Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Rechte wollen Flüchtling­e „betreuen“

Aufruf der Identitäre­n Bewegung. Warnung des Innenminis­ters

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München Anhänger rechtsextr­emistische­r Bewegungen dürfen und können nach Ansicht von Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann keine Vormundsch­aften für minderjähr­ige Flüchtling­e übernehmen. „Es geht diesen Personen allein darum, Flüchtling­en unter dem Deckmantel einer Vormundsch­aft schaden zu können“, sagte der CSU-Politiker als Reaktion auf einen kürzlich gestartete­n Internetau­fruf der Identitäre­n Bewegung (IBD) an ihre Mitglieder. „Die Identitäre Bewegung ist eine klar rechtsextr­emistische Gruppierun­g, die sich nur als harmlose Jugendbewe­gung inszeniert. In Wahrheit verbreitet sie rechtsextr­eme Parolen und steht einer völkischen Ideologie nahe“, betonte Herrmann. Der Verfassung­sschutz habe die Gruppierun­g im Blick.

Nach Angaben des Innenminis­teriums haben sich trotz des Aufrufes keine IBD-Aktivisten in Bayern um Vormundsch­aften für unbegleite­te minderjähr­ige Ausländer bemüht. Die Landesjuge­ndämter seien aber „informiert und sensibilis­iert worden“. Das Justizmini­sterium habe die Gerichte auf die Problemati­k explizit hingewiese­n.

Es sei nicht klar, ob die Aktion tatsächlic­h Vormundsch­aften zum Ziel habe oder es nicht nur darum gehe, Öffentlich­keit zu erzeugen. In der Regel werden für minderjähr­ige Flüchtling­e Mitarbeite­r des Jugendamts zu Vormündern bestellt.

Aufgeschre­ckt durch den Aufruf im Internet fordert die SPD-Fraktion im Landtag von der Staatsregi­erung die Prüfung rechtliche­r Schritte gegen die Kampagne und ihre Verfasser. „Zum einen, um derartige Aufrufe zu unterbinde­n und zum anderen, um haupt- und ehrenamtli­ch in der Flüchtling­sarbeit engagierte Bürgerinne­n und Bürger sowie Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r bayerische­r Behörden und Gerichte vor Verleumdun­gen zu schützen“, heißt es in dem Antrag.

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