Augsburger Allgemeine (Land Nord)

So funktionie­rt es bei der Landtagswa­hl

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● Termin Sonntag, 14. Oktober

● Stimmkreis­e In Augsburg gibt es den Stimmkreis Augsburg Ost, der Teile des Stadtgebie­ts abdeckt. Zum Stimmkreis Augsburg West gehören neben Teilen des Stadtgebie­ts die Städte Neusäß und Gersthofen.

● Wahlverfah­ren Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst und eine Zweitstimm­e.

● Direktmand­at (Erststimme) Der Wähler entscheide­t mit der Erststim me über den Kandidaten, der den Stimmkreis im Landtag vertreten soll. Den Sitz im Parlament bekommt der Bewerber mit den meisten Stim men, die relative Mehrheit genügt.

● Zweitstimm­e Mit dieser Stimme wird ein Kandidat gewählt, der nicht im eigenen Stimmkreis antritt.

● Erst und Zweitstimm­e Für die Sitzvertei­lung werden Erst und Zweitstimm­en zusammenge­zählt. Die Gesamtstim­men werden dann nach dem Grundsatz der Verhältnis­wahl in Mandate umgerechne­t, ihr Anteil entscheide­t, wie viele Sitze jede Partei im Landtag erhält. Es gilt wie auf Bundeseben­e die Fünf Prozent Hürde.

● Auszählung Im Regierungs­bezirk Schwaben präsentier­t jede Partei ihre Kandidaten auf einer Liste. Wer weiter oben auf dem Stimmzette­l steht, wird vom Wähler in der Regel besser wahrgenomm­en. Dies erhöht die Chancen. Entscheide­nd ist jedoch das tatsächlic­he Stimmenerg­ebnis des jeweiligen Kandidaten. Es ergibt sich aus den Erststimme­n und den Zweitstimm­en. Die Reihung bestimmt dann am Ende auch, wer aus Schwaben in den Landtag einzieht. Zu berücksich­tigen ist auch noch, ob die Partei Direktmand­ate gewonnen hat.

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