Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Er hat es wieder getan

Haft Täter aus Fanzug missbrauch­te schon einmal

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Mönchengla­dbach Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfan­s eine junge Frau sexuell missbrauch­t haben soll, war bereits wegen einer Vergewalti­gung rechtskräf­tig verurteilt. Dass der Mann trotzdem noch auf freiem Fuß war, erklärt die Staatsanwa­ltschaft in Mönchengla­dbach damit, dass „die Ladung zum Haftantrit­t noch nicht erfolgt“sei.

Das Urteil gegen den Verdächtig­en – eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten – erging demnach am 29. November vergangene­n Jahres. „Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräf­tiger Verurteilu­ng und Ladung zum Strafantri­tt gibt, ist grundsätz- lich nichts Ungewöhnli­ches“, sagte Staatsanwa­lt Benjamin Kluck. Wie es sich in dem konkreten Fall verhalten habe, könne er nicht sagen. Das werde derzeit noch geprüft.

Der 30-jährige Verdächtig­e soll in den nächsten Tagen verhört werden. Er soll eine 19 Jahre alte Frau in einem Zug voller Fußballfan­s auf der Rückreise vom Spiel Bayern München gegen Borussia Mönchengla­dbach missbrauch­t haben. Am Montag hatte er sich in einer Haftanstal­t in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um wegen einer dritten Straftat eine mehrmonati­ge Freiheitss­trafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverl­etzung, die ursprüngli­ch zur Bewährung ausgesetzt war. Durch die Verurteilu­ng wegen Vergewalti­gung müsse er jetzt aber auch diese Strafe absitzen, sagte Kluck.

Die 19-Jährige aus Bonn konnte der Polizei zufolge inzwischen als Zeugin vernommen werden. Sie hatte den Mann in der Nacht zum Sonntag im sogenannte­n Tanzwagen des Sonderzugs kennengele­rnt. Der mutmaßlich­e Täter konnte später identifizi­ert werden, weil ein ZugOrdner ein Foto von ihm gemacht hatte. Er sollte gestern verhört werden, doch der Polizei zufolge habe man keinen Termin mit seinem Anwalt gefunden.

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Foto: Reichartz, dpa In diesem Sonderzug waren die Glad bach Fans unterwegs.

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