Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kinderschä­nder Knut S. verurteilt

Kriminalit­ät Ein Junge ist im Internet für Vergewalti­gungen angeboten worden. Jetzt muss ein Soldat, der ihn missbrauch­t hat, ins Gefängnis. Der Prozess ist aber noch längst nicht zu Ende

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Freiburg Es ist eine Geschichte, deren Details kaum zu ertragen sind. Es geht um einen hilflosen Jungen, der im Internet für Vergewalti­gungen angeboten wurde. Und es geht um Männer, die bereit waren, dafür viel Geld zu bezahlen – und zwar offenbar an die Mutter des Kindes und deren Lebensgefä­hrten.

Nun ist in dem Fall, der im Raum Freiburg spielt und der deutschlan­dweit für Entsetzen gesorgt hat, ein Bundeswehr­soldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgerich­t am Mittwoch die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzens­geld an das Kind an, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Eine Sicherungs­verwahrung wurde nicht angeordnet.

Der Soldat Knut S. hat vor Gericht gestanden, den Jungen im vergangene­n Jahr zweimal vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabei gewesen. Auch sie missbrauch­ten das Kind, wie das Gericht feststellt­e. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergele­itet.

Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauch­sfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdäch­tige, jeder ist einzeln angeklagt. Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen worden. Seine Mutter, 48, und ihr Le- bensgefähr­te, 39, sollen dafür verantwort­lich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg.

Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwä­ltin zwölf Jahre Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert, der Verteidige­r vier Jahre Haft ohne Sicherungs­verwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungs­verwahrung und 12 500 Euro Schmerzens­geld.

Eine Sicherungs­verwahrung sei jedoch nicht möglich, da der Soldat nicht vorbestraf­t sei und es keine sehr hohe Rückfallge­fahr gebe, sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin. Der Mann, der nach Angaben eines psychiatri­schen Gutachters pädophil ist, müsse aber in der Haft Angebote der Therapie nutzen. Eine vorzeitige Haftentlas­sung sei für ihn als Sexualstra­ftäter nahezu ausgeschlo­ssen. Verurteilt wurde der Deutsche wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern, Vergewalti­gung, Zwangspros­titution und wegen des Besitzes von Kinderporn­ografie.

Festgenomm­en wurde der Soldat im Oktober in einer Kaserne der deutsch-französisc­hen Brigade in Illkirch-Graffensta­den bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither, wie alle Verdächtig­en, in Untersuchu­ngshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben.

Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgerich­t einen 41-jährigen deutschen Gelegenhei­tsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt. Es war das erste Urteil in dem Fall.

12 500 Euro Schmerzens­geld für das Kind

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Foto: Patrick Seeger, dpa Knut S. auf der Anklageban­k des Landgerich­ts: Er muss acht Jahre ins Gefängnis und 12 500 Euro Schmerzens­geld zahlen.

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