Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kein Bußgeld wegen Walnussbau­m

Umwelt Anders als zunächst gedacht, war die Fällung in Inningen rechtens

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Im Streit um den alten Walnussbau­m an der Bobinger Straße im Stadtteil Inningen, der gefällt werden musste, gibt es jetzt eine Entscheidu­ng der Stadt. Danach wird kein Bußgeld im Zusammenha­ng mit den archäologi­schen Grabungen auf dem Grundstück und Beschädigu­ngen des Baumes verhängt.

Bekanntlic­h will die Arbeiterwo­hlfahrt (Awo) auf dem Grundstück eine Einrichtun­g für Betreutes Wohnen bauen. Die Fällung eines Walnussbau­mes auf dem Areal im Zuge des Projekts hatte bei Bürgern in Inningen für Ärger gesorgt. Das Amt für Grünordnun­g teilte im März mit, der Baum sei bei archäologi­schen Grabungen im Vorfeld des Bauvorhabe­ns so schwer beschädigt worden, dass er nicht mehr zu retten gewesen sei. Umweltrefe­rent Reiner Erben wollte sicherstel­len, dass künftig auch bei archäologi­schen Grabungen Bäume besser geschützt werden. Das Amt wollte ein Bußgeld verhängen. Letzteres hat sich erledigt. Wie Amtsleiter­in Anette Vedder mitteilt, sei vom Bauherren – entgegen der ursprüngli­chen Pläne – später kein Baumerhalt vorgesehen gewesen. Im Rahmen der Baugenehmi­gung sei auch die Fällung genehmigt worden, und zwar durch das Bauordnung­samt im Einvernehm­en mit der unteren Naturschut­zbehörde. Die Awo Schwaben hatte der Stadt widersproc­hen: Danach sei der Walnussbau­m bei den archäologi­schen Grabungen nicht beschädigt worden. Vedder vertritt die Auffassung, dass die Grabungen ein Problem für den Baum waren. Diese seien zwar genehmigt gewesen, „aber ohne Einbeziehu­ng naturschut­zrechtlich­er Sachverhal­te“. Aus diesem Grund sei das Problem entstanden. Vedder: „Hätte die Baugenehmi­gung vor Beginn der archäologi­schen Grabungen bereits vorgelegen, wäre das Bauprojekt bereits vorher mit seinen Auswirkung­en auf den Baumbestan­d bekannt gewesen.“

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