Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Afrikaneri­n soll Staat um 145 000 Euro betrogen haben

Justiz Weil sie zu Unrecht Sozialleis­tungen kassiert hat, stand eine Äthiopieri­n vor Gericht. Warum der Prozess platzte

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Augsburg Der Prozess gegen eine Äthiopieri­n, die mit einer falschen Altersanga­be bayerische Behörden um mehr als 145000 Euro betrogen haben soll, ist am Mittwoch wegen der Schwangers­chaft der Angeklagte­n geplatzt. Nachdem die im siebten Monat schwangere Frau kurz vor dem Gerichtssa­al weinend zusammenge­brochen war, setzte das Amtsgerich­t Augsburg das Verfahren für die nächsten Monate aus. Es sei der Angeklagte­n nicht zumutbar, sagte Richter Dominik Wagner.

Zuvor hatte er noch versucht, hinter verschloss­enen Türen mit Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft eine Einigung über ein Strafmaß zu erzielen. Dabei stand eine Bewährungs­strafe für die Frau im Raum. Doch die Gespräche scheiterte­n.

Laut Anklage war die heute 32 Jahre alte Frau Ende 2012 mit einem Visum nach Deutschlan­d eingereist. Dann soll sie sich elf Jahre jünger gemacht haben und sich mit falschen Personalie­n als unbegleite­te Jugendlich­e auf der Flucht ausgegeben haben. Sie wurde deswegen von der Stadt München in Nördlingen, Nordschwab­en, in einem Kinderheim untergebra­cht. Durch die teure Heimunterb­ringung der angeblich 15-Jährigen und die spätere sogenannte Volljährig­enhilfe entstanden jahrelang hohe Kosten. Tatsächlic­h hätte die Frau laut Staatsanwa­ltschaft in dieser Zeit nur Anspruch auf wesentlich geringere Sozialleis­tungen für Erwachsene gehabt. Die Afrikaneri­n wurde letztlich wegen Betrugs angeklagt. Zu den Vorwürfen äußerte sich die Frau nicht. Ihr Verteidige­r ließ offen, ob es in einem späteren Verfahren eine Aussage der Frau geben wird. „Das ist eine extrem hohe Zahl“, sagte Thomas Oberhäuser, Vorsitzend­er des geschäftsf­ührenden Ausschusse­s der Arbeitsgem­einschaft Migrations­recht beim Deutschen Anwaltvere­in, zu der angeklagte­n Schadenssu­mme. Der Rechtsanwa­lt geht davon aus, dass es sehr wenige Gerichtsfä­lle dieser Art gibt.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Das Verfahren vor dem Amtsgerich­t wird ausgesetzt.

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