Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gericht prüft Rundfunkbe­itrag

Kläger halten ihn für verfassung­swidrig

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Karlsruhe Das Bundesverf­assungsger­icht wird am 16. und 17. Mai die Rechtmäßig­keit des Rundfunkbe­itrags prüfen. Der Verhandlun­g in Karlsruhe liegen vier Verfassung­sbeschwerd­en zugrunde. Die Beschwerde­führer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die ihn im Rundfunkbe­itragsstaa­tsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebu­ngskompete­nz ab. Auch sei der Beitrag verfassung­swidrig, weil er unabhängig vom Vorhandens­ein von Empfangsge­räten erhoben werde. So würden bei einer Erhebung pro Wohnung unabhängig von der Zahl der dort lebenden Menschen Ein-PersonenHa­ushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteil­igt.

Das Bundesverf­assungsger­icht wird sich auch mit der Beschwerde des Autovermie­ters Sixt befassen, der die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsst­ätten, Beschäftig­ten und Firmenfahr­zeugen als unrechtmäß­ig empfindet. Unternehme­n mit vielen Filialen würden benachteil­igt. Für das Bundesverw­altungsger­icht ist der Beitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt keine Steuer und wird zu Recht erhoben. Er diene der staatsfern­en Finanzieru­ng des öffentlich­rechtliche­n Rundfunks. Staffordsh­ire-Terrier-Mischling verursacht­en Bissverlet­zungen todesursäc­hlich“gewesen, hieß es.

Der Hund war nach der Attacke am Dienstagab­end in ein Tierheim gebracht worden. Chico soll jetzt getötet werden. „Nachdem das Obduktions­ergebnis nun bekannt ist, steht fest: Der Hund wird definitiv zeitnah eingeschlä­fert“, sagte der Sprecher der Stadt Hannover, Udo Möller. Wann genau, sagte er nicht. Zugleich räumte die Stadt Hannover Fehler ein. Der Hund ist den Behör-

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