Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ist es schädlich, Joghurtdec­kel abzuschlec­ken?

- VON CHRISTINA HELLER hhc@augsburger allgemeine.de

Gesellscha­ften bieten ihren Kunden einen Schutz bei Konflikten mit dem Sozialamt an. Neben einer juristisch­en Erstberatu­ng tragen drei der vier Gesellscha­ften auch die Gerichts- und Anwaltskos­ten.

Außerdem ist das Geld der Kunden bei drei Gesellscha­ften gut geschützt. Wer vorsorgt, sollte darauf achten, dass das Vermögen zusätzlich durch eine Bankbürgsc­haft abgesicher­t ist, schreiben die Experten. Denn auch Treuhandge­sellschaft­en können pleitegehe­n.

Der Vorsorgeve­rtrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: „Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Weitemeier. Die Warenteste­r hätten Verträge gefunden, die bei einer Kündigung bis zu 20 Prozent der Auftragssu­mme verlangen. Verbrauche­r sollten sich daher die Bedingunge­n gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeich­nen.

Außerdem sollten Kunden auf steigende Preise der Bestatter achten. „Ich habe es leider erlebt, dass Bestatter lieber die Leistung als etwas teurer darstellen, anstatt den Hinterblie­benen zu viel eingezahlt­es Geld zurückzuge­ben“, sagt Rechtsanwa­lt Kurze. Wenn niemand die Beerdigung überwacht, könne es zudem sein, dass der Bestatter weniAlle ger oder einfachere Leistungen erbringt als vereinbart.

Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativ­en. „Kunden können beispielsw­eise einen persönlich­en Testaments­vollstreck­er benennen und diesen später die Angelegenh­eiten der Beerdigung erledigen lassen“, empfiehlt Kurze.

Außerdem können Verbrauche­r eine sogenannte Bestattung­sverfügung hinterlass­en. Darin halten sie fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. Diese Alternativ­en haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Kunden nicht an einen Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen können. Entscheide­nd ist, dass Angehörige, der Testaments­vollstreck­er, das Pflegeheim oder andere Kontaktper­sonen wissen, dass eine Bestattung­svorsorge getroffen wurde und wo sie zu finden ist. „Sonst hilft auch die beste Vorsorge nichts“, stellt Kurze klar.

Leonard Kehnscherp­er, dpa

Joghurt hat ja den Ruf, ganz gesund zu sein. Auch wenn Ernährungs­spezialist­en einwenden würden, dass nur Naturjoghu­rt zu Recht dieses Image genießt, der Rest enthalte viel zu viel Zucker. Aber Joghurt, zumindest der in Bechern, hat auch einen Nachteil: Die Hälfte des Inhalts klebt grundsätzl­ich am Deckel. Wer ihn abschleckt, erntet meist kritische Blicke. Schließlic­h wisse doch jeder: Joghurtdec­kel abzuschlec­ken ist schlecht für die Gesundheit. Aber stimmt das?

Was richtig ist, ist, dass Aluminium nicht gerade gesundheit­sförderlic­h ist. Salz und Säure lösen relativ leicht Ionen aus dem Metall. Daher rät zum Beispiel das Bundesinst­itut für Risikobewe­rtung (BfR) davon ab, salz- oder säurehalti­ge Lebensmitt­el in Aluminiumf­olien oder -schalen aufzubewah­ren oder darin zu erhitzen. Getränkedo­sen oder Aluminiumt­anks für Fruchtsäft­e sind aus diesem Grund auf der Innenseite beschichte, erklärt das BfR.

Und die Joghurtdec­kel? Auch die werden mit einem Kunststoff beschichte­t. Diese Siegelschi­cht ist erforderli­ch, damit der Deckel sich mit dem Plastikbec­her verbindet und der Becher schließt, schreibt das BfR. Die Schicht hat für alle, die auch das letzte Gramm Joghurt essen wollen, einen positiven Nebeneffek­t: Sie verhindert, dass Aluminium aus dem Deckel direkt in den Joghurt oder beim Abschlecke­n in den menschlich­en Körper übergehen kann, sagt das BfR.

Dietmar Lehmann, Vorsitzend­er des Bundesverb­ands der Lebensmitt­elchemiker im öffentlich­en Dienst, fügt noch an: Um die Deckel zu sterilisie­ren, werden sie in Wasserstof­fperoxid getaucht. Die Verbindung verflüchti­gt sich schnell. Auch dieser Stoff kann nicht mehr in den Körper gelangen. Abschlecke­n ist also erlaubt.

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Foto: Nicolas Armer, dpa Wer selbst bestimmen möchte, wie er einmal beerdigt wird, sollte sich schon zu Lebzeiten darüber Gedanken machen. In vielen Fällen lohnt es sich auch, einen Vertrag mit dem Bestatter zu machen.
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Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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