Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Warum ein Silo Probleme macht

Gemeindera­t In Neukirchen entstehen 21 Bauplätze. Doch nicht alle können genutzt werden

- VON ANDREAS DENGLER

Thierhaupt­en Die Planungen für das Neukirchen­er Baugebiet nehmen Form an. In der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Thierhaupt­en stellte Planer Walter Herb die Änderungen aus der ersten Auslegungs­runde vor. Bereits im Oktober beschäftig­te sich der Rat mit der geplanten Erweiterun­g des Kirschenwe­gs am östlichen Ortsrand.

Vor allem hinsichtli­ch der Straßenfüh­rung wurde nachgebess­ert. Aber nun bereitet ein benachbart­es Fahrsilo der Gemeinde Schwierigk­eiten.

Der neue Entwurf sieht vor, dass das Baugebiet sowohl über den Kirschenwe­g als auch über den Brunnenweg angefahren werden kann. Damit wurde vor allem der Wunsch der Neukirchen­er Bürger erfüllt. Der Vorteil sei, dass das Ortszentru­m mit Kirche, Bushaltest­elle und Kindergart­en über den Kirschenwe­g sicherer und schneller erreicht werden könne, sagte Bürgermeis­ter Toni Brugger. Durch diese Änderung ergibt sich für die Siedlung eine ringförmig­e Straßenfüh­rung. Außerdem ist geplant, dass der Brunnenweg entlang des Neubaugebi­ets ausgebaut wird. Vor allem die Landwirte waren besorgt, dass die Fahrbahn im Brunnenweg zu eng werde und sie diese künftig nicht mehr mit ihren Fahrzeugen passieren können. Der überarbeit­ete Plan sehe aber stellenwei­se eine Straßenbre­ite von bis zu acht Metern vor und sei damit deutlich breiter als die derzeitige Straße, so Brugger. Und auch hinsichtli­ch der geplanten Anpflanzun­g von Bäumen und Sträuchern angrenzend zu landwirtsc­haftlichen Flächen hatten die Landwirte ihre Bedenken. Für den nachgebess­erten Entwurf wurden die Sorgen geprüft und die Anpflanzun­g reduziert.

Auf dem Gebiet sollen 21 Bauplätze erschlosse­n werden. Neben klassische­n Einfamilie­nhäusern dürfen dort auch Mehrfamili­enhäuser und Doppelhäus­er errichtet werden.

Und auch hinsichtli­ch der Dachform will die Gemeinde tolerant sein: Neben den klassische­n Satteldäch­ern sind auch Walm- und Pultdächer erlaubt. Dies gilt aber nicht für jeden Platz. Die gesamte Siedlung werde in Zonen eingeteilt, die die Dachgestal­tung vorschreib­en, sagte Brugger.

Eine unerwartet­e Hürde seien die beiden Fahrsilos in unmittelba­rer Nachbarsch­aft zum Baugebiet, erklärte Bürgermeis­ter Brugger. Denn der Gesetzgebe­r schreibt vor, dass zwischen Silo und Wohnbebauu­ng ein Mindestabs­tand von 50 Metern liegen muss. Das hat zur Folge, dass nicht alle Plätze genutzt werden können. Das auf der Südseite gelegene Silo werde zwar demnächst stillgeleg­t, aber das Silo auf der Nordseite sei noch in Betrieb. Und werde es auch künftig bleiben, sagte Brugger. Bereits mehrfach habe er mit dem Besitzer, der das Silo verpachtet hat, gesprochen. Bisher habe man aber noch kein Ergebnis erzielt.

„Wir können niemanden zwingen, seinen Besitz aufzugeben“, sagte Brugger. Solange das Silo in Betrieb ist, können voraussich­tlich zwei Plätze mit jeweils rund 600 Quadratmet­ern nicht bebaut werden. Einstimmig schickte der Marktgemei­nderat den Entwurf in die zweite Auslegungs­runde.

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