Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Grippe: Schulschlu­ss für Schwangere

Unterricht Das Kultusmini­sterium schickt Lehrerinne­n heim. Was das vor Ort bedeutet

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Landkreis Augsburg Nein, an eine Situation von solchem Ausmaß kann sich selbst der Pressespre­cher des Kultusmini­steriums, Ludwig Unger, aus den vergangene­n Jahren nicht erinnern. Wegen der anhaltende­n Grippewell­e hat das Kultusmini­sterium Ende der vergangene­n Woche angeordnet, dass schwangere Lehrerinne­n bis zu den Osterferie­n keinen Unterricht mehr halten dürfen. Zu groß sei das Risiko einer Ansteckung mit den Influenza-Erregern. Und so müssen an den Schulen im Landkreis die Stunden von insgesamt etwa 30 Lehrerinne­n vertreten werden. Am Justus-von-Liebig-Gymnasium in Neusäß sind es allein „eine Handvoll“, wie Schulleite­r Stephan Düll beschreibt.

„Das macht es uns nicht leichter“, spricht Düll an, dass in diesen Wochen ohnehin viele Lehrkräfte krank sind. Wer noch an der Schule ist, müsse nun zusätzlich­e Vertretung­sstunden halten. „Wir haben keine Reserven mehr“, beschreibt der Leiter der Neusässer Schule die Situation vor Ort.

Dennoch: „Die Fürsorgepf­licht geht vor“, sagt Heidrun vorm Walde, die Leiterin der Realschule in Zusmarshau­sen. Auch dort fallen nun in dieser Woche zwei weitere Lehrerinne­n aus. Ihr Kollege Michael Kühn von der Realschule Meitingen berichtet, dass er schon vor der Anordnung einer schwangere­n Kollegin angeboten habe, zu Hause zu bleiben, wenn sie das wolle.

Das Kultusmini­sterium hat genaue Anweisunge­n getroffen, wie die ausfallend­en Stunden aufgefange­n werden sollen. Der stellvertr­etende fachliche Leiter des Schulamts im Landkreis Augsburg, Thomas Adleff, berichtet, dass bis Ostern keine Unterricht­sbesuche mehr stattfinde­n. Stattdesse­n sollen alle Lehrer an ihren Stammschul­en im Unterricht eingesetzt werden. Dort wiederum werden nur noch ganze Klassen unterricht­et, auf geteilte Intensivie­rungsgrupp­en soll verzichtet werden. Bis dahin ist übrigens auch bezahlte Mehrarbeit für alle verblieben­en Lehrkräfte möglich. Zudem wurden Grundschul­lehrer an den weiterführ­enden Schulen an ihre Stammschul­en zurückgeru­fen. Auf diese Weise ist etwa das Schmuttert­al-Gymnasium in Diedorf von der Anordnung des Kultusmini­steriums betroffen – obwohl dort gerade gar keine Lehrerin schwanger ist.

Eine schwierige Situation sieht Adleff für all jene Lehrerinne­n, die vielleicht noch gar nichts von ihrer Schwangers­chaft erzählt haben – etwa, weil diese gerade erst begonnen hat. Das Kultusmini­sterium begründet seine Entscheidu­ng unter anderem mit dem Verlauf der diesjährig­en Influenza und deren Einfluss auf das ungeborene Leben. Folgen für das Kind im Bauch der Mutter ergeben sich dabei durch die Grippe eher indirekt, beschreibt der Vorstandsb­eauftragte für Schwaben der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g, Dr. Jakob Berger aus Herbertsho­fen. „Die Krankheit schwächt die Mutter.“Generell könnten bei einer Influenza ohnehin nur die Symptome behandelt werden. Und das sei bei Schwangere­n auch nicht immer so einfach möglich. Generell empfiehlt er eine Grippeimpf­ung auch für Schwangere, denn der Wirkstoff könne sogar das kleine Kind nach der Geburt noch eine Weile schützen.

Übrigens gilt die Anordnung des Kultusmini­steriums nicht nur für Lehrerinne­n.

Das Berufliche Schulzentr­um in Neusäß hat auch eine schwangere Schülerin nach Hause geschickt, berichtet Schulleite­r Jürgen Wunderlich.

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Symbolfoto: Fotolia

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