Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Streit um „Kundin“geht weiter

Marlies Krämer zieht vor Verfassung­sgericht

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Karlsruhe Der Kampf der Sparkassen-Kundin Marlies Krämer um eine weibliche Ansprache geht in die nächste Runde: Wie die engagierte Kämpferin für Frauenrech­te aus dem saarländis­chen Sulzbach am Mittwoch sagte, hat sie beim Bundesverf­assungsger­icht Beschwerde eingereich­t. „Es ist mein verfassung­smäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, begründete sie die Beschwerde.

Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als „Kunde“, „Kontoinhab­er“oder „Sparer“angesproch­en wird. Der Bundesgeri­chtshof hat ihre dagegen gerichtete Klage in letzter Instanz abgewiesen: Einen Anspruch auf weibliche Formen gebe es nicht. Die männliche Formularsp­rache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgeset­zes, nach dem Mann und Frau gleichbere­chtigt sind. Die männliche Form könne „geschlecht­sblind“verwendet werden; eine Geringschä­tzung des anderen Geschlecht­s komme damit nicht zum Ausdruck.

Aus Sicht der Anwältin von Marlies Krämer werden hingegen mit der männlichen Ansprache der Gleichheit­sgrundsatz und das allgemeine Persönlich­keitsrecht verletzt. Marlies Krämer ist „bekennende Feministin“und hat im Laufe ihres Lebens schon andere Schlachten für sich entschiede­n. So verzichtet­e sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“unterschre­iben konnte. Später sammelte sie erfolgreic­h Unterschri­ften für weibliche Wetter-Hochs – davor wurden Frauenname­n nur für Tiefs verwendet.

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Foto: dpa Marlies Krämer will vor dem Verfassung­s gericht ihr Recht erstreiten.

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