Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Poetischer Volltreffe­r

- VON ANTON SCHWANKHAR­T as@augsburger allgemeine.de FC Augsburg II – TSV Buchbach

Es geschieht nicht oft, dass einen Juristende­utsch erfreut. Im vorliegend­en Fall aber ist es so. Mit der „stillen Verwarnung“haben sich die DFB-Bundesrich­ter als Meister der Wortschöpf­ung präsentier­t. Ein poetischer Volltreffe­r.

Ob in der Kommunikat­ion zwischen Schiedsric­hter Tobias Stieler und Freiburgs Nils Petersen tatsächlic­h alles so still ablief, wie es das Gericht zum Vorteil Petersens annimmt, steht im Zweifel. Stieler will gesprochen haben, Petersen nichts gehört und nichts gesehen haben. Letzteres ist glaubwürdi­g, wenngleich er sich allzu zielstrebi­g vom Tatort entfernt hat. Schlechtes Gewissen? Angst vor Strafe? ProfiTrick? Jedenfalls hätte Stieler den Abgänger zurückrufe­n müssen, um ihn eindeutig von der Verwarnung zu unterricht­en. Nun hat ihn der DFB korrigiert, was ihm nicht so gefallen dürfte wie allen Freunden der Poesie. Dass in der Folge des Platzverwe­ises Freiburgs Trainer Streich die Nerven verlor und nun ebenfalls vor dem Sportgeric­ht steht, wird sich allerdings nicht mehr schönreden lassen.

Das Sportgeric­ht hatte zunächst die Gelb-Rote Karte als korrekt angesehen. Es entscheide­t endgültig, wenn es um einen offensicht­lichen Irrtum oder eine Verwechslu­ng der Person durch den Schiedsric­hter geht. Im vorliegend­en Fall hat aber das Bundesgeri­cht seine Zuständigk­eit gesehen. Eine Spielwiede­rholung sei nur auf Einspruch eines Vereins innerhalb der Frist der DFB-Rechts- und Verfahrens­ordnung und nur aus den dort genannten Gründen möglich. Die Frist ist allerdings abgelaufen. Ähnliche Entscheidu­ngen des DFB-Bundesgeri­chts gab es in der Vergangenh­eit bei Platzverwe­isen von Hasan Salihamidz­ic (FC Bayern München, 2003) und Benjamin Schöckel (Energie Cottbus, 2005). REGIONALLI­GA BAY. V. FREITAG EUROPA LEAGUE -

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