Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Poetischer Volltreffer
Es geschieht nicht oft, dass einen Juristendeutsch erfreut. Im vorliegenden Fall aber ist es so. Mit der „stillen Verwarnung“haben sich die DFB-Bundesrichter als Meister der Wortschöpfung präsentiert. Ein poetischer Volltreffer.
Ob in der Kommunikation zwischen Schiedsrichter Tobias Stieler und Freiburgs Nils Petersen tatsächlich alles so still ablief, wie es das Gericht zum Vorteil Petersens annimmt, steht im Zweifel. Stieler will gesprochen haben, Petersen nichts gehört und nichts gesehen haben. Letzteres ist glaubwürdig, wenngleich er sich allzu zielstrebig vom Tatort entfernt hat. Schlechtes Gewissen? Angst vor Strafe? ProfiTrick? Jedenfalls hätte Stieler den Abgänger zurückrufen müssen, um ihn eindeutig von der Verwarnung zu unterrichten. Nun hat ihn der DFB korrigiert, was ihm nicht so gefallen dürfte wie allen Freunden der Poesie. Dass in der Folge des Platzverweises Freiburgs Trainer Streich die Nerven verlor und nun ebenfalls vor dem Sportgericht steht, wird sich allerdings nicht mehr schönreden lassen.
Das Sportgericht hatte zunächst die Gelb-Rote Karte als korrekt angesehen. Es entscheidet endgültig, wenn es um einen offensichtlichen Irrtum oder eine Verwechslung der Person durch den Schiedsrichter geht. Im vorliegenden Fall hat aber das Bundesgericht seine Zuständigkeit gesehen. Eine Spielwiederholung sei nur auf Einspruch eines Vereins innerhalb der Frist der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung und nur aus den dort genannten Gründen möglich. Die Frist ist allerdings abgelaufen. Ähnliche Entscheidungen des DFB-Bundesgerichts gab es in der Vergangenheit bei Platzverweisen von Hasan Salihamidzic (FC Bayern München, 2003) und Benjamin Schöckel (Energie Cottbus, 2005). REGIONALLIGA BAY. V. FREITAG EUROPA LEAGUE -