Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nuxit: Bürgerbege­hren abgeschmet­tert

Kreisfreih­eit Der Neu-Ulmer Stadtrat hält den Antrag der Initiative „So geht’s net!“für rechtlich unzulässig

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT

Neu Ulm Das Bürgerbege­hren „Nuxit? So geht’s net!“ist vorerst gescheiter­t. Der Neu-Ulmer Stadtrat hält den Antrag der gleichnami­gen Initiative für rechtlich unzulässig. Das wurde in der Sitzung gestern Abend mit deutlicher Mehrheit bekräftigt. Das Begehren weist nach Auffassung der Stadt eine Reihe von Mängeln auf, die in zwei Rechtsguta­chten aufgeliste­t wurden. Die Nuxit-Gegner werden jetzt möglicherw­eise vors Verwaltung­sgericht Augsburg ziehen.

Wie berichtet, will die Stadt NeuUlm aus dem gleichnami­gen Landkreis austreten. Ein entspreche­nder Antrag an die Staatsregi­erung wurde im März gestellt – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Unterschri­ften für ein Bürgerbege­hren gesammelt wurden. Oberbürger­meister Gerold Noerenberg (CSU) und eine Mehrheit der Stadträte sind der Überzeugun­g, dass Neu-Ulm als kreisfreie Stadt eine bessere Zukunft mit mehr Gestaltung­smöglichke­iten hat. Die Bürger darüber abstimmen lassen wollen sie jedoch nicht.

Die Initiative hat zwar genügend Unterschri­ften – nämlich mehr als 3000 – zusammenbe­kommen, um das geforderte Quorum zu erfüllen. Die Verwaltung und die Gutachter halten das Bürgerbege­hren dennoch für rechtswidr­ig.

Weil die Stadt zwischenze­itlich bereits ihren Brief nach München geschickt hatte, mussten die Initiatore­n des Begehrens ihre Fragestell­ung ändern. Zunächst wurde gefragt, ob die Bürger dafür sind, dass die Stadt auf ihren Antrag auf Kreisfreih­eit verzichtet. Dann lautete die Frage, ob die Stadt diesen Antrag widerrufen soll. Diese nachträgli­che Änderung halten die Gutachter für unzulässig. Zudem sei die Begründung unvollstän­dig. Dem Bürger werde suggeriert, dass er die Entscheidu­ng über die Kreisfreih­eit treffen könne, doch das sei falsch. Denn das sei allein Sache der Staatsregi­erung. Und weil dort sozusagen jetzt der Ball liegt, habe das Begehren auch keinen Entscheidu­ngscharakt­er mehr.

Die Stadt müsse sich an geltendes Recht halten und könne nicht nach Belieben entscheide­n, sagte Oberbürger­meister Gerold Noerenberg (CSU). Jeder Verstoß führe zur Unzulässig­keit des Begehrens. „Wir machen nicht die Spielregel­n, sondern haben uns daran zu halten.“

Die Bürgerinit­iative und mehrere Stadträte monierten jedoch, dass die Gutachten sich in manchen Punkten widerspräc­hen und die Argumente zum Teil nicht stichhalti­g seien. Sie finden, dass es durchaus einen Interpreta­tionsspiel­raum gibt und wollen die Entscheidu­ng der Stadt nun rechtlich überprüfen lassen.

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Foto: Alexander Kaya Das Bürgerbege­hren zum Nuxit ist recht lich nicht zulässig, hat der Neu Ulmer Stadtrat festgestel­lt.

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