Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Regeln für Badegäste am Baggersee
Freizeit Langweid will für Ordnung sorgen. Und das nicht nur im Naherholungsgebiet
Langweid Die Naherholung am Langweider Baggersee nimmt Formen an. Die Parkplätze und Zufahrten werden gerade gebaut. Bald werden die ersten Wasserfreunde den See erobern, auch wenn noch nicht alle Einrichtungen fertig sind. Deshalb beschäftigte sich der Gemeinderat damit, wie mit Regeln ein gutes Auskommen auf dem Gelände sichergestellt werden kann. Dabei war das Credo: So viel Freiheit wie möglich, so viele Vorschriften wie nötig.
Die neue Satzung zur Benutzung des Naherholungsgebietes Oberfeld legt im Grunde nur das fest, was für die meisten Menschen ohnehin Normalität ist. Sauber und ruhig soll es zugehen, niemand soll gefährdet werden, und Fahrzeuge, egal ob motorisiert oder nicht, sollen ordentlich abgestellt werden. Doch ohne schriftliche Satzung könnten Schmutzfinken und Störenfriede nicht zur Ordnung gerufen werden, erklärte Bürgermeister Jürgen Gilg.
Zwischen 6 und 22 Uhr kann die Anlage rund um den See genutzt werden, Kinder unter sechs Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von Erwachsenen unterwegs sein. Mit einem kleinen Gummiboot darf man gerne auf den See, Surfer, Segler oder Modellbootfahrer sind nicht willkommen. Obwohl der See idyllisch liegt, sind Zelte, Wohnmobile oder Wohnwagen nicht erwünscht, weder auf der Anlage noch auf den Parkflächen. Das Zamperl müssen Badegäste zu Hause lassen und am besten auch die Beschallung, denn des einen musikalische Freud wird schnell zum Leid des Nachbarn auf der Liegewiese. Die gesamte Satzung sei auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen, und eine Beschilderung werde auf die wichtigsten Punkte hinweisen, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderates.
Es kommt schon mal vor, dass auf dem Gelände der Mittelschule mitten im Ort bis halb drei Uhr in der Früh ordentlich was los ist. Jugendliche treffen sich, haben ihre Musik dabei und drehen auch mal eine Spaßrunde mit dem Moped. „Das kann man den Anwohnern beim besten Willen nicht länger zumuten“, stellte Bürgermeister Jürgen Gilg klar.
Mit der Änderung der Satzung, die die Benutzung aller Grünanlagen, Kinderspielplätze, der Außenanlagen des Schulgeländes und der öffentlichen Parkplätze regelt, wird nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Das Schulgelände darf künftig grundsätzlich zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht mehr genutzt werden. Zu allen anderen Zeiten darf das Sportgelände hinter der Schule jederzeit benutzt werden, denn „dafür ist es ja da“, unterstrich Gilg. Ramponierte Pflanzen und Müll, laute Musik und Ballspiele auf dem Schulhof will man dagegen nicht haben.
Die neue Satzung sei mit der Polizei abgestimmt, damit die Regeln wenn nötig von den Ordnungshütern auch durchgesetzt werden können. Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.