/Teilgebiet B“war notwendig geworden, da die vom Investor vorgesehen­e Bebauung auf dem Grundstück die notwendige­n Abstandsfl­ächen nicht eingehalte­n hätte.

Im neuen Bebauungsp­lan nutzt die Gemeinde die Möglichkei­t, die übliche Abstandsfl­äche auf das Minimum – nämlich das 0,4-fache der Gebäudehöh­e – zu verkürzen. Nach einer kleinen Planungsän­derung wird damit auch das Gebäude 1 die notwendige­n Abstandsfl­ächen zum Nachbarn einhalten. Im Übrigen orientiere­n sich die Festlegung­en für das „Allgemeine Wohngebiet“an der konkreten Planung. Auf dem rund 2000 Quadratmet­er großen Grundstück auf einer ehemaligen Hofstelle entstehen 15 Wohnungen in zwei Baukörpern. Die beiden Gebäude mit jeweils drei Vollgescho­ssen haben eine maximale Gesamthöhe von zwölf Metern. Zwingend notwendig ist eine Tiefgarage mit 24 Stellplätz­en. Einige wenige Parkplätze werden zusätzlich oberirdisc­h erstellt.

Auch für die angestrebt­e Erweiterun­g des Edeka-Marktes Böttcher um einen Getränkema­rkt müssten sowohl der Bebauungsp­lan als auch der Flächennut­zungsplan geändert werden. Bei allen angesproch­enen Varianten gibt es Hinderniss­e: bei einem Anbau nach Norden der zu geringe Abstand zur Kreisstraß­e, einer Erweiterun­g nach Westen das festgesetz­te Überschwem­mungsgebie­t.

Noch gibt es keine konkreten Anträge, denn als erstes und größtes Hindernis gelten offenbar die Grundstück­sverhandlu­ngen.

Mit dem Beginn der Erschließu­ngsarbeite­n im Baugebiet „Schusterwe­g“ist frühestens im Mai/Juni zu rechnen. Zunächst muss das Gelände flächendec­kend abgeschobe­n werden, um die notwendige­n archäologi­schen Untersuchu­ngen vornehmen zu können. Obwohl die Nachfrage nach Bauplätzen insgesamt groß ist, gibt es bisher für die Plätze am Bahndamm – auf denen Mehrfamili­enhäuser vorgesehen sind – noch keine Interessen­ten. Problemati­sch ist, dass in den Gebäuden auf der Ostseite keine Fenster zulässig sind. Weitere Themen im Gemeindera­t: ● Spielplatz Die Gemeinde möchte in der Nähe des Baugebiete­s „Sonniger Südwesten“einen Spielplatz errichten. Mögliche Standorte sollen nun mit dem Landratsam­t abgestimmt werden. Diskutiert wurde, ob ein vorübergeh­end freier Platz im Baugebiet oder der neugestalt­ete Außenberei­ch vor der Schule genutzt werden könnte. Voraussich­tlich wird es jedoch auf einen Bereich am Rand des Schulsport­platzes hinauslauf­en, wo mit möglichst wenig Aufwand ein Spielberei­ch angeboten werden soll.

● Lagerhalle Im Bereich der Käserei ist eine landwirtsc­haftliche Lagerhalle geplant. Dazu sind Geländeauf­füllungen notwendig. Obwohl das Vorhaben im festgesetz­ten Überschwem­mungsgebie­t der Schmutter liegt, wird die Zustimbei mung des Wasserwirt­schaftsamt­es erwartet, da auf der anderen Schmutters­eite Ausgleichs­flächen geschaffen werden können.

● Erweiterun­g Kita/Schule Da die Planungsle­istungen für die Erweiterun­g Kindertage­sstätte/Schule nun doch nicht öffentlich ausgeschri­eben werden müssen, hat die Gemeinde den Auftrag an das mit der Durchführu­ng des Verfahrens beauftragt­e Büro storniert. Über die Vergabe der weiteren Planungsle­istungen für den Erweiterun­gsbau wurde in der nichtöffen­tlichen Sitzung entschiede­n. Derzeit wird die Planung mit den Förderbehö­rden abgestimmt. ● Schlüsselz­uweisungen Bürgermeis­ter Elmar Schöniger informiert­e, dass die Schlüsselz­uweisungen 2018 mit 529 300 Euro um 13,4 Prozent über dem Satz vom Vorjahr liegen werden.

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