Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Olympia während der Arbeit?

Sport Südkorea ist uns acht Stunden voraus. Deshalb fallen viele Wettkämpfe in die Arbeitszei­t. Ob Beschäftig­te sie schauen dürfen

- VON CHRISTINA HELLER

Augsburg Für arbeitende Sportfans ist Südkorea nicht gerade das ideale Gastgeberl­and für die Olympische­n Winterspie­le. Denn das Land ist uns acht Stunden voraus. Wer die Wettbewerb­e angucken möchte, muss entweder früh aufstehen, nicht ins Bett gehen oder in der Arbeitszei­t schauen. Aber darf man das?

Nein, sagt Eva Schönmetzl­er, Rechtsbera­terin der IHK Schwaben. Denn für die Zeit während der Olympische­n Winterspie­le gibt es keine besonderen Arbeitszei­tregelunge­n. Und das heißt: „Ohne die ausdrückli­che Zustimmung des Arbeitgebe­rs ist das Verfolgen der Spiele am Arbeitspla­tz per LiveStream oder TV nicht gestattet.“

Das bestätigt auch die Anwältin Jacqueline Teutloff, die mit der deutschen Anwalts-Hotline zusammenar­beitet. Äußert sich ein Betrieb nicht zu dem Thema, müssen die Beschäftig­ten fragen, ob sie die Wettkämpfe verfolgen dürfen. Denn während der Arbeitszei­t darf der betrieblic­he Ablauf nicht gestört werden, sagt Teutloff. Hält sich ein Mitarbeite­r nicht an die Weisung, kann er sogar eine Abmahnung bekommen.

Etwas umstritten­er ist es beim Radio Hören. „Läuft auch sonst neben der Arbeit das Radio, dürfen die Beschäftig­ten es auch während Olympia anlassen“, sagt die Anwältin. Immer vorausgese­tzt, dass die Arbeit erledigt wird. „Denn dafür bezahlt die Firma das Gehalt.“

Auch bis spät in die Nacht aufbleiben, um die Spiele zu gucken, kann Folgen haben: Macht ein Angestellt­er dann schwere Fehler, weil er übermüdet ist, kann das ebenfalls abgemahnt werden. „Wenn jemand ein wirklich begeistert­er Sportfan ist, muss er versuchen, in dieser Zeit Urlaub zu nehmen“, sagt Teutloff. Einen Anspruch darauf gebe es allerdings nicht.

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Foto: dpa Dass die Spiele in Südkorea stattfinde­n, ist für Fernsehzus­chauer wegen der Zeit verschiebu­ng ärgerlich.

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