Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Gericht prüft Rundfunkbeitrag
Kläger halten ihn für verfassungswidrig
Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht wird am 16. und 17. Mai die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Der Verhandlung in Karlsruhe liegen vier Verfassungsbeschwerden zugrunde. Die Beschwerdeführer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die ihn im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebungskompetenz ab. Auch sei der Beitrag verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde. So würden bei einer Erhebung pro Wohnung unabhängig von der Zahl der dort lebenden Menschen Ein-PersonenHaushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteiligt.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit der Beschwerde des Autovermieters Sixt befassen, der die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen als unrechtmäßig empfindet. Unternehmen mit vielen Filialen würden benachteiligt. Für das Bundesverwaltungsgericht ist der Beitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt keine Steuer und wird zu Recht erhoben. Er diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Staffordshire-Terrier-Mischling verursachten Bissverletzungen todesursächlich“gewesen, hieß es.
Der Hund war nach der Attacke am Dienstagabend in ein Tierheim gebracht worden. Chico soll jetzt getötet werden. „Nachdem das Obduktionsergebnis nun bekannt ist, steht fest: Der Hund wird definitiv zeitnah eingeschläfert“, sagte der Sprecher der Stadt Hannover, Udo Möller. Wann genau, sagte er nicht. Zugleich räumte die Stadt Hannover Fehler ein. Der Hund ist den Behör-