Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ex Chef der Grauen Wölfe verurteilt
Justiz Gericht spricht gegen den ehemaligen Boss der türkischen Bewegung eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung aus
Yildiray S., der bis 2017 Vereinschef der „Grauen Wölfe“von Augsburg war, ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Bei den Grauen Wölfen handelt es sich um eine rechtsextreme türkische Bewegung. Verhandelt wurden zwei Verfahren: Auf eine Anzeige des Augsburger „Frohsinn Bildungszentrums“, das zum weltweiten Netzwerk des Predigers Fethullah Gülen gehört, hatte Yildiray S., der in Augsburg geboren, aber türkischer Staatsbürger ist, einen Strafbefehl über 3000 Euro erhalten.
Es ging um öffentliche Beiträge im Jahr 2016 auf Facebook, die sich auf Frohsinn bezogen. S. legte Einspruch ein, im Mai 2017 kam es zur Verhandlung, die damals auf Antrag der Verteidigung vertagt und erst jetzt behandelt wurde.
Die Staatsanwaltschaft verlas die strittigen Passagen: „Alle, die den Verein, den die Angehörigen der Fetö in Augsburg gegründet und in jeder Versammlung 1000 oder 500 Euro gegeben haben, die Geschäftsleute, die diese Terrororganisation finanziell unterstützen, herzlich willkommen im Urlaub in der Türkei, die freundlichen Hände des Staates werden auf euch warten …“. „Fetö“ist die Abkürzung für die angebliche „Terrororganisation“des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen. S. (Verteidiger: Dominik Hofmeister) gab den Sachverhalt zu. Richterin Ulrike EbelScheufele stellte dieses Verfahren jedoch ein – da noch eine weitere Straftat im Raum stand, die offenbar schwerer ins Gewicht fiel.
Verhandelt wurde ein weiterer Facebook-Eintrag, den S. im Juli 2017 veröffentlicht hatte. Hier hieß es: „Wir wollen für die PKK, DHKP-C und Fetö-TerroristenSchwuchteln die Todesstrafe. Alles andere wäre Gnade mit den Terroristen und Verrat an unseren Gefallenen.“Der Staatsschutz der Polizei, der für politisch motivierte Kriminalität zuständig ist, hatte ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft sei die Äußerung geeignet, auch in Deutschland zu Gewalt gegen Mitglieder der genannten Parteien aufzustacheln. Sie forderte sechs Monate Haft ohne Bewährung wegen Volksverhetzung. Der Angeklagte bestritt, dass inländische Bürger gemeint seien. S., der 2014 wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, erklärte, er sei eine bekannte Persönlichkeit in der „türkischen Zivilgesellschaft“. Sein Verein spende regelmäßig für das Rote Kreuz. Das Gericht bewertete seine Facebook-Einträge als vorsätzlich und „eindeutig volksverhetzend“. Er wurde zu einer Geldstrafe mit – laut Ebel-Scheufele – „deutlich erhöhtem Tagessatz“verurteilt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.