Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Seniorin um 80 000 Euro betrogen
Justiz Mann erschleicht sich das Vertrauen einer 82-Jährigen und plündert ihr Konto
zahlreiche Besucher aus der Region. 551 Aussteller präsentieren dort ihre Waren und Dienstleistungen. Die afa ist von 9.30 bis 18 Uhr (Einlass bis 17 Uhr) geöffnet. Sie leistet sich 80 Euro im Monat für den Friseur. „Es ist wegen der Eitelkeit“, verrät Hannelore K.* dem Gericht. „Sonst brauche ich ja nicht viel.“Die 82-Jährige, die in Augsburg in einem Pflegeheim lebt, ist Opfer einer Unterschlagung geworden. Außer über ihre monatlichen Ausgaben will Richter Ralf Hirmer von der Zeugin wissen, warum sie dem Mann auf der Anklagebank ihre EC-Karte samt der PIN-Nummer anvertraut hat. Die verwitwete Berlinerin ist augenscheinlich nicht nur freundlich, sondern zudem vertrauensselig und überdies nicht unvermögend. Eine verhängnisvolle Kombination, die ihr geschadet hat. In den Jahren 2015 bis 2017 hat der Angeklagte 103 Mal ihr Konto geplündert, wie er über seinen Verteidiger Michael Weiss zu Prozessbeginn gesteht. Am Ende fehlten knapp 80 000 Euro.
Die Unterschlagungen flogen auf, als die Hausbank bei der Polizei Strafanzeige erstattete. Bankangestellte wurden misstrauisch, dass, wie Videos belegen, stets ein fremder Mann am Automaten von ihrem Konto Geld abhob. Ein Schöffengericht hat den 68-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwältin hatte aus diesem Grund eine höhere Haftstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt, was automatisch bedeutet hätte, dass er 68-Jährige zumindest einige Monate im Gefängnis hätte verbüßen müssen. Dabei hatte der Rentner noch großes Glück, von der Justiz nicht auch noch wegen eines erschlichenen Testaments angeklagt zu werden. Michael Menzel, Anwalt von Hannelore K., bestätigte unserer Zeitung, dass seine Mandantin in einem Testament den Angeklagten und seine Ehefrau als Begünstigte eingesetzt hatte. Es wurde inzwischen für ungültig erklärt.
Wie sein Opfer ist auch der Angeklagte verwitwet. Nach seiner Aussage hatte er das Geld dazu verwendet, seine Frau, die an Krebs litt und inzwischen gestorben ist, zu verwöhnen. Der 68-Jährige, der sich im bei seinem Opfer entschuldigte, hat sich verpflichtet, die knapp 80 000 Euro zurückzuzahlen, wenn ihm auch als Rentner das Geld dazu fehlen wird. Das Gericht hat ihn verpflichtet, die nächsten fünf Jahre monatlich 100 Euro an die Geschädigte zu zahlen. *Name geändert