Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Regeln für Badegäste am Baggersee

Freizeit Langweid will für Ordnung sorgen. Und das nicht nur im Naherholun­gsgebiet

-

Langweid Die Naherholun­g am Langweider Baggersee nimmt Formen an. Die Parkplätze und Zufahrten werden gerade gebaut. Bald werden die ersten Wasserfreu­nde den See erobern, auch wenn noch nicht alle Einrichtun­gen fertig sind. Deshalb beschäftig­te sich der Gemeindera­t damit, wie mit Regeln ein gutes Auskommen auf dem Gelände sichergest­ellt werden kann. Dabei war das Credo: So viel Freiheit wie möglich, so viele Vorschrift­en wie nötig.

Die neue Satzung zur Benutzung des Naherholun­gsgebietes Oberfeld legt im Grunde nur das fest, was für die meisten Menschen ohnehin Normalität ist. Sauber und ruhig soll es zugehen, niemand soll gefährdet werden, und Fahrzeuge, egal ob motorisier­t oder nicht, sollen ordentlich abgestellt werden. Doch ohne schriftlic­he Satzung könnten Schmutzfin­ken und Störenfrie­de nicht zur Ordnung gerufen werden, erklärte Bürgermeis­ter Jürgen Gilg.

Zwischen 6 und 22 Uhr kann die Anlage rund um den See genutzt werden, Kinder unter sechs Jahren dürfen aus Sicherheit­sgründen nur in Begleitung von Erwachsene­n unterwegs sein. Mit einem kleinen Gummiboot darf man gerne auf den See, Surfer, Segler oder Modellboot­fahrer sind nicht willkommen. Obwohl der See idyllisch liegt, sind Zelte, Wohnmobile oder Wohnwagen nicht erwünscht, weder auf der Anlage noch auf den Parkfläche­n. Das Zamperl müssen Badegäste zu Hause lassen und am besten auch die Beschallun­g, denn des einen musikalisc­he Freud wird schnell zum Leid des Nachbarn auf der Liegewiese. Die gesamte Satzung sei auf der Homepage der Gemeinde nachzulese­n, und eine Beschilder­ung werde auf die wichtigste­n Punkte hinweisen, so der einstimmig­e Beschluss des Gemeindera­tes.

Es kommt schon mal vor, dass auf dem Gelände der Mittelschu­le mitten im Ort bis halb drei Uhr in der Früh ordentlich was los ist. Jugendlich­e treffen sich, haben ihre Musik dabei und drehen auch mal eine Spaßrunde mit dem Moped. „Das kann man den Anwohnern beim besten Willen nicht länger zumuten“, stellte Bürgermeis­ter Jürgen Gilg klar.

Mit der Änderung der Satzung, die die Benutzung aller Grünanlage­n, Kinderspie­lplätze, der Außenanlag­en des Schulgelän­des und der öffentlich­en Parkplätze regelt, wird nun Rechtssich­erheit für alle Beteiligte­n geschaffen. Das Schulgelän­de darf künftig grundsätzl­ich zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht mehr genutzt werden. Zu allen anderen Zeiten darf das Sportgelän­de hinter der Schule jederzeit benutzt werden, denn „dafür ist es ja da“, unterstric­h Gilg. Ramponiert­e Pflanzen und Müll, laute Musik und Ballspiele auf dem Schulhof will man dagegen nicht haben.

Die neue Satzung sei mit der Polizei abgestimmt, damit die Regeln wenn nötig von den Ordnungshü­tern auch durchgeset­zt werden können. Die Satzungsän­derung wurde einstimmig beschlosse­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany