Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Vorsorgen für den Ernstfall
Nützliches Alltagswissen Via Vorsorgevollmacht sollte jeder Volljährige bestimmen, wer – nach Unfall oder bei Krankheit – in seinem Sinne bestimmen kann. Dabei geht es nicht nur um gesundheitliche Themen
Landkreis Augsburg Das Geschwisterpaar Sandra und Martin hat einen schweren Gang vor sich. Die beiden suchen einen Notar auf, der sie beim Verkauf ihres Elternhauses unterstützen soll. Der Grund: Die Pflegekosten für den Vater können nicht anderweitig bezahlt werden. Im Gespräch mit dem Notar zeigt sich jedoch: Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, die regelt, dass Sandra und Martin die Immobilie verkaufen dürfen. Möglich ist der Verkauf dennoch, „aber das kostet Zeit und Geld, vor allen in Form von Gerichtsgebühren“, erklärt Notar Joachim Mödl aus Zusmarshausen.
Um diesem Umstand vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu formulieren. Anders als viele glauben, beschränkt sich eine Vorsorgevollmacht nicht nur auf gesundheitliche Themen. Auch Finanzielles, Versicherungsund sogar Abo-Angelegenheiten können mit einer Vorsorgevollmacht deutlich unbürokratischer werden. Gezückt wird die Vorsorgevollmacht dann, wenn der Aussteller der Vollmacht schwer erkrankt und nicht mehr fähig ist, selbst Entscheidungen zu treffen. „In der Vorsorgevollmacht wird notiert, wer meine Angelegenheiten in meinem Sinn regeln darf“, erklärt Mödl. Gibt es kein entsprechendes Dokument, passiert nach einem Unfall oder nach einer schweren Erkrankung, die die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit lähmt, Folgendes: Es wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt, der dann anstehende Entscheidungen trifft.
ist die Vorsorgevollmacht bereits für jeden Volljährigen. Ein Beispiel aus der Praxis: Hätte ein 19-Jähriger einen schweren Skiunfall, würde ein Betreuer bestellt, der anstehende Entscheidungen fällen muss. Natürlich wäre es in diesem Fall besser, wenn die Eltern des 19-Jährigen hier einspringen. Zu regeln ist das mithilfe einer privatschriftlich unterschriebenen Vorsorgevollmacht. Eine professionell erstellte und notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn Immobilienbesitz oder Firmenanteile vorhanden sind.
Die unterzeichnete Vorsorgevollmacht bleibt beim Notar. Die Beteiligten erhalten Ausfertigungen, die sie handlungsfähig machen. Genau dieser Punkt birgt auch ein Risiko, Mödl: „Wer beispielsweise die Bankfreigabe im Rahmen der Vorsorgevollmacht nutzen möchte, könnte dies auch ohne Bedarfsfall tun.“Der Missbrauch ist zwar strafbar, aber eine Überprüfung des Gesundheitszustandes unternimmt in der Praxis keine Bank, wenn eine Vorsorgevollmacht vorgelegt wird. Um Missbrauch vorzubeugen, ist es sinnvoll, eine Vertrauensperson einzusetzen, gegebenenfalls auf das Vier-Augen-Prinzip zu setzen, das Alleingänge unmöglich macht, und die Vorsorgevollmacht an einem sicheren Ort zu verwahren. Die Sorge, dass die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall nicht auffindbar ist, kann entkräftet werden: „Bei der Bundesnotarkammer ist hinterlegt, wer eine notariell erstellte Vorsorgevollmacht hat und wer im BeSinnvoll darfsfall zu kontaktieren ist“, erklärt der Notar.
Zwei weitere Absicherungsmodalitäten, die Mödl im Volkshochschulseminar thematisiert, sind die Patientenverfügung und die Betreuerklärt ungsverfügung. In der Patientenverfügung werden rein medizinische Vorgaben dokumentiert. Mit der Patientenverfügung geben Menschen einer benannten Vertrauensperson quasi vor, wie diese zu entscheiden hat. „Jeder tut seinen Angehörigen damit einen Gefallen“, erklärt Mödl. Um per Patientenverfügung zu regeln, welche Entscheidung im Falle eines Komas oder einer Reanimation zu fällen ist, reicht es aus, das Dokument mit Unterstützung eines Arztes oder eines Notars zu erstellen.
Die Betreuungsverfügung wird in der Praxis nur selten aufgesetzt. Mit diesem Schreiben kann ein Entscheider festgelegt werden, allerdings mit einer Einschränkung: Dieser Entscheider steht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.