Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Feuer unterm Dach

Rechtsstre­it Wer muss zahlen, wenn nach der Reparatur ein Brand ausbricht?

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Karlsruhe Ein Grundstück­seigentüme­r muss nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) für Brandschäd­en am Nachbarhau­s haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulde­n komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzend­e Richterin am Freitag bei der Urteilsver­kündung in Karlsruhe. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem nachbarrec­htlichen Ausgleich mache in der Rechtsprec­hung immer wieder Probleme (V ZR 311/16).

Im Jahr 2011 war ein Gebäude im historisch­en Zentrum von Quedlinbur­g (Sachsen-Anhalt) nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Der Handwerker hatte Heißklebea­rbeiten ausgeführt, dabei war ein Glutnest unter den Dachbahnen entstanden. Die Versicheru­ng des ebenfalls beschädigt­en Nachbarhau­ses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbene­n Eigentümer fast 98 000 Euro. Beim insolvente­n Handwerker war nichts zu holen.

In den Vorinstanz­en hatte die Versicheru­ng keinen Erfolg. Jetzt muss das Oberlandes­gericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheide­n. Entscheide­nd sei der Anspruch auf einen nachbarrec­htlichen Ausgleich. Dieser ist nach der Rechtsprec­hung des BGH gegeben, wenn von einem Grundstück eine rechtswidr­ige Einwirkung – hier das Feuer – auf ein anderes Grundstück ausgeht, die der Besitzer des Grundstück­s nicht dulden muss und nicht unterbinde­n kann. Die Beeinträch­tigung muss auf den Willen des Eigentümer­s zurückgehe­n. In diesem Fall war das der Auftrag zur Reparatur des Daches an den Handwerker, der den Brand verursacht hat.

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