Augsburger Allgemeine (Land Nord)
So funktioniert es bei der Landtagswahl
● Termin Sonntag, 14. Oktober
● Stimmkreise In Augsburg gibt es den Stimmkreis Augsburg Ost, der Teile des Stadtgebiets abdeckt. Zum Stimmkreis Augsburg West gehören neben Teilen des Stadtgebiets die Städte Neusäß und Gersthofen.
● Wahlverfahren Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst und eine Zweitstimme.
● Direktmandat (Erststimme) Der Wähler entscheidet mit der Erststim me über den Kandidaten, der den Stimmkreis im Landtag vertreten soll. Den Sitz im Parlament bekommt der Bewerber mit den meisten Stim men, die relative Mehrheit genügt.
● Zweitstimme Mit dieser Stimme wird ein Kandidat gewählt, der nicht im eigenen Stimmkreis antritt.
● Erst und Zweitstimme Für die Sitzverteilung werden Erst und Zweitstimmen zusammengezählt. Die Gesamtstimmen werden dann nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet, ihr Anteil entscheidet, wie viele Sitze jede Partei im Landtag erhält. Es gilt wie auf Bundesebene die Fünf Prozent Hürde.
● Auszählung Im Regierungsbezirk Schwaben präsentiert jede Partei ihre Kandidaten auf einer Liste. Wer weiter oben auf dem Stimmzettel steht, wird vom Wähler in der Regel besser wahrgenommen. Dies erhöht die Chancen. Entscheidend ist jedoch das tatsächliche Stimmenergebnis des jeweiligen Kandidaten. Es ergibt sich aus den Erststimmen und den Zweitstimmen. Die Reihung bestimmt dann am Ende auch, wer aus Schwaben in den Landtag einzieht. Zu berücksichtigen ist auch noch, ob die Partei Direktmandate gewonnen hat.