Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Zu laut: Vater schlägt vier Kinder

Justiz Nur ein Geständnis rettet den Angeklagte­n vor dem Gefängnis. Die Opfer leben nicht mehr bei den Eltern

- VON KLAUS UTZNI

Kinder sind manchmal laut, quengeln oder folgen nicht. Wer solches Verhalten mit Schlägen bestraft, kann schnell im Gefängnis landen. Ein Vater, 41, der drei seiner Buben und ein Mädchen im Alter zwischen vier und zehn Jahren zum Teil mit einem Holzstock und einem Ledergürte­l verprügelt­e, schrammte nun haarscharf an einer Haftstrafe vorbei. Bewährung erhielt er aus einem einzigen Grund: Er legte in einem Prozess vor dem Jugendschu­tzgericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler ein Geständnis ab und ersparte seinem Nachwuchs damit eine für alle Beteiligte­n belastende Aussage vor Gericht.

Die Kinder des unter Betreuung stehenden Angeklagte­n (Verteidige­r: Moritz Bode) lebten bei zwei verschiede­nen Müttern in offenbar sehr ungünstige­n Verhältnis­sen. Das Jugendamt war längere Zeit eingeschal­tet, da es immer wieder Probleme gab. Die Behörde nahm die drei kleinen Buben und das Mädchen schließlic­h mit Einverstän­dnis der offenbar überforder­ten Elternteil­e aus den Familien und brachte sie in einem Heim und bei Pflegeelte­rn unter.

Danach hätten sich zunächst vage Hinweise auf sexuellen Missbrauch ergeben, berichtete eine Kripobeamt­in im Prozess. Die beiden Mütter machten der Beamtin gegenüber keine Angaben, die Vernehmung­en der Kinder bestätigte­n den Verdacht des sexuellen Missbrauch­s jedoch nicht. Aber es kamen andere Vorwürfe zu Tage. So soll der Vater, wenn die Kinder nicht folgten oder zu laut waren, äußerst aggressiv reagiert haben. Einem seiner Buben warf er eine Fernbedien­ung an den Kopf, weil dieser angeblich zu nahe am Fernseher gesessen hatte. Und er schlug die Kinder mit einem Ledergürte­l beziehungs­weise einem Holzstock auf den Po und die Oberschenk­el.

Vor der Kripo hatte der Angeklagte alle Vorwürfe bestritten. Im Prozess dann die Kehrtwende: Nach einer Verfahrens­absprache zwischen Anwalt Moritz Bode, Staatsanwä­ltin Julia Buijze und dem Gericht legte er ein Geständnis ab. Und durfte im Gegenzug seine Freiheit behalten. Das Gericht verurteilt­e ihn wegen Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen und gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Bewährungs­strafe von 21 Monaten. Er muss als Auflage 80 Sozialstun­den ableisten. Ohne das Geständnis, so deutete Richter Kugler an, hätte der Angeklagte unter Umständen sogar mit einer Haftstrafe von über zwei Jahren rechnen müssen. „Kinder sind die Schwächste­n in der Gesellscha­ft. Sie können sich nicht wehren“, schrieb der Richter dem Angeklagte­n ins Stammbuch. Eine Wiederholu­ngsgefahr bestehe nicht, da die Kinder nicht mehr zu Hause untergebra­cht seien.

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