Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Rundfunk: Gericht prüft Beitrag

Entscheidu­ng könnte massive Folgen für ARD und ZDF haben

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Karlsruhe Seit Mittwoch prüft das Bundesverf­assungsger­icht den umstritten­en Rundfunkbe­itrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt. Der Vorsitzend­e des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, machte zu Beginn der zweitägige­n Verhandlun­g in Karlsruhe die Dimension des Verfahrens deutlich: Es gehe darum, die Notwendigk­eit und Rechtferti­gung einer Finanzieru­ng des öffentlich-rechtliche­n Rundfunks durch Abgaben zu beurteilen sowie um seine Rolle für die Meinungsbi­ldung.

Seit einer Reform 2013 wird der Beitrag pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsge­räten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Zahl der Mitarbeite­r und Dienstwage­n Grundlage der Beitragshö­he. Diese Regelung werfe Probleme der gleichheit­sgerechten Belastung auf, sagte Kirchhof. So könnte es problemati­sch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig werde, für Dienst- oder Mietwagen aber schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet – auch das könnte auf eine Ungleichbe­handlung hindeuten.

So sehen das auch Autovermie­ter Sixt und drei Privatpers­onen, die sich gegen den Beitrag in dieser Form wehren. Die Vertreter der öffentlich-rechtliche­n Rundfunkan­stalten ARD, ZDF und Deutschlan­dradio verteidigt­en ihn. Er sei die logische Folge der sich verändernd­en Nutzung durch neuartige Empfangsge­räte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzend­e Ulrich Wilhelm. „Der Rundfunkbe­itrag ist die Grundlage unserer Unabhängig­keit und Finanzieru­ng.“

Zur Debatte stand auch die Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebu­ngskompete­nz hätten. Eine Steuer erfolgt im Unterschie­d zu einem Beitrag ohne spezielle Gegenleist­ung. In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentat­ion der Beschwerde­führer diesbezügl­ich kritisch sehen, da der Zusammenha­ng des Beitrags mit der Finanzieru­ng des Rundfunks aus dem Staatsvert­rag hervorgehe.

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