Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zwischen Diedorf und Lettenbach tut sich viel
Flächennutzung Die Gemeinde hat ihren Plan für die Entwicklung in den nächsten Jahren fast fertig. Er soll bald zur Einsicht ausgelegt werden. Doch ein Gerichtsurteil könnte einiges ändern
Diedorf Wie wird sich Diedorf in den kommenden Jahrzehnten entwickeln? Einen groben Rahmen vorgeben kann die Marktgemeinde mit dem Flächennutzungsplan. Hier wird festgehalten, wo in den kommenden Jahren Wohnhäuser und Kindergärten entstehen könnten und Platz für Gewerbe vorgesehen ist.
Ein fester Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan jedoch noch nicht. Seit gut einem Jahr sind Verwaltung und Gemeinderat von Diedorf damit befasst, einen modernen Flächennutzungsplan zu formen. In wenigen Wochen soll die öffentliche Auslegung beginnen, auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hat Stadtplaner Werner Dehm vom Büro Opla alle wesentlichen Änderungen vorgestellt, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben haben.
Eine große Veränderung könnte der Bereich zwischen Diedorf und Lettenbach erfahren. Hier ist sowohl eine Erweiterung der Wohnbebauung hinter dem Seniorenzen- trum in Richtung Lettenbach mit weiteren Wohnungen für Senioren, aber auch gefördertem Wohnungsbau, geplant, wie auch weitere Straßenzüge für Einfamilienhäuser zwischen der Lindenstraße und der Straße „Am Strassfeld“. In diesem Bereich soll auch ein neuer Kindergarten entstehen, die Gemeinderäte haben Planer Dehm nun noch beauftragt, dafür den günstigsten Standort zu finden. Der an dieser Stelle komplizierte Schutz vor nassen Kellern durch Oberflächenwasser soll dabei möglichst effizient angeordnet werden. Auch der Ortsrand von Lettenbach soll um ein bis zwei Zeilen mit Einfamilienhäusern erweitert werden. Für diesen Bereich wird gleichzeitig mit dem Flächennutzungsplan auch ein Bebauungsplan aufgestellt. Gegen die Planung in diesem Teil der Gemeinde schließlich die vier Mitglieder der CSU-Fraktion.
Tatsächlich ist noch unklar, was wirklich in diesem Teil der Marktgemeinde geschieht. Wie mehrfach berichtet, liegt Gemeinde und Landratsamt ein Bauantrag für einen Aussiedlerhof mit Nebengebäuden und Hofladen zwischen den beiden Ortsteilen vor. Der wurde jedoch wegen der Planungen für Wohnbebauung zurückgestellt. Diese Rückstellung könnte bereits in wenigen Tagen vom Verwaltungsgericht in Augsburg gekippt werden. Das Landratsamt hat bereits angekündigt, dass der Bauantrag dann sofort genehmigt werden könnte. Im Gegenzug, so Bürgermeister Peter Högg auf der Sitzung, will die Gemeinde dann eine Veränderungssperre für das Gebiet für höchstens zwei Jahre erlassen. Das Problem dabei: „Mit der Veränderungssperre sind wir schadenersatzpflichtig“, so der Bürgermeister.
Das bedeutet: Sollte am Ende eines juristischen Streits um die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre ein Gericht entscheiden, dass der Landwirt von Anfang an ein Recht auf seinen Aussiedlerhof hatte, dann könnte die Gemeinde dem Investor den durch den Zeitverlust entstandenen Schaden bezahlen müssen. „Aber vielleicht finden wir ja eine Lösung“, hofft Högg auf eine Einigung vor dem regulären Auslauf der Rückstellungsfrist Ende April.
Einig ist sich der Gemeinderat, dass Wohnbauflächen in Zukunft effizient genutzt werden sollen. Der Gemeinderat hat deshalb einen Antrag der Bürgerunion (BU) aufgestimmten griffen und will nun eine Satzung entwickeln, wonach die Gemeinde zunächst alle Grundstücke kaufen will, über die ein Bebauungsplan gelegt werden soll. Verkauft werden sollen die Grundstücke dann wieder mit Bauzwang. So würden störende und ungepflegte Baulücken in Diedorf nicht weiter Flächenverbrauch und Grundstückspreise in die Höhe treiben und die vorhandene Infrastruktur könnte besser genutzt werden, so Frank Wasser (BU) zur Begründung.
Das Verwaltungsgericht könnte eine Entscheidung der Gemeinde kippen