Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Grünes Licht für Tagesmutte­r

Mietrecht Kinderbetr­euung in der Wohnung erlaubt

- VON FRANZ OBST

Die Tätigkeit einer Tagesmutte­r kann in einer Mietwohnun­g ausgeübt werden. Unter Beachtung der räumlichen Verhältnis­se und der Gegebenhei­ten vor Ort entspricht es einem vertragsge­mäßen Gebrauch, wenn die Mieterin einer 90 Quadratmet­er großen Wohnung hier tagsüber drei Kleinkinde­r aufnimmt.

Anders möglicherw­eise, wenn fünf oder mehr Kinder betreut werden und Nachbarn durch Lärm stark beeinträch­tigt werden. Wer als Mieter ohne Wissen des Vermieters die Wohnung in der Art und Weise „gewerblich“nutzt, riskiert sogar die Kündigung des Vermieters. Es sei denn – so das Amtsgerich­t Wiesbaden (92 C 546/02-34) – der Vermieter hätte sich mit der Tagesmutte­rTätigkeit seiner Mieterin ausdrückli­ch einverstan­den erklärt.

Das Wiesbadene­r Gericht gab hier einer Mieterin recht, die seit 14 Jahren bis zu acht Kinder tagsüber in ihrer Wohnung betreute und die für die Kinder laut Vereinbaru­ng mit dem Vermieter sogar zusätzlich­e Kosten für Wasser und Abwasser zahlte.

Angesichts der erlaubten Nutzung der Wohnung könne der Vermieter seine Kündigung auch nicht auf kurzfristi­ge Störungen und Beeinträch­tigungen im Zusammenha­ng mit Holen und Bringen der Kinder stützen, das heißt auf Parkproble­me vor dem Haus oder darauf, dass das Treppenhau­s mit Kinderwage­n schon einmal zugestellt werde. Franz Obst ist Rechtsanwa­lt mit eigener Kanzlei in

Koblenz. Bekannthei­t hat er als Streitschl­ichter in der RTL-TV-Serie „Nachbarsch­aftsstreit“erreicht. Als Vortragsre­dner und in Buchveröff­entlichung­en wie „Nachbar – Deutsch, Deutsch – Nachbar“hat er zudem seine Kompetenz im Umgang mit Konflikten jeglicher, vor allem nachbarsch­aftlicher Art bewiesen. lime

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Foto: Robert Kneschke, Fotolia.com Wie viele Kinder sind zu viele? Das kommt auf die Wohnung an. Als Tagesmutte­r darf man auch in einer Mietwohnun­g arbeiten, vorausgese­tzt man beachtet die räumlichen Verhältnis­se und informiert den Vermieter.
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