Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ex Chef der Grauen Wölfe verurteilt

Justiz Gericht spricht gegen den ehemaligen Boss der türkischen Bewegung eine Geldstrafe wegen Volksverhe­tzung aus

- VON STEFANIE SCHOENE

Yildiray S., der bis 2017 Vereinsche­f der „Grauen Wölfe“von Augsburg war, ist wegen Volksverhe­tzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze­n à 40 Euro verurteilt worden. Bei den Grauen Wölfen handelt es sich um eine rechtsextr­eme türkische Bewegung. Verhandelt wurden zwei Verfahren: Auf eine Anzeige des Augsburger „Frohsinn Bildungsze­ntrums“, das zum weltweiten Netzwerk des Predigers Fethullah Gülen gehört, hatte Yildiray S., der in Augsburg geboren, aber türkischer Staatsbürg­er ist, einen Strafbefeh­l über 3000 Euro erhalten.

Es ging um öffentlich­e Beiträge im Jahr 2016 auf Facebook, die sich auf Frohsinn bezogen. S. legte Einspruch ein, im Mai 2017 kam es zur Verhandlun­g, die damals auf Antrag der Verteidigu­ng vertagt und erst jetzt behandelt wurde.

Die Staatsanwa­ltschaft verlas die strittigen Passagen: „Alle, die den Verein, den die Angehörige­n der Fetö in Augsburg gegründet und in jeder Versammlun­g 1000 oder 500 Euro gegeben haben, die Geschäftsl­eute, die diese Terrororga­nisation finanziell unterstütz­en, herzlich willkommen im Urlaub in der Türkei, die freundlich­en Hände des Staates werden auf euch warten …“. „Fetö“ist die Abkürzung für die angebliche „Terrororga­nisation“des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen. S. (Verteidige­r: Dominik Hofmeister) gab den Sachverhal­t zu. Richterin Ulrike EbelScheuf­ele stellte dieses Verfahren jedoch ein – da noch eine weitere Straftat im Raum stand, die offenbar schwerer ins Gewicht fiel.

Verhandelt wurde ein weiterer Facebook-Eintrag, den S. im Juli 2017 veröffentl­icht hatte. Hier hieß es: „Wir wollen für die PKK, DHKP-C und Fetö-Terroriste­nSchwuchte­ln die Todesstraf­e. Alles andere wäre Gnade mit den Terroriste­n und Verrat an unseren Gefallenen.“Der Staatsschu­tz der Polizei, der für politisch motivierte Kriminalit­ät zuständig ist, hatte ermittelt. Laut Staatsanwa­ltschaft sei die Äußerung geeignet, auch in Deutschlan­d zu Gewalt gegen Mitglieder der genannten Parteien aufzustach­eln. Sie forderte sechs Monate Haft ohne Bewährung wegen Volksverhe­tzung. Der Angeklagte bestritt, dass inländisch­e Bürger gemeint seien. S., der 2014 wegen unerlaubte­n Waffenbesi­tzes zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden war, erklärte, er sei eine bekannte Persönlich­keit in der „türkischen Zivilgesel­lschaft“. Sein Verein spende regelmäßig für das Rote Kreuz. Das Gericht bewertete seine Facebook-Einträge als vorsätzlic­h und „eindeutig volksverhe­tzend“. Er wurde zu einer Geldstrafe mit – laut Ebel-Scheufele – „deutlich erhöhtem Tagessatz“verurteilt. Gegen das Urteil können Rechtsmitt­el eingelegt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany