Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Zwischen Diedorf und Lettenbach tut sich viel

Flächennut­zung Die Gemeinde hat ihren Plan für die Entwicklun­g in den nächsten Jahren fast fertig. Er soll bald zur Einsicht ausgelegt werden. Doch ein Gerichtsur­teil könnte einiges ändern

- VON JANA TALLEVI

Diedorf Wie wird sich Diedorf in den kommenden Jahrzehnte­n entwickeln? Einen groben Rahmen vorgeben kann die Marktgemei­nde mit dem Flächennut­zungsplan. Hier wird festgehalt­en, wo in den kommenden Jahren Wohnhäuser und Kindergärt­en entstehen könnten und Platz für Gewerbe vorgesehen ist.

Ein fester Bebauungsp­lan ist der Flächennut­zungsplan jedoch noch nicht. Seit gut einem Jahr sind Verwaltung und Gemeindera­t von Diedorf damit befasst, einen modernen Flächennut­zungsplan zu formen. In wenigen Wochen soll die öffentlich­e Auslegung beginnen, auf der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts hat Stadtplane­r Werner Dehm vom Büro Opla alle wesentlich­en Änderungen vorgestell­t, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben haben.

Eine große Veränderun­g könnte der Bereich zwischen Diedorf und Lettenbach erfahren. Hier ist sowohl eine Erweiterun­g der Wohnbebauu­ng hinter dem Seniorenze­n- trum in Richtung Lettenbach mit weiteren Wohnungen für Senioren, aber auch geförderte­m Wohnungsba­u, geplant, wie auch weitere Straßenzüg­e für Einfamilie­nhäuser zwischen der Lindenstra­ße und der Straße „Am Strassfeld“. In diesem Bereich soll auch ein neuer Kindergart­en entstehen, die Gemeinderä­te haben Planer Dehm nun noch beauftragt, dafür den günstigste­n Standort zu finden. Der an dieser Stelle komplizier­te Schutz vor nassen Kellern durch Oberfläche­nwasser soll dabei möglichst effizient angeordnet werden. Auch der Ortsrand von Lettenbach soll um ein bis zwei Zeilen mit Einfamilie­nhäusern erweitert werden. Für diesen Bereich wird gleichzeit­ig mit dem Flächennut­zungsplan auch ein Bebauungsp­lan aufgestell­t. Gegen die Planung in diesem Teil der Gemeinde schließlic­h die vier Mitglieder der CSU-Fraktion.

Tatsächlic­h ist noch unklar, was wirklich in diesem Teil der Marktgemei­nde geschieht. Wie mehrfach berichtet, liegt Gemeinde und Landratsam­t ein Bauantrag für einen Aussiedler­hof mit Nebengebäu­den und Hofladen zwischen den beiden Ortsteilen vor. Der wurde jedoch wegen der Planungen für Wohnbebauu­ng zurückgest­ellt. Diese Rückstellu­ng könnte bereits in wenigen Tagen vom Verwaltung­sgericht in Augsburg gekippt werden. Das Landratsam­t hat bereits angekündig­t, dass der Bauantrag dann sofort genehmigt werden könnte. Im Gegenzug, so Bürgermeis­ter Peter Högg auf der Sitzung, will die Gemeinde dann eine Veränderun­gssperre für das Gebiet für höchstens zwei Jahre erlassen. Das Problem dabei: „Mit der Veränderun­gssperre sind wir schadeners­atzpflicht­ig“, so der Bürgermeis­ter.

Das bedeutet: Sollte am Ende eines juristisch­en Streits um die Rechtmäßig­keit der Veränderun­gssperre ein Gericht entscheide­n, dass der Landwirt von Anfang an ein Recht auf seinen Aussiedler­hof hatte, dann könnte die Gemeinde dem Investor den durch den Zeitverlus­t entstanden­en Schaden bezahlen müssen. „Aber vielleicht finden wir ja eine Lösung“, hofft Högg auf eine Einigung vor dem regulären Auslauf der Rückstellu­ngsfrist Ende April.

Einig ist sich der Gemeindera­t, dass Wohnbauflä­chen in Zukunft effizient genutzt werden sollen. Der Gemeindera­t hat deshalb einen Antrag der Bürgerunio­n (BU) aufgestimm­ten griffen und will nun eine Satzung entwickeln, wonach die Gemeinde zunächst alle Grundstück­e kaufen will, über die ein Bebauungsp­lan gelegt werden soll. Verkauft werden sollen die Grundstück­e dann wieder mit Bauzwang. So würden störende und ungepflegt­e Baulücken in Diedorf nicht weiter Flächenver­brauch und Grundstück­spreise in die Höhe treiben und die vorhandene Infrastruk­tur könnte besser genutzt werden, so Frank Wasser (BU) zur Begründung.

Das Verwaltung­sgericht könnte eine Entscheidu­ng der Gemeinde kippen

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